Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Über den Promotionsbetrug der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder…

Hadmut Danisch
17.7.2010 16:02

…und mit welchen unseriösen Methoden die Universität Mainz versucht, den Skandal zu vertuschen. Eine Analyse des Untersuchungsberichtes des Professors der Rechtswissenschaften Jürgen Oechsler.

Und wie Kristina Schröder der CDU unterjubelt, daß die immer stärkere Spaltung des Landes in arm und reich wissenschaftlich begründet sei. Und woher ihr Ansinnen kommt, Reichen das Elterngeld zu lassen und es Geringverdienern zu streichen.

Und warum ausgerechnet die BILD-Zeitung nun der wissenschaftliche Maßstab der Universität Mainz ist.

Vor einigen Monaten hatte ich die Dissertation unserer Bundesfamilienministern, die damals noch Kristina Köhler hieß, untersucht und hier im Blog kritisiert:

Kurz gesagt, ist diese Dissertation meiner Meinung nach nur pseudo-wissenschaftliches Gefasel, mit dem versucht wird, einer stramm rechten und erzkonservativen Politik einen wissenschaftlichen Grund unterzuschieben. Die von ihr gewählten Begriffe der strengen Egalitaristen, der gemäßigten Egalitaristen und der Non-Egalitaristen sind kaum verhohlene Decknamen für Kommunisten, Sozialisten und Kapitalisten. Inhalt dieser Dissertation ist es, große Einkommensunterschiede zu rechtfertigen und als sozialwissenschaftlich geboten hinzustellen, und Armut als schnöden Rechen- und Interpretationsfehler wegzudiskutieren. Kernaussage der Dissertation ist, daß die CDU-Mitglieder es für gerecht halten, wenn es große Einkommensunterschiede gibt, und die Abgeordneten als responsiv und verantwortungsvoll gelten, wenn sie ebenso denken. Das ganze wurde dann von Kristina Köhler/Schröder im Frühjahr 2007 der Grundsatzprogrammkommission der CDU präsentiert und floß in deren Beratung ein (Diss Seite 165). Da ja nun bekannt ist, daß Kristina Schröder stramm rechts aufgestellt ist, drängt sich schon allein deshalb – unabhängig von der Verwendung als Dissertation – die Frage auf, ob das glaubwürdig sein kann, denn Schröder würde der Grundsatzprogrammkommission der CDU wohl kaum etwas anderes als ihre eigene auf Klassenunterschiede fest ausgelegte Position (die sich ja auch aktuell in ihrer fragwürdigen Familienpolitik zeigt) vorlegen. Das schreit geradezu nach Manipulation.

Und der Doktorvater, der Politikwissenschaftler Jürgen Falter, ist an sich wegen seiner Medienpräsenz nicht gerade der Typ Wissenschaftler, dem ich viel Kompetenz zugestehen würde. So wird er vom Stern als Schweinchen Schlau, der ungekrönte König der simplen Fakten, eine der sechs Geißeln von Talkshows eingestuft (lesenswert!). Werfen wir nachfolgend mal einen Blick darauf, wie man an seinem Institut zu diesen „simplen Fakten” kommt.

Wegen all dieser Mängel und Fragwürdigkeiten hatte ich Anzeige bei der Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Uni Mainz gestellt. (Man beachte bereits hier, daß sie nicht wie üblich „zur Untersuchung von Vorwürfen”, sondern „zur Untersuchung des Verdachts” heißt. Denn was ein Verdacht ist, und damit ob es was zu untersuchen gibt, das legen sie selbst fest). Schon vom Ombudsmann hatte ich eine blöde Antwort bekommen. Da die Verfahrensordnung vorsieht, daß man auch als Anzeigender die Entscheidung der Kommission beantragen kann. Also habe ich das getan und nun von einem Mitglied dieser Kommission, dem Juraprofessor Jürgen Oechsler, eine ablehnende Antwort bekommen, die es in sich hat.

(Zum Nachlesen: Antrag, Bescheid)

Offenbar sind die ziemlich nervös geworden, denn die Antwort strotzt vor Falschangaben, Ablenkungsmanövern und Diffamierungsversuchen gegen mich. Man spürt förmlich, wie die versuchen, das Thema totzureden und die Anzeige als verfehlt hinzustellen. In diesem Blogartikel will ich darstellen, wie die an der Uni Mainz die Untersuchung manipuliert haben. Ich weiß zwar bisher nicht, wer von der Kommission außer Oechsler daran beteiligt war, aber ein Blick auf deren Normalbesetzung ist schon recht interessant:

Da drängt sich dann auch gleich die Frage auf, wer von denen eigentlich genug mit Statistik und Stochastik haben könnte, um die Dissertation auf Richtigkeit zu prüfen.

Die Milchmädchenrechnung der Kristina Schröder

Der – neben dem üblichen Füll-Blabla, um auf Seitenzahl zu kommen – wesentliche Inhalt der Dissertation ist die Umfrage unter den CDU-Abgeordneten und CDU-Mitgliedern, ob sie Gleichheit oder Ungleichheit für gerecht halten, und einiges an Statistik-Ausführungen, die belegen sollen, daß rechtsorientierte Abgeordnete in ihren Auffassungen responsiv gegenüber den Mitgliedern sein sollen und deshalb gute Abgeordnete sind.

Kein Rechenweg – keine Belege

Man kann an dieser Dissertation nichts überprüfen oder nachrechnen. Sie wirft dem Leser praktisch nur die fertigen Ergebnisse an den Kopf, die man glauben soll. Die Meßwerte kann man nicht nachprüfen, denn sie hat sich die anonymen Fragebögen direkt zu sich nach Hause schicken lassen – mit einer für solche Umfragen extrem hohen Antwortquote. Sie könnte die Bögen aber auch genauso gut selbst angekreuzt und die Umfrage ge- oder verfälscht haben. Nichts ist nachprüfbar. In allen empirischen Wissenschaften verlangt man Laborbücher und ähnliches für Meßwerte.

Wie sie daraus zu all diesen Ergebnissen kommt? Erfährt man nicht. Soll man auch nicht erfahren. An anderer Stelle, nämlich im Schreiben der Kommission, Seite 4, erwähnt der Institutsmitarbeiter, der Schröder zugearbeitet hat, auf die Frage nach der Arbeitsteilung:

Der zweite Gegenstand der Zusammenarbeit habe die Datenbanksoftware SPSS betroffen. In diese habe Herr Bühler die Bundesministerin im Rahmen von zwei Zeitstunden eingearbeitet; später habe er die Rohdaten aus den zurückgelaufenen Fragebögen in SPSS eingegeben. An der Auswertung des Datensatzes sei er hingegen nicht beteiligt gewesen. Dieser sei auf der Grundlage eines von der Bundesministerin selbst entwickelten Algorithmus’ erfolgt.

So, so. Ein von der Bundesministerin selbst entwickelter Algorithmus. Es gibt hunderttausende von Fragebögen und Auswertungen. Die Fragen hat sie von Demoskopie Allensbach übernommen. Warum brauchte sie einen eigenen Algorithmus? Und warum wird der in einer Dissertation nicht nachvollziehbar beschrieben? Das heißt, daß man auch mit Kenntnis der üblichen Auswertungen nicht nachvollziehen kann, wie sie zu ihren Ergebnissen kommt. Die kann nicht nur die Rohdaten, sondern auch die Auswerteergebnisse beliebig behauptet haben.

Statistik-Fehler „Responsitivät”

Die ganze Arbeit dreht sich um die Responsivität von Abgeordneten. Der Untertitel lautet „Eine empirische Analyse der objektiven und subjektiven Responsivität von Bundestagsabgeordneten”. Sie verwendet selbst auch den englischen Begriff der Responsiveness.

Responsivität beschreibt, wie stark ein System auf einen Stimulus reagiert. Beide, Stimulus und Reaktion sind dynamische, zeitskalierte Werte (also genaugenommen eine Reihe von Werten oder ein kontinuierlicher Wert) und können deshalb nicht mit nur einer Messung erfaßt werden, man braucht mindestens zwei. Und weil sie gegeneinander zeitversetzt sein müssen, braucht man insgesamt mindestens drei Messungen zu verschiedenen Zeitpunkten (eigentlich viel mehr, man muß sich prinzipiell einer zeitkontinuierlichen Messung annähern, aber unter drei Messungen geht gar nichts, weil man sonst den Stimulus und die zeitversetze Reaktion nicht messen kann. Selbst wenn man den Stimulus nicht mißt sondern nur vorgibt, braucht man immer noch mindestens zwei Messungen für die Antwort und ist selbst damit noch weit von einer brauchbaren Messung entfernt).

Schröder hat aber nur eine einzige Messung, es gab nur eine Umfrage. Und den Stimulus gibt sie auch nicht vor, sondern muß ihn messen. Das kann nicht funktionieren.

Die Frage ist also, wie sie die Responsivität gemessen haben will. Die Antwort ist: Sie schummelt. Sie definiert die Responsivität so ganz unauffällig und klammheimlich so um, daß es keine mehr ist. Ganz klein und unauffällig, so daß man es normalerweise nicht findet und überliest, findet sich auf Seite 95 unten und 96 oben der Diss:

Responsivität soll also für diese Arbeit definiert werden als:

[Definition Responsivität:] Die Übereinstimmung der Einstellungen von Repräsentanten und Repräsentierten auf Ebene der Grundwerte.

Da in dieser Arbeit entgegen klassischer Ansätze nicht die Responsivität von Abgeordneten gegenüber allen oder den eigenen Wählern im Mittelpunkt steht, sondern die Responsivität von Abgeordneten gegenüber ihrer eigenen Parteibasis, kann als Unterfall der generellen Definition und als weitere Spezifizierung Responsivität für diese Arbeit auch definiert werden als:

[Definition Partei-Responsivität:] Die Übereinstimmung der Einstellungen von Abgeordneten und deren Parteimitgliedern auf der Ebene der Grundwerte.

(Fettschrift nicht im Original, sondern von mir gesetzt, um den im nächsten Abschnitt dargestellten Fehler zu verdeutlichen.)

Und damit ist sie mittendrin in der Datenfälschung, denn mit dieser (übrigens sehr vagen und unpräzisen und damit kaum wissenschaftlichen) Definition eliminiert sie die Zeitabhängigkeit völlig. Es gibt in so einer einzelnen Momentaufnahme keine Stimulus, keine Reaktion. Man kann nicht sagen, ob es einen Stimulus gab und ob es eine Reaktion gab, ob diese nicht vielleicht sogar dem Stimulus entgegengesetzt verläuft, also negativ responsiv ist. Genausowenig wie man aus einem einzelnen Meßwert sagen kann, ob die Außentemperatur oder die Arbeitslosenzahl steigt oder fällt. Weil sie keine Responsivität messen kann, schiebt sie dem Begriff einfach eine andere Bedeutung unter, der auf einer einfachen Übereinstimmung beruht. Jegliche Kausalität, jede Übertragungsrichtung, jeder Stimulus werden dadurch ausgeschlossen.

Einfach klammheimlich Begriffe umzudefinieren, weil die Daten sonst das Ergebnis nicht hergeben, ist Forschungsbetrug.

Eine Übereinstimmung kann keine Responsivität belegen, zumal der paradoxe Effekt auftritt, daß die Responsivität dadurch umso höher erscheint, je unsinniger die Frage ist. Fragte man die Mitglieder oder Abgeordneten, ob sie Mitglied der CDU seien, ob wir hier in Deutschland wären, ob der Himmel blau oder das Wasser naß ist, führte das zu sehr hohen Responsivitätswerten. Fragt man jedoch schwierigere Fragen, auf die es unterschiedliche Antworten gibt, ist die Responsivität notwendigerweise niedrig, obwohl sie gerade da relevant wäre.

Statistik-Fehler Korrelation

Nachdem sie die Responsivität auf eine einfache Übereinstimmung bzw. Korrelation umdefiniert hat, kommt der nächste Schwindel. Um nämlich eine Übereinstimmung zu messen, eine Korrelation, braucht man wieder zeitabhängige Daten, die sie nicht hat. Aber selbst dann, wenn man es bei einer Überprüfung auf eine einfache stochastische Unabhängigkeit beläßt, bräuchte man immer noch zwei statistische Variablen, zwei verschiedene Eigenschaften oder Meßstellen, zwei verschiedene Größen. Man kann feststellen, ob eine Größe mit einer anderen übereinstimmt, aber nicht mit sich selbst (es gibt zwar die Autokorrelation, aber dabei wird eine Folge von Werten gegen sich selbst verschoben verglichen, sowas haben wir hier nicht).

Mißt man also die Übereinstimmung von Politikern mit Wählern, dann darf das nicht die gleiche Eigenschaft sein, Wähler und Politiker zu sein müssen zunächst mal zwei voneinander unabhängige Größen sein. So beschreibt Schröder in ihrer Definition (siehe oben), daß der klassische Ansatz auf eine Messung aller Wähler oder der eigenen, hinausläuft, und auch die von ihr zitierte Melanie Walter beschreibt in ihrer Diss, Seite 2, daß die Übereinstimmung mit allen Wählern oder großen Gruppen erfolgen muß.

Vergleicht man aber – noch dazu ohne den Zeiteinfluß – CDU-Abgeordnete mit CDU-Mitgliedern, dann muß das formal und sachlich schief gehen, denn CDU-Abgeordnete sind ja auch CDU-Mitglieder. Man hat also nicht zwei Eigenschaften (Abgeordneter, Mitglied), sondern nur eine Eigenschaft (Abgeordneter oder einfaches Mitglied), und wenn man nur eine Variable hat, kann man keine Korrelation prüfen. Man kann nicht unterscheiden, ob ein CDU-Abgeordneter als Abgeordneter oder als Mitglied zu seiner Meinung kam, und ob die nicht insgesamt durch die CDU selbst in ihrer Meinung beeinflußt sind. Oder ob die Abgeordneten die Mitglieder beeinflussen.

Man kann die Übereinstimmung der Ansichten von CDU-Abgeordneten nicht mit der von CDU-Mitgliedern vergleichen, weil die Gruppen nicht getrennt genug sind. Man hat nicht zwei Meßwerte, sondern im wesentlichen zweimal das gleiche gemessen. Kein Wunder, daß Schröder in ihrer Dissertation frohlockt, daß die Abgeordneten so mit den Mitgliedern übereinstimmen. Meßfehler.

Würde man nämlich so messen, daß die Eigenschaften Abgeordneter und CDU-Mitglied wirklich zwei unterschiedliche Eigenschaften wären, dann käme vielleicht (und nach meiner Lebenserfahrung sogar hochwahrscheinlich) heraus, daß die Zustimmung zu solchen stramm-rechten Auffassung nicht oder nicht so sehr mit der Eigenschaft als Abgeordneter zu tun hat, sondern mit der Mitgliedschaft in der CDU selbst zu tun hat. Dann gäbe es überhaupt keine Responsivität. Mit Schröders Milchmädchenrechnung stellt sie aber eine hohe „Übereinstimmung” fest und „beweist” damit eine Responsivität, wo es gar keine gibt.

Statistik-Fehler: nicht-repräsentative Auswahl

Man kann, wie Schröder selbst schreibt, klassisch herangehen und die Meinung von Abgeordneten mit denen aller Wähler oder in gewissen kurzen Zeiträumen auch mit denen seiner eigenen Wähler vergleichen, weil eine Divergenz keinen Einfluß darauf hat, ob man überhaupt Wähler ist oder nicht, und man innerhalb einer Wahlperiode auch Wähler eines bestimmten Politikers ist, was man ja auch nicht ablegen kann, wenn der einem nicht mehr gefällt.

Aus der CDU kann man aber austreten. Das heißt, daß eine Nicht-Übereinstimmung zwischen Abgeordneten und Mitgliedern zu deren Austritt, während eine Übereinstimmung mit Nicht-Mitgliedern zu deren Eintritt in die CDU führen kann. Und man weiß ja, daß die großen Parteien Mitglieder verlieren, weil es denen stinkt. Das heißt, daß man im Gegensatz zur der Befragung aller Wähler und auch (mit deutlichen Einschränkungen) der eigenen Wähler (die diese Eigenschaft innerhalb der Wahlperiode nicht mehr zu- oder ablegen können) die Mitglieder der CDU nicht zum Vergleich heranziehen kann, weil natürlich die eintreten oder in der CDU bleiben, denen es gefällt, während die, denen das stinkt austreten.

Die CDU-Mitglieder sind keine repräsentative, befragungstaugliche Stichprobe. Die Auswahl der Stichprobe ist von der Übereinstimmung abhängig. Ganz grober Meßfehler.
Es ist der gleiche Meßfehler, als würde man nachweisen, daß eine Kinoleinwand „responsiv” ist, weil sie erstaunlich oft den Film zeigt, für den so ganz zufällig die Mehrheit der Kinobesucher im Saal eine Eintrittskarte gelöst hat.

Oder wie es im amerikanischen Comic-Strip PhD-Comics ganz richtig festgestellt wird (die Statistik-Ausbildung ist an amerikanischen Unis sehr viel besser):

A poll taken of your viewers/internet users is not a scientific poll. – „And now to fill air-time, a poll which shows people who think like me agree with me!”

Und der zweite Fehler bezüglich einer Repräsentativen Stichprobe ist, daß die Eigenschaft, Abgeordneter der CDU zu sein, ja nicht unabhängig vorgegeben ist und dann die Meinung dazu kommt, sondern umgekehrt nur die in der CDU (und anderen Parteien) Abgeordnete werden, die besonders stark die vorgegebene Parteimeinung vertreten. Und man hört ja immer wieder von allen Parteien, daß man Abweichler zur Niederlegung ihres Abgeordnetenmandats auffordert. Schon daher zeigt eine Übereinstimmung der Abgeordneten mit den Mitgliedern nicht (insbesondere nicht bei nur einem Meßwert), daß die Responsiv sind, sondern daß man anderenfalls gar nicht erst CDU-Abgeordneter wird.

Statistik-Fehler Nominalwerte

Der nächste Fehler liegt darin, daß man für Korrelationen und andere Rechnungen skalierte Zahlenwerte braucht, sie mit ihrer Umfrage aber nur Nominalwerte bekommen hat, die man so nicht rechnerisch erfassen kann. Deshalb wandelt sie die Antworten einfach durch die Zuordnung von „Scores” (Diss Seite 170 ff.) in Zahlen um um überhaupt irgendwas rechnen zu können. Da liegt natürlich der Hund begraben, mit der – willkürlichen – Wahl dieser Scores kann man das Ergebnis beliebig frisieren.

Suggestiv-Fragen

Was jetzt hier zu lang würde und was ich in den oben verlinkten früheren Blog-Artikeln schon aufgegriffen habe – die Fragestellungen sind untauglich, weil sie suggestiv und mißverständlich sind und die Leute beim Ankreuzen etwas ganz anderes gemeint haben können als Schröder den Antworten beimißt. Zudem sind sie so gestellt, daß zwangsläufig eine Tendenz in die gewünschte Richtung gehen muß.

Reaktion der Kommission

Diese ganze Untersuchung ist statistisch unbrauchbar, da stimmt gar nichts. Meß-, Logik- und Statistikfehler. Manipulationen. Eine Responsivität wird nicht untersucht, sondern es wird einfach der Begriff umdefiniert und dann der nächstbeste und einfachste Mist gemessen. Eine ganze Reihe von Fehlern addiert sich so zusammen, daß da zwangsläufig eine Zustimmung zu stramm rechten Sichtweisen herauskommen mußte. Als Rechtfertigung für eine Politikrichtung. Eine groteske Milchmädchenrechnung.

Wer diese Dissertation bewertet hat, hat sie nicht gelesen, keine Grundkenntnisse in Statistik oder ganz bewußt und absichtlich eine faule Dissertation durchgelassen. Vermutlich alles drei zusammen.

Aber was macht die Untersuchungskommission der Uni Mainz aus meinen Eingaben? Nichts. Die Kommission erwähnt die Statistik-Fehler überhaupt nicht, ignoriert sie völlig, und gibt der Dissertation einfach ein anderes Thema:

(Seite 9 des Bescheids:) Im Anschluss daran erörtert die Arbeit über mehr als 300 Seiten den Widerstreit zwischen Egalitarismus und den konkurrierenden utilitaristischen Ansätzen auf normativer und empirischer Ebene. Dabei steuert die Bundesministerin die Befragung von Bundestagsabgeordneten und der CDU-Mitglieder als empirischen Befund bei. Von all dem weiß der Antragsteller bedauerlicherweise nichts.

Das aber ist eine bewußte Falschangabe. Schon der Untertitel sagt ja etwas anderes („Eine empirische Analyse der objektiven und subjektiven Responsivität von Bundestagsabgeordneten”). Auch die Seitenzahl stimmt nicht, das Buch hat insgesamt 303 Seiten, nach Abzug von Leerseiten, Inhaltsverzeichnis, Literaturlist usw. bleiben nur 250 Seiten übrig. Und Schröder erörtert auch nicht den Widerstreit, sondern faselt als typischen Lückenfüller 127 Seiten lang über den „Forschungsstand”. Die reine Darstellung des Forschungsstandes ist aber keine promotionswürdige Prüfungsleistung. Und ansonsten ist da nichts.

Die Kommission erstellt also bewußt zur Täuschung des Lesers einen falschen Bericht. Und dafür, daß sie offensichtlich nicht weiß oder wissen will, worum es in der Dissertation geht, ist diese Behauptung der Kommission ganz schön dreist:

(Seite 7:) Das Werk präsentiert sich vielmehr als eine seriöse Studie, die die vom Antragsteller geäußerten Verdachtsmomente nicht trägt.

(Seite 10:) Denn diese [die Arbeit] hinterlässt aus Sicht des besonnenen, nicht von der Medienberichterstattung beeinflussten Lesers einen soliden und seriösen Eindruck.

Wie bei deutschen Untersuchungskommissionen ständige Praxis wird die Qualität nicht überprüft oder belegt, sondern blanko bescheinigt und herbeigeredet. Mit Wissenschaft hat das überhaupt nichts zu tun. Sowas gehört in die Kategorie der Falsch- und Gefälligkeitsgutachten und läßt sehr deutliche Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Seriosität der an der Kommission beteiligten „Wissenschaftler” zu.

BILD-Zeitungs-Sonderrechte für Politiker

Auffällig ist auch, daß die Untersuchungskommission der Universtität Mainz die Dissertation einer Politikern erst gar nicht mehr überprüft. Lediglich den in der Presse erwähnten Institutsmitarbeiter, der gegen Bezahlung die Schreib- und Auswertearbeit erledigt hat, hat man kurz befragt. Ansonsten gibt es eine Politiker-Sonderbehandlung (Bescheid Seite 7):

Die Kommission hat die Möglichkeit erwogen, die Bundesministerin und den Promotionsbetreuer zu diesen Vorwürfen persönlich zu befragen. Sie sieht jedoch aus folgenden Gründen davon ab: Der Antragsteller liefert keine neue Tatsache, die der Kommission bzw. der Öffentlichkeit nicht seit langem bekannt wären, sondern präsentiert nur neue Beschuldigungen. Beide von ihm kritisierten Personen, die Bundesministerin und der Promotionsbetreuer, stehen jedoch im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Die Eröffnung eines Verfahrens gegen sie würde daher – unabhängig von dessen Ergebnis – sehr stark in beider Persönlichkeitsrechte eingreifen. Bis zum Abschluss des Verfahrens, das nach dem jetzigen Stand nur günstig für sie ausgehen kann, wären beide in der öffentlichen Medienwarhnehmung dem Verdacht ausgesetzt, dass kein Rauch ohne Feuer entsteht und dass konkrete Verdachtsmomente bestünden. Für eine solche einschneidende Wirkung bedarf es stets einer gesonderten Rechtfertigung. Diese kann aber nur in tatsächlichen Verdachtsmomenten liegen, nicht aber in Beschuldigungen und Vorwürfen, für die jeder Tatsachenkern fehlt. Daran fehlt es jedoch vorliegend. Die Kommission muss deshalb auf dem Erfordernis eines Anfangsverdachts bestehen, will sie nicht riskieren, zum Instrument in einem Medienereignis zu verkommen, bei dem Unschuldige öffentlich an den Pranger gestellt werden.

Vielleicht lässt sich das hier konkretisierte Grundanliegen so auf den Punkt bringen: Die Faktenlage genügte einer bekannten Boulevard-Zeitung, die selten verlegen ist, eine Behauptung in den öffentlichen Raum zu stellen, offensichtlich nicht, um einen Presseartikel gegen die Bundesministerin zu veröffentlichen. Der Antragsteller aber meint, dass dieselbe Faktenlage vorliegend für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Kommission ausreicht. Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor!

Gemeint ist die BILD-Zeitung, die einen Bericht darüber bringen wollte, daß Köhler/Schröder sich ihre Dissertation hatte machen lassen, den aber nach anwaltlichen Drohungen Schröders hat bleiben lassen. Eine inhaltliche oder wissenschaftliche Betrachtung hat die BILD nicht unternommen.

Das muß man sich mal bewußt machen, auf welchem wissenschaftlichen Niveau diese Kommission der Universität Mainz hier argumentiert: Die BILD-Zeitung hat nichts darüber gedruckt, also muß jeder wissenschaftliche Einwand gegen die Dissertation unbegründet sein.

Die Mitglieder der Kommission, 5 Professoren, 2 Mitarbeiter, 1 ehemaliger Verwaltungsrichter, machen also die BILD-Zeitung und die Tatsache, daß diese nicht (!) darüber geschrieben hat, zum alleinigen und unumstößlichen Maßstab für wissenschaftliche Richtigkeit. Wenn die BILD-Zeitung keine Dissertationskritik geschrieben hat, dann muß die Dissertation gut sein.

Kann man eigentlich als „Wissenschaftler” noch irgendetwas dümmeres von sich geben als das? Kann man sich selbst als Wissenschaftler noch mehr disqualifizieren?

Und weil die Ministerin was besonderes ist und die BILD-Zeitung inhaltliche fachliche Zweifel an einer Dissertation auch nicht als geeigneten Artikel für ihre Leserschaft ansah, wird da nichts unternommen. Heißt im Klartext: Dissertationen einflußreicher Leute werden nicht überprüft. Oder, wie es auf Seite 10 des Bescheides heißt:

Ein Doktorand der JGU steht nicht unter Generalverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens und muss sich daher nicht entlasten, wenn unbeteiligte Dritte dies für nötig halten.

Heißt auf deutsch: Es ist der Kommission völlig egal, was ich vortrage. Da ich nicht „Beteiligter” bin, wird gar nichts von dem, was ich vortrage, überprüft. Eine Untersuchung findet durch diese Kommission in der Regel überhaupt nicht statt.

Man könnte natürlich auch mal die Frage stellen, wer von einem Haufen aus einem Publizisten, einem Juristen, einem Mediziner, einer Ägyptologin, einem Zoologen, einem Historiker, einem Betriebsleiter der Kernchemie und einem Verwaltungsrichter in der Lage sein soll, Statistikfehler zu erkennen. Mehr als BILD-Zeitungsniveau schaffen die nicht. Hätte ich die Anzeige statt deutschen Professoren einem Haufen Hauptschüler gegeben, hätten die zumindest mal selbst gedacht und sich nicht auf die BILD-Zeitung berufen. Und solche Leute bezahlen wir aus Steuergeldern bis ins Grab.

Standardmethode Diffamierung des Anzeigers

Das Standardverhalten deutscher Untersuchungskommissionen ist, niemals die Sache zu untersuchen, sondern immern den Anzeigenden zu diffamieren. Wurde schon oft berichtete, unter anderem auf SWR2 und im Deutschlandfunk.

Die von der DFG als Heilmittel angepriesenen Kommissionen zur Untersuchungen von wissenschaftlichem Fehlverhalten stellen sich – wenn sie überhaupt existieren – regelmäßig als schnelle Verleumdungs- und Diffamierungstruppe dar, die jeden Kritiker als Person diskreditiert und den in Frage stehenden Wissenschaftlern sofortige Blanko-Bestätigungen weißer Westen ausstellt. Ich kenne in Deutschland keinen einzigen Fall, in dem es anders gelaufen wäre. Die Deutsche Wissenschaftsszene beruht wesentlich auf der schnellen Diffamierung und Diskreditierung von Kritikern. Deshalb gibt es innerhalb der Szene praktisch keine Kritik mehr.

Und genau so läuft es auch hier. Der Bescheid untersucht die Dissertation an keiner Stelle, überhaupt nicht, ist dafür aber durchzogen von Beschimpfungen und Diffamierungen gegen mich. Obwohl ich vor der Anzeige – schon für die Blogartikel – die Dissertation gekauft und sorgfältig gelesen habe, versucht man durchgehend den Eindruck zu erwecken, als hätte ich die Dissertation nicht gelesen und wüßte nicht, was drin steht. Als ob Zweifel nur auf Unkenntnis der Dissertation beruhen könnten.

Der ganze Bericht ist darauf ausgelegt, daß jemand, der nur den Bericht liest, mich für einen desorientierten Spinner halten muß. Da finden sich jede Menge Schmähungen gegen mich, aber nicht eine einzige Auseinandersetzung in der Sache selbst:

(Seite 3:) Über die Person des Antragstellers ist nichts weiter bekannt. Er hat keine in seiner Person liegenden Sachgründe vorgetragen, warum ihn der Fall der Bundesministerin betrifft. Er dürfte sich ausweislich der Antragsschrift als allgemeiner Sachwalter im Dienste einer ethischen Wissenschaft verstehen. Seine Anzeige hat er mit verschiedenen Behauptungen und Rechtsmeinungen zu begründen versucht,…

(Seite 5:) Das vorliegend weiter verfolgte Sachanliegen des Antragstellers ist nicht ganz klar; offensichtlich handelt es sich um einen juristischen Laien. [Anm.: Siehe dazu unten]

(Seite 9:)Zunächst trägt der Antragsteller auch hier keine neuen Tatsachen vor, sondern lediglich eine Reihe sachlich nicht begründeter Beschuldigungen. Dabei fällt ins Gewicht, dass er den Inhalt der Arbeit offensichtlich nicht so gut kennt wie die Presseberichterstattung über diese.

(Seite 9:) Im Anschluss daran erörtert die Arbeit über mehr als 300 Seite den Widerstreit zwischen Egalitarismus und den konkurrierenden utilitaristischen Ansätzen auf normativer und empirischer Ebene. Dabei steuert die Bundesministerin die Befragung von Bundestagsabgeordneten und der CDU-Mitglieder als empirischen Befund bei. Von all dem weiß der Antragsteller bedauerlicherweise nichts.

(Seite 10:) Die Kommission ordnet diese und ähnliche Äußerungen des Antragstellers, die aus Rücksicht auf die Beteiligten hier nicht noch weiter im Detail ausgebreitet werden sollen, als Teil der politischen Auseinandersetzung mit der Bundesministerin ein, erkennt in ihnen aber keine Indizien für wissenschaftliches Fehlverhalten. Dass die Bundesministerin in sehr jungen Jahren einen großen beruflichen Erfolg zeitgleich mit akademischen Ehren verbinden konnte, musste in der öffentlichen Wahrnehmung wohl mit einer gewissen Zwangsläufigkeit die üblichen Reflexe auslösen, die – nur dürftig sublimiert – in eine Scheindiskussion ber die wissenschaftlichen Meriten ihrer Arbeit mündeten. So wenig sachlich wie der Antragsteller sind dabei allerdings nur wenige Kritiker verfahren.

(Seite 10:) Der Antragsteller weist wissenschaftliches Fehlverhalten nicht anhand des Textes der Arbeit nach, sondern ergeht sich ein einer bedauerlichen Flut von Vorwürfen und Beschimpfungen. Diese geben keinen Anlass, die Arbeit einer erneuten kritischen Würdigung zu unterziehen. Denn diese hinterlässt aus Sicht des besonnenen, nicht von der Medienberichterstattung beeinflussten Lesers einen soliden und seriösen Eindruck.

Da wird systematisch gegen mich gehetzt und diffamiert, um bei dem Leser (vor allem Rektorat usw.), der nur diesen Bericht liest, der Eindruck erweckt wird, ich wäre irgendein Spinner, der von der Presse beeinflusst wäre und nicht einmal wüßte, was in der Dissertation steht. Obwohl ich in dem ganzen Spiel vermutlich der einzige bin, der sie gelesen hat.

Das wird aber noch derber, wie das folgende Beispiel zeigt, dem ich deshalb eine eigene Überschrift spendiere:

Ringstorff, Ringsdorf und Rawls

Aufhänger der Dissertation Köhlers ist ein dummer Spruch über die Ostdeutschen, den laut SPIEGEL der SPD-Politiker Harald Ringstorff in einem internen Gespräch zu Franz Müntefering gesagt haben soll, wonach die lieber gar nichts auf dem Brot hätten als Margarine, wenn andere sich dann auch Kaviar genehmigen würden. Den zitiert sie gleich in der Einleitung. Ausriß aus Seite 23 aus dem SPIEGEL-Artikel „Ausgemustert, Abgewickelt” über Ostdeutsche im SPIEGEL 36/2004, Seite 22 ff.:



Was schon die Frage aufwirft, woher der SPIEGEL das wissen will, wenn es ein internes Gespräch war. Nachprüfbar ist jedenfalls nichts, weder Ringstorff noch Müntefering haben mir das auf Anfrage bestätigt. Und selbst wenn, solches Geschwätz im privaten Gespräch ist ganz sicher keine Grundlage für eine wissenschaftliche Arbeit. Das ist Dünnschiß, aber keine Wissenschaft. Das hatte ich angegriffen in Nr. 6 meiner Anzeige:

6. Die Arbeit hat kein wissenschaftliches, nachprüfbares, greifbares Thema. Wie im Vorwort dargelegt und aus dem Inhalt klar wird, dreht sich die gesamte Arbeit um ein angebliches Zitat, der SPD-Politiker Harald Ringsdorf habe gegenüber Franz Müntefering laut SPIEGEL gesagt, daß die Ostdeutschen lieber trocken Brot bekämen als Brot mit Margarine, wenn manche auch Kaviar bekämen.

Es liegt wohl auf der Hand, daß ein in einer Unterhaltung so hingeworfener Satz mit einer Metapher kein Thema für eine promotionsfähige wissenschaftliche Leistung sein kann. Schon die Auswahl des Themas ist für eine Promotion ungeeignet. Das ist eine Beschimpfung, aber kein Dissertationsthema.

Zudem haben weder Ringsdorf noch Müntefering die Aussage auf meine Anfrage hin bestätigt, womit das Thema der Dissertation nicht einmal nachprüfbar ist und schon deshalb nicht wissenschaftlich sein kann. Die Dissertation beruht vermutlich auf einer Zeitungsente und wissenschaftlich gröbster Schlamperei. Nicht einmal das Kernthema der Dissertation, um das sich die ganze Arbeit dreht, hält der geringsten Nachprüfung stand. Der Schwindel fängt schon bei der Auswahl des Themas an.

Dabei war mir ein kleines Mißgeschick unterlaufen: Ich hatte versehentlich Ringsdorf statt Ringstorff geschrieben. Ein Schreibfehler. In meinem Blog-Artikel vom 10.1.2010 hatte ich es richtig geschrieben (auf den ich die Kommission verwiesen hatte) und auch in meinen Anfragen an Müntefering, Ringstorff und andere SPD-Stellen hatte ich das richtig geschrieben. Nur in der Anzeige war mir dieser kleine Schreibfehler unterlaufen, der aber an der Sache selbst überhaupt nichts ändert. Man kann daraus auch keine Verwechslung konstruieren, denn es gibt keinen SPD-Ministerpräsidenten namens Harald Ringsdorf. Ein einfacher Schreibfehler, sonst nichts.

Daraus macht nun die Kommission bzw. dieser Rechtsprofessor Jürgen Oechsler (Seite 9, einschließlich der Kursiv-Setzungen):

Dabei fällt ins Gewicht, dass er den Inhalt der Arbeit offensichtlich nicht so gut kennt wie die Presseberichterstattung über diese. Unter Textziffer 6 der Anzeige vom 27.4.2010 wirft der Antragsteller der Bundesministerin nämlich vor, ihre Arbeit gründe auf eine Äußerung des SPD-Politikers Harald Ringstorff und damit eigentlich auf nichts wissenschaftlich Relevantem. Dieser Vorwurf zeigt, dass der Antragsteller den Text der Einleitung nicht kennen kann. Diese eröffnet in der Tat mit einer Äußerung Harald Ringsdorfs aus der Tagespolitik, leitet dann aber zum eigentlichen Thema über: Eine der Kernthesen des amerikanischen Philosophen John Rawls zielt auf die Entkopplung des Begriffs der Sozialen Gerechtigkeit von dem der sozialen Egalität.

Er folgert daraus, daß ich das Vorwort gar nicht kennen könnte (und verwechselt dabei gleich selbst Ringstorff mit Ringsdorf, denn in der Diss steht Ringstorff und in meiner Anzeige fehlerhaft Ringsdorf, also genau andersherum als er es schreibt). Und unterstellt, ich hätte mich aus der Presseberichterstattung statt aus der Dissertation informiert. Ich würde das mit Rawls gar nicht wissen. Nur: Die Sache mit Margarine, Kaviar und Ringstorff stand nirgends in der Presse. Das kann ich gar nicht irgendwoanders her haben als aus der Dissertation.

Und daß ich ihre Darstellung über Rawls nicht gekannt hätte, ist auch nachweislich unwahr, denn im Blog-Artikel vom 10.1.2010 hatte ich ja bereits dargestellt, daß Köhler/Schröder sich auf Rawls bezieht, ihre Darstellung aber wohl einer Nachprüfung nicht standhält, denn sie zitiert ihn – soweit ich bisher in Erfahrung gebracht habe – falsch. Köhler sagt auf der ersten Seite ihrer Einleitung:

Rawls formuliert nämlich als bedeutende sozialphilosophische Maxime, dass Ungleichheit immer dann gerechtfertigt sei, wenn der in einer Gesellschaft am schlechtesten Gestellte davon profitiert (Rawls 1979: 336).

In Wikipedia wird Rawls aber substantiell anderes zititert:

First: each person is to have an equal right to the most extensive scheme of equal basic liberties compatible with a similar scheme of liberties for others.

Social and economic inequalities are to be arranged so that (Rawls, 1971, p.303):

a) they are to be of the greatest benefit to the least-advantaged members of society (the difference principle).
b) offices and positions must be open to everyone under conditions of fair equality of opportunity.

Köhler/Schröder selbst gibt als Quelle Rawls 1979: 336 , was sich laut ihrem Literaturverzeichnis auf die deutsche Übersetzung und nicht das englische Original bezieht. Die habe ich mir beschafft. Da steht aber nicht, was Köhler/Schröder da zitiert. Da heißt es auf Seite 336 (übereinstimmend mit Wikipedia):

Erster Grundsatz
Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

Zweiter Grundsatz
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) sie müssen unter den Einschränkungen des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen.

Das wäre aber das Gegenteil der CDU-Politik und der Auffassung Schröders. Das würde ihr und der CDU überhaupt nicht in den Kram passen. Und deshalb zitiert sie Rawls bewußt falsch. Auch das ist Wissenschaftsbetrug.

Ich hatte das falsche Zitat schon in meinem Blog-Artikel vom 10.1. angesprochen und die Kommission ausdrücklich darauf verwiesen, um die Anzeige überschaubar kurz zu halten.

Trotzdem behauptet dieses Juraprofessor Jürgen Oechsler, daß ich nicht gewußt hätte, daß Schröder Rawls erwähnt und daß ich das Vorwort nicht kennen könnte.

Wenn man sich anschaut, wie diese Untersuchungskommission, wie dieser Professor Oechsler da lügen und pöbeln, wie sie diffamieren und bewußt Falschinformationen streuen, dann merkt man so richtig, daß man es da nicht mit Wissenschaftlern, sondern mit unkündbarem Gesindel zu tun hat. Die sind schon charakterlich nicht geeignet, Fehlverhalten zu untersuchen. Und es läßt den Schluß zu, daß an deren Instituten genauso übel wissenschaftlich gepfuscht wird.

Gesetzliche Grundlagen

Noch so ein Hammer: Der Verfasser des Bescheides, Jürgen Oechsler, ist Professor für Recht. Von dem sollte man eigentlich erwarten können, daß er befähigt ist, mal ein Verfassungsgerichtsurteil nachzuschlagen und zu verstehen, wenn man ihn darauf hinweist. Und wenigstens so eine grobe Grundkenntnis unserer Verfassung sollte man von dem auch erwarten können.

In Rheinland-Pfalz haben die nämlich ein rechtliches Problem. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich entschieden (1 BvR 419/81 vom 17.4.1991):

Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 <24>).

Weil Artikel 12 I GG besagt, daß die Berufsausübung nur durch oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden darf. Und in der darin zitierten Entscheidung (1 BvR 1033/82 vom 14.3.1989) heißt es:

1. Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG müssen Gesetze, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmen. Der Gesetzgeber soll im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen ( BVerfGE 20, 296 (305); 38, 61 (83); 58, 257 (268)). Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

Siehe Artikel 80 GG. Das heißt, daß der Staat eine Universität nicht einfach mal so blanko ermächtigen kann, die Promotion nach eigenem Gutdünken zu gestalten. Der Staat muß bei Prüfungen zumindest die Grundzüge selbst regeln. Daraus hat das Bundesverfassungsgericht geschlossen und verbindlich entschieden, daß die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe einer gesetzlichen (!) Grundlage bedürfen. Und dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die Prüfer verpflichtet (7 C 57/83 vom 20.09.1984):

Zu den Aufgaben des Prüfers gehört zuvörderst, daß er sich über die gesetzlichen Prüfungsanforderungen Klarheit verschafft. Die Einhaltung des seiner Beurteilungsermächtigung hierdurch gezogenen Rahmens ist, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, gerichtlich voll überprüfbar.

Weil aber im Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz nur allgemeines Ermächtigungsgefasel (Satzungsrecht, erlassen Prüfungsordnungen selbst usw.) steht, aber überhaupt nichts darüber, was eine Promotion eigentlich ist, welche Leistungsanforderungen gestellt und welche Bewertungmaßstäbe angelegt werden, was an sich schon verfassungswidrig wäre, hatte ich die Kommission unter Hinweis auf die erste Entscheidung des BVerfG (und meinen älteren Blogartikel, wo das ausführlich drinsteht) gefragt, worin sie diese gesetzliche (!) Grundlage sehen und von welchen gesetzlichen Anfordungen sich der Prüfer hier Klarheit verschafft haben will.

Oechslers Antwort (Seite 5):

Der Antragsteller hat … die fehlende Rechtsgrundlage für das Promotionsverfahren kritisiert. Der Ombudsmann hat dem Antragsteller bereits die Rechtsgrundlage für das Promotionsverfahren genannt. Es handelt sich um die Promotionsordnung der Fachbereiche 02… vom 26. Juli 2000, geändert mit Ordnung vom 15. August 1005.

Das vorliegend weiter verfolgte Sachanliegen des Antragstellers ist nicht ganz klar; offensichtlich handelt es sich um einen juristischen Laien. Möglicherweise geht es ihm um die Ermächtigungsgrundlage für die Promotionsordnung. Diese wird allerdings im Vorspann der Promotionsordnung selbst ausdrücklich genannt. Die bezeichnete Promotionsordnung wurde auf Grund des § 5 Abs. 2 Nr. 3 und § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr 3 des Universitätsgesetzes (UG) vom 23. Mai 1995, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 …, durch den Gemeinsamen Ausschuss der Fachbereiche 11-16 und 23 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz… beschlossen. Diese Promotionsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung mit Schreiben vom 20. Juni 2000 … genehmigt. An der Rechtsmäßigkeit der Promotionsordnung und der Legalität des Promotionsverfahrens der Bundesministerin bestehen daher keine vernünftigen Zweifel.

So ist das bei denen. Wenn das Ministerium es genehmigt hat, kann es keine vernünftigen Zweifel mehr geben. Da weiß man auch gleich, was man von dem Verwaltungsrichter in dieser Kommission zu halten hat. Daß das Universitätsgesetz, auf das er sich hier bezieht, im September 2003 abgelöst und durch das Landeshochschulgesetz ersetzt wurde, scheint der Mann auch noch nicht mitbekommen zu haben. Er bezieht sich als Rechtsgrund auf ein Gesetz, das seit 7 Jahren nicht mehr gültig ist. Das ist aber auch egal, denn weder im alten UG, noch im neuen LHG von Rheinland-Pfalz sind die notwendigen Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe genannt, mit denen eine Ermächtigung verfassungsrechtlich erst möglich ist.

Nur: Das kapiert dieser „Juraprofessor” Oechsler nicht einmal dann, wenn man es ihm erklärt und auf die BVerfG-Entscheidung verweist. Völlig desorientiert in seiner Ausdrucksweise, aber mir als „offensichtlichem juristischem Laien” schiebt er es in die Schuhe. Und der ehemalige Verwaltungsgerichtspräsident Höfel in dieser Kommission hatte wohl auch keine Ahnung davon. Das sind vielleicht Kapazitäten da…

Schreiben oder Schreiben lassen?

Obwohl es sich eigentlich nicht lohnt, auf dieses Machwerk der Kommission noch weiter einzugehen, ist es recht erhellend, wie die mit dem Vorwurf umgehen, daß Schröder sich die Disseration hat zuarbeiten lassen. Auch da lancieren und suggerieren sie Falschinformationen, als hätte ich falsche Vorwürfe erhoben. Beispielsweise auf Seite 4:

Am 30. Juni 2010 hat die Kommission zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens getagt und Herrn Siegried Bühler zu den vom Antragsteller erhobenen Vorwürfen befragt. […]die äußere Darstellung der Fragebögen betroffen […] Auf den Inhalt der Fragen habe Herr Bühler keinen Einfluss genommen, sondern lediglich im anschluss den Versand der Fragebögen besorgt.

Das liest sich doch so, als hätte ich den Vorwurf erhoben, daß die Fragen vom Assistenten erstellt wurden, was die Kommission hiermit als unrichtig widerlegt habe, Schröder habe ihre Fragen selbst gestellt.

Tatsächlich aber habe ich den Vorwurf erhoben, daß sie – wie auch in der Dissertation unauffällig und am Rande erwähnt – ihre Fragen überwiegend von Demoskopie Allensbach übernommen hat und deshalb unklar ist, worin eigentlich die eigene Leistung Schröders gelegen haben soll. Das aber verschweigen die in ihrem Bericht. Der Assi war’s nicht, also ist der Danisch nur ein Spinner, so deren billige Logik.

Insgesamt ist man in Mainz wohl der (titelhandelförderlichen) Auffassung, daß man sich die Dissertation zuarbeiten lassen kann (Seite 9):

Es ging um die optische Gestaltung der Fragebögen und deren Versendung, die Erstellung der Datensätze in maschinenlesbarer Form, die Bedienung des Softwaresystems SPSS, das Layout und die Formatierung. […] Schon denklogisch können diese Beiträge den geistigen Gehalt der Arbeit nicht beeinflusst haben. Die Darstellung des Antragstellers, der über keine daraus hinaus führenden Erkenntnisse verfügt, erscheint schon in der Form nicht fair, wenn er behauptet, „daß hier ein bzeahlter Mitarbeiter für Teile der Dissertation aufkam” […]. In der Antragsschrift schiebt er nun die Rechtsauffassung nach, ein Doktorand müsse stets sämtliche Arbeiten, auch typische technische Hilfstätigkeiten, selbst erbringen. Es fällt schwer, diese Auffassung ernst zu nehmen, weil sie dem Promoventen auch die Drucklegung und den Vertrieb als Aufgaben vorbehielte. Der Antragsteller bedenkt ferner nicht, dass nach seinen Vorgaben eine Promotion von Studierenden mit Behinderung, beruflich Tätigen oder Alleinerziehenden praktisch nicht möglich wäre. Entscheidend für die Promotion ist der geistige Gehalt der Arbeit, die persönliche geistige Schöpfung, nicht ihre Transmission in Format und Layout.

Das habe ich so aber nicht gesagt. Die legen mir einfach falsche Worte in den Mund, um meinen Antrag blöde erscheinen zu lassen. Tatsächlich hatte ich geschrieben:

Ein Prüfling hat seine Prüfungsleistung immer selbst zu erbringen, ohne Ausnahme.

Es richtet sich nach der Frage, ob etwas bewertete Prüfungsleistung ist oder nicht. Von Drucklegung und Vertrieb habe ich nichts gesagt, wie Oechsler mir hier unterstellt. Und deren Promotionsordnung benennt in § 1 ausdrücklich auch die Darstellung als Prüfungsleistung. Und ich kenne Fälle von Dissertationen und Diplomarbeiten, in denen sich solche Äußerlichkeiten massiv auf die Note ausgewirkt haben, etwa zu kleine Beschriftungen an Meßkurven. Die Darstellung mitsamt Layout usw. ist also sehr wohl Teil der Prüfungsleistung und darf nicht von Dritten erbracht werden.

Davon ganz abgesehen gibt es im Prüfungsrecht das Gebot gleicher Prüfungsbedingungen. Und welchem Doktorand wird schon ein Mitarbeiter gestellt, der für ihn das Eintippen und Layouten übernimmt (wenn nicht gerade bei Behinderten, wo nur so gleiche Bedingungen herrschen)?

Heißt doch ganz klar, daß in Mainz für Reiche andere Promotionsbedingungen herrschen als für normale Doktoranden (was ja der Margarine-und-Kaviar-Theorie Schröders entspricht).

Wenn man an dieser Dissertation alles abzieht, was Dritte gemacht haben oder was falsch ist, bleibt nichts mehr übrig.

Fazit

Diese Kommission ist gemessen an diesem Bescheid inkompetent, verlogen, polemisch, beleidigend, unwissenschaftlich, pöbelhaft und unseriös. Ganz so, wie es bei deutschen Untersuchungskommissionen für wissenschaftliches Fehlverhalten die Regel ist. Es wird immer über den Anzeigenden hergepöbelt.

Es zeigt auch, mit was für un-intellektuellen Menschen wir es bei diesen Professoren zu tun haben, die wir trotzdem aus unseren Steuergeldern bis ins Grab fett alimentieren müssen. Was die da von sich geben ist nicht einmal geistiges Mittelmaß. Zu einer fachlich-wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind die nicht in der Lage. Was will man allerdings auch von einem Publizisten, einem Juristen, einem Mediziner, einer Ägyptologin, einem Zoologen, einem Historiker, einem Betriebsleiter Kernchemie und einem Richter erwarten? Woher sollen die das Wissen haben, statistischen Fehlern auf die Spur zu kommen? – Genau. Zumindest der Mediziner müßte Grundkenntnisse in Stochastik haben, um die Wirksamkeit von Medikamenten zu beurteilen.

Was man jedoch deutlich merkt ist eine ziemliche Nervosität und heftige Abwehrreaktion. Irgendwie habe ich bei diesem Text das Gefühl, daß die deshalb so aggressiv und heftig reagieren und mich so heftig und immer wieder als unwissenden Spinner hinstellen wollen, und immer wieder blanko die Qualität der Dissertation beweihräuchern, weil ihnen – diese blumige Metapher sei mir gestattet – der „Arsch auf Grundeis geht”.

Diese Dissertation ist ein so unvertretbarer Schwachsinn, so fehlerhaft, in ihrer Struktur so unseriös mit heimlichen Umdefinitionen, mit falschen Zitaten, mit nicht nachvollziehbaren Erhebungen und Rechenwegen, daß ich diese Dissertation für Schwindel und Betrug halte.

Wie ich schon mehrfach angesprochen und beschrieben habe, will da jemand seiner stramm rechten und auf ungleiche Einkommen ausgelegte politische Sichtweise einen pseudo-wissenschaftlichen Anstrich geben und damit letztlich sogar die eigene Partei hereinlegen und deren Grundsatzprogramm in die eigene Richtung manipulieren.

Man muß sich nur die tagesaktuelle Presse ansehen, in der Schröder soger innerhalb der CDU heftig dafür kritisiert wird, daß sie Geringverdienern das Elterngeld streichen will, während die Reichen weiter Geld bekommen (ZEIT, Süddeutsche, Welt, SPIEGEL).

Diese Frau ist auf dem ultra-rechten Trip, und hier hat sie durch Wissenschaftsschwindel versucht, ihrer eigenen Partei das als wissenschaftlich belegt unterzujubeln und das Grundsatzprogramm der CDU in die „rechte” Richtung zu biegen. (Man kann viel Unheil verhindern, indem man liest, was Politiker vorher in Bücher schreiben…)

16 Kommentare (RSS-Feed)

Phil
17.7.2010 18:24
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Und wie geht es jetzt weiter? Wirst du die Sache weiter verfolgen?(stehen denn überhaupt noch gangbare Weg zur Verfügung?)

Grüße
Phil


Hadmut Danisch
17.7.2010 20:04
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Naja, ich wollte vor allem mal aufzeigen, wie rotzfrech und verlogen sich diese Professoren aufführen, vor allem wenn man an die typischen Betrugs- und Schwindelthemen wie Promotionen usw. geht. Was für Leuten man da gestattet, sich als Professor in den Hörsaal zu stellen und zu lehren. Welchen Pöbel man da mit Steuergeldern und Studiengebühren auf Lebenszeit alimentiert.

Ich habe jetzt mal nach dem Rheinland-Pfälzischen Informationsfreiheitsgesetz bei der Uni Mainz ein paar Informations- und Akteneinsichtsanträge gestellt. Wenn man auf eine normale Frage nur dumme Antworten bekommt, muß es eben mal den formalen Weg gehen. Unter anderem habe ich nach dieser gesetzlichen Grundlage gefragt und wer von diesen „Kapazitäten” eigentlich Ahnung von Stochastik hat.

Generell ist Ziel meines Blogs und der Meinungsfreiheit überhaupt natürlich die öffentliche Meinungsbildung – hier natürlich über beides, Professoren und Politiker. Und auch mal aufzudecken, wie manche politischen Entwicklungen in diesem Land zustandekommen. Was für Leute hier an die Macht kommen.

Zu hoffen wäre natürlich, daß irgendwer von den Oppositionsparteien oder auch von den Regierungsparteien (Schröder macht sich ja nun gerade bei wirklich allen unbeliebt) das mitkriegt und die mal auf parlamentarischem Weg attackiert oder daß sich doch noch irgendein investigativer Journalist findet und da mal weitermacht. Aber investigativen Journalismus gibt’s glaube ich nicht mehr.


Das ist ja katastrophal aber typisch. Probleme werden zugekleistert und ignoriert. Deutschland ist nicht reformfähig. Es wird systematisch kaputtgemacht, in allen Bereichen. Ich schaue mich schon nach anderen Staaten um. So geht das nicht weiter.

Carsten

Durchsetzung des Jeansverbots
http://i.imgur.com/Baiu1.jpg


WAYNE
18.7.2010 2:45
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Puh ne Menge zu lesen aber trotzdem Danke für die Mühe die du dir gemacht hast.
Ich überlege nur gerade in welchen Punkten ich dir zustimmen kann und in welchen nicht. Eigendlich sollte ich gar nichts dazu sagen, denn die Arbeit von Frau Schröder kann ( Müsste ich wohl aber möchte ich im Moment echt nicht lesen ) ich nun nicht mehr Vorurteilsfrei lesen.
Somit fällt eine objektive Betrachtung schon mal aus.

Einige subjektive Punkte möchte ich dennoch einwerfen, schließlich hab ich mich hier auch durch 20 Graue Seiten gelesen.

1. Das nicht alles Gold ist was glänzt, sollte doch jedem klar sein der schon mal gearbeitet hat und seine Ware/ Dienstleistung loswerden mußte. Somit sollte man obwohl es sich um eine Dis handelt, damit abfinden das es wie der Typ von der Süddeutschen schrieb es sich um eine Typ-II-Arbeit handelt
In wieweit nun die Statitik Schiene nicht ganz richtig ist und ob es nicht genügend Nachweise gibt, kann ich leider von hier aus nicht beobachten, da ich ja wie erwähnt die Dis der Frau S. nicht gelesen habe. In meinem Studium mußte ich aber feststellen, das es sich im Zweig der Biostatistiker um einen selbstgeschaffenen Beruf handelt, der natürlich erklären muß warum er von Bedarf ist und so eine Fülle von Algorithmen im Raum stehen für die man eine ganze Weile bräuchte um sie und ihren Nutzen zu verstehen.
Jedoch sollten in jeder wissenschaftlichen Arbeit die genauen statistischen Mittel nachvollziehbar sein und auch die negativen Erfahrungen einfließen.

2.Das sich die Herrschaften nicht selber ins Haus scheißen bzw Fehler eingestehen dürfte wohl auch keine große Überraschung gewesen sein.

3. Obwohl man das eigendlich gar nicht ansprechen darf, hier aber doch einiges angesprochen wird 😉
zu “in der Schröder soger innerhalb der CDU heftig dafür kritisiert wird, daß sie Geringverdienern das Elterngeld streichen will, während die Reichen weiter Geld bekommen (ZEIT, Süddeutsche, Welt, SPIEGEL). ”

Worüber denken junge Eltern der ” Mittelschicht” als erstes nach wenn sie dem Kinderwunsch aufgeschlossen gegenüber stehen?
” Können wir uns das denn überhaupt jetzt leisten ? ” Kann ich meinem Kind eine gute Chance in Zukunft bieten.

Kommt man zu dem Schluß ja , wird eine Familie gegründet.
Kommt man zu dem Schluß nein , wird das Famile gründen eben verschoben oder eben auf ein Kind reduziert.

Das würde ich als verantwortungsbewußtes Verhalten bezeichnen.

Wie schaut das Ganze bei den Familien in den “unteren” Schichten aus ?

Da fehlt mir einfach die Verantwortung und manche wollen die auch einfach nicht übernehmen sondern am liebsten abgeben.

und zum Schluß grüße ich alle die Probleme ansprechen, aber keine Lösung parat haben…


Hadmut Danisch
18.7.2010 10:10
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@Wayne: zu 1.) Das Durchlassen von Typ-II-Dissertationen ist doppelt problematisch. Wenn schon nichts wichtiges drinsteht, sollte es wenigstens fehlerfrei sein. Und das ist schon bei vielen Dissertationen nicht der Fall.

Außerdem kann es nicht angehen, daß man manchen Leuten solchen Typ-II-Blubber durchgehen läßt, während man anderen die Dissertation ablehnt, weil sie angeblich nicht Neuigkeiten auf Weltklasseniveau bringen.

zu 2.) Das mit dem Fehler eingestehen ist zutreffen. Das Problem ist aber, daß die DFG ja der Öffentlichkeit vorgaukelt, daß diese Kommissionen den Zweck erfüllen würden, wissenschafltiches Fehlverhalten einzudämmen, was sie definitiv nicht tun. Sie dämmen das Aufdecken ein.

Die Lobbyverbände der Professoren behaupten immer wieder (mit Erfolg), daß man die Wissenschaft zur Bekämpfung von Betrug nicht regulieren dürfe, sondern daß man das allein der Selbstregulierung überlassen dürfe. Und diese Selbstregulierung gibt es eben nicht.


Fabian
18.7.2010 15:15
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Wie die Antwort wohl ausgefallen wäre, wenn du dich im Antrag allein auf die in den Punkten 11 – 18 dargestellten Fehler im Anwenden mathematischer Methoden, die man nach einer Einführungsvorlesung in Statistik/Wahrscheinlichkeitstheorie im 2. Semester 20 Meter gegen den Wind riechen müsste, gestützt hättest werden wir wohl nicht mehr erfahren.


Hadmut Danisch
18.7.2010 15:25
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Es geht an sich schon aus den Antworten des Ombudsmanns und der Kommission hervor:

Sie sind der Meinung, daß man die fachliche Richtigkeit einer Dissertation nachträglich überhaupt nicht prüft.

Solche rein fachlich-technischen Anträge habe ich in anderen Fällen schon gestellt, da passiert einfach gar nichts. Das Grundproblem daran ist, daß die Geistes- und Laberwissenschaften alle so weich sind, daß sie „falsch” und „richtig” gar nicht kennen, sondern nur so eine Meinung und eine andere Meinung. Der Nachweis eines Fehlers kommt in deren Erlebnis- und Wissenschaftswelt überhaupt nicht vor, das ist nur das Äußern einer anderen Meinung. Und da ich nicht vom Fach bin und nicht in deren Wissenschaftshierarchie oben stehe werde ich gar nicht erst als jemand wahrgenommen der eine beachtenswerte Meinung haben könnte. Die sehen Mathematik nicht als was festes, überprüfbares an, sondern bei denen ist 2+2=7 eben eine von vielen Meinungen und von der Wissenschaftsfreiheit geschützt.

Freilich würden einen die Statistikfehler in die Nase beißen, wenn man mal eine Einführungsvorlesung gehört hat. Aber Juristen, Zoologen, Ägyptologen, Historiker tun das alle nicht. Wie sollen die verstehen können, wo das Problem liegt? Diese Kommission ist doch schon von ihrer Zusammenstellung eine Farce.

Vielleicht hätte ich irgendwas mit Ziegen und Pyramiden vortragen müssen…


moni
18.7.2010 18:03
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“Im Anschluss daran erörtert die Arbeit über mehr als 300 Seiten den Widerstreit zwischen Egalitarismus und den konkurrierenden utilitaristischen Ansätzen auf normativer und empirischer Ebene”

Also, ich habe die Arbeit nicht gelesen, aber, wenn Schröder einen solchen Widerstreit untersuchen wollte (normativ und empirisch), müsste sie methodische Vorkehrungen getroffen haben, damit sie sich nicht selbst historisiert (= übergeht, dass sie in einem historischen Kontext steht, über den niemand hinausgehen kann: will sie eine “objektive Untersuchung” machen, muss sie das beachten, oder aber sie wird schlicht keine objektive Untersuchung machen können, sondern lediglich eine historisch-subjektive, d.h. sie hätte sich selbst historisiert und also nicht mehr als einen Roman zu Stande gebracht). Den historischen Kontext zu beobachten ist gerade für Sozialwissenschaftler unabdinglich. Und wenn in dieser Kommission auch noch ein Historiker arbeitet, der das nicht bemerkt hat, hat dieser Historiker das akademische Niveau der BILD erreicht, denn der kann man Historisierung nicht vorwerfen, einem Historiker muss man das vorwerfen.

++++++

“Denn diese [die Arbeit] hinterlässt aus Sicht des besonnenen, nicht von der Medienberichterstattung beeinflussten Lesers einen soliden und seriösen Eindruck.”
Es gibt überhaupt nur ziemlich wenige Menschen, die nicht von der Medienberichterstattung beeinflusst sind.
Zudem müsse ja die besondere Position der Frau Schröder als Familienministerin beachtet werden, weswegen man nicht einfach Betrugsverfahren gegen sie einleiten dürfte. Nicht nur ist sie damit offensichtlich von Berichterstattung der Medien beeinflusst (und daher auch der Promotionsberater), sondern der “besonnene Leser” wird durch die poltische (nicht-neutrale) Position des Subjekts K. Schröder selbst medial beeinflusst: “[b]eide von ihm [Herr Danisch] kritisierten Personen, die Bundesministerin und der Promotionsbetreuer, stehen jedoch im Rampenlicht der Öffentlichkeit.”, sind also das Gegenteil von medial unbeeinflusst: die Öffentlichkeit, zu der die Medienberichterstattung schlicht dazuzählt, ist nicht von der Tätigkeit eines Politikers und eines Promotionsbetreuers abzuziehen, sondern beiden immanent. Wer dann auch immer dieser nicht-beeinflusste Mensch war, der Promotionsberater jedenfalls kann es nicht gewesen sein.

+++++

“Über die Person des Antragstellers ist nichts weiter bekannt. Er hat keine in seiner Person liegenden Sachgründe vorgetragen, warum ihn der Fall der Bundesministerin betrifft. Er dürfte sich ausweislich der Antragsschrift als allgemeiner Sachwalter im Dienste einer ethischen Wissenschaft verstehen.”

Es ist eine unfassbar “private” Auffassung, dass man als Bürger eines Staates möglicherweise nichts mit den Bundesministern dieses Staates zu tun haben könnte. Man muss nicht begründen, warum oder wie man in Zusammenhang mit Politkern seines Staates steht, weil das selbsterklärend ist, dass man als Bürger mit den Ministern in Beziehung steht – sonst wären sie ja gar nicht Minister! Der Sachgrund, Staatsbürger Deutschlands zu sein, ist mehr als ausreichend, um eine Ministerin zu kritisieren.

Und, dass “Sachwalter im Dienste einer ethischen Wissenschaft” als Grund anscheinend nicht ausreichen soll/könnte (gesetzt,das wäre der einzige Grund!), sagt schlicht alles aus über den Stand der Ethik in den Akademien: sie ist einfach total egal. Vielleicht würde Frau Schröder auch Schweine in die Luft sprengen, wenn das ihrem Ziel dient. Zweck heiligt Mittel. Das Gegenteil von akademischer Intellektualität und die Umkehrung aller Besonnenheit.

++++++

Und wo sind denn eigentlich die Fragebögen, die die Frau Schröder zurückbekommen hat? Und seit wann darf man sich in einer akademischen Prüfung sowas nach Hause schicken lassen, statt protokolliert in die Universität? Ist der Ort der Prüfung nicht ebenso wichtig, wie die Einhaltung aller Formalia, zu denen der Ort letztendlich auch zählt? Hat die Schröder damit nicht auch im Grunde eine wirkliche Überprüfung ihrer Diss verunmöglicht, weil sie sich nicht an die “akademische Normalität” gehalten hat? Ist die Diss nicht eben gerade wegen dieser Unüberprüfbarkeit als nicht-akademisch zu verwerfen, d.h. Prüfung der Einzelnen Fehler sind nicht der einzige Grund für die Rücknahme des Doktor-Grades, sondern auch der Ethos von Wissenschaftlern allgemein: wenn so eine methodologische “Selbstregulierung” hingenommen wird, gibt es keinen Grund mehr, warum Forschung nicht einfach auch auf dem Klo oder in der S-Bahn stattfinden könnte – was die Relativierung aller wissenschaflticher Ansprüche an Versuchsaufbauten, Untersuchungsmethoden und Wiederholbarkeit wäre und somit eigentlich die Relativierung von “Wissenschaft” ingesamt: DAS allerdings hätte die Schröder dann wirklich bewiesen mit ihrem Roman: “Wie ich eine Blendgranate zündete und alle darauf reinfielen und Freudentänze machten – über subjektive und objektive Responsivität von Trockenbrot, Margarine und Kavier innerhalb der CDU und der wissenschaftlich-akademischen Gemeinde in der BRD 2009 und 2010: eine Schmähschrift”


insider
18.7.2010 20:46
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Das war bei der Dis. von Helmut Kohl nicht anders. Die ist später seltsamerweise auch noch aus den Archiven verschwunden, wenn ich mich recht erinnere, ging seiner Zeit auch durch die Presse.


Jens
18.7.2010 22:10
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Die Anekdote habe ich aber anders in Erinnerung, mit den Jusos, die sich als JU ausgegeben haben und die Bib gebeten haben, die Diss vor den Jusos zu verstecken, oder so ähnlich.


Matias
18.7.2010 22:26
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Wirklich eine ganz interessante Geschichte, liest sich fast wie ein Krimi. Ausser dass es hier aber um jemanden bekanntes geht erstaunt mich das ganze allerdings nicht weiter; dass in Dissertationen in Politologie (oder anderen Geisteswissenschaften) nicht viel Brauchbares drinsteht ist bekannt und dass die Leute denken dass Statistik allein darin besteht Mittelwerte auszurechnen leider auch.

p.s. Es wird ja oben mehr als einmal gefragt, wer denn von der Kommission genug von Statistik verstehen sollte um das ganze zu überprüfen. Ganz einfach: der Kernchemiker! Ist schliesslich ein Naturwissenschaftler und sollte deshalb die oben aufgeführten Statistik-Probleme auch selber nachvollziehen/aufdecken können.


moni
20.7.2010 11:45
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@matias: macht die Normalität der Sache den Sachverhalt besser? Oder erträglicher?

Und es gibt durchaus (wenige) gute Dissertationen und Schriften der Politologie. Zb Hannah Arendt “Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft”. Steht auch was über Korruption drin.

Gibt auch geisteswissenschaftliche Bücher, die “Befriedungsverbrechen: Über die Dienstbarkeit der Intellektuellen” heißen. Aber natürlich werden die (verständlich…) selten mal promotet, schon gar nicht in Uni-Kreisen. Aber wer suchet der findet.


Matias
20.7.2010 15:28
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@Moni: ich finde die ‘Normalität’ macht die Sache tatsächlich besser/erträglicher. Es ist wohlbekannt, dass Doktortitel nicht gleich Doktortitel ist, dass die erbrachten Leistungen für einen Dr. rer. nat. nicht mit jener für einen Dr.med. zu vergleichen ist oder eben einem Dr. disc. pol. vergleichbar sind. Ist das ein Problem? Ich finde nein, wer in einer bestimmten Fachrichtung promoviert hat wird wohl auch in diesem Bereich Karriere machen und die (zukünftigen) Vorgesetzten dürften deshalb den ‘Wert’ einer Dissertation in diesem Fach einstufen können.


Hadmut Danisch
20.7.2010 18:59
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@Matias: Ja, das ist ein Problem. Denn bei gewissen Stellenbesetzungen, wie Professuren, wird der Doktor schlechthin als Voraussetzung gesehen ohne nach Fächern usw. zu differenzieren. Damit wird ein nicht einheitliches Leistungsmerkmal zum Einstellungskriterium gemacht, obwohl gerade das nicht erlaubt ist.


moni
20.7.2010 23:39
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Mein Problem ist, wenn die Normalität von Kriminalität eine Rechtfertigung von Kriminalität wird oder ist. Für mich macht das die Sache gerade noch unerträglicher, weil ich dann anormal dastehe, wenn ich dagegen etwas sage und das kann bis zu krasser Denunziation (siehe die Briefe an Herrn Danisch aka “Er ist ein Vollidiot und Stümper” man könnte auch “Pfuscher an der Wahrheit” sagen…) und Isolation gehen.

Und das mit den differenzierten akademischen Titeln und Graden ist m.E. nur denen bekannt, die sich damit auseinandersetzen, was definitiv nicht unbedingt gerade viele Menschen machen, sollten sie auch nicht müssen, weil man sich als normaler Mensch eigentlich darauf verlassen können sollte, dass man es nicht mit “Pfuschern” zu tun hat, wenn was akademisches am Namen klebt (deswegen wurde bspw. am Anfang des 20 Jh. überhaupt die Approbation für Ärzte eingeführt, weil es zu viele “Pfuscher” gab, was zu einem gesellschaftlichen Problem (gemacht) wurde (was auch mit dem Willen der damaligen akademischen Ärzte zu tun hatte, exklusive Rechte zu bekommen, d.h. es war eine Frage von Macht…)). Genau das “Anti-Pfusch” aber ist nicht mehr sicher gestellt, sondern wächst sich zu einem Verblendungszusammenhang aus (Schweinegrippe etc.?) und das ist nicht ungefährlich, weil das mit der Macht dasselbe geblieben ist, aber das mit der Prüfung auf Befähigung diese Macht ausüben zu _können_ nicht. Und wenn Politikern das am Ar*** vorbeigeht, ja sie das ausnutzen, ist das Problem nicht mehr bloß eines von Werten wissenschaftlicher Leistungen, sondern ein staatspolitisches und damit ein gesellschaftspolitisches Problem, eben weil es kriminell ist und zwar hocheffizient organisiert mittels öffentlicher Institutionen. Die Effizienz ist ja gerade das Problem! Wenn diese Kriminalität schon normal ist, macht das die Sache nicht besser, sondern schlimmer, d.h gefährlicher.


docfalcon
28.8.2010 17:05
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Nennt mich ruhig blöd, aber: Was ist denn nun so völlig sinnverdrehend an Köhlers Rawls-Interpretation? Bitte keine Beschimpfungen oder ähnliches, dies ist eine ernstgemeinte Frage, weil:

“Rawls formuliert nämlich als bedeutende sozialphilosophische Maxime, dass Ungleichheit immer dann gerechtfertigt sei, wenn der in einer Gesellschaft am schlechtesten Gestellte davon profitiert (Rawls 1979: 336).”

Der schlechteste Gestellte = wenigsten Begünstigten
profitiert = den größtmöglichen Vorteil bringen
immer dann gerechtfertigt = müssen folgendermaßen beschaffen sein

Ähm, also, für mich liest sich das im Köhler-Zitat so, als würde sie nur extrem verkürzen. Oder versteh ich die Frau einfach nicht? Sie sagt doch in Klarsprech, dass Rawls sagt, dass Ungleichheit in Ordnung ist, wenn sie so aussieht, dass der schlechter Gestellte bevorteilt wird und der besser gestellte benachteiligt. Sie ignoriert vielleicht in ihrer Arbeit und sicher in ihrer Politik (Elterngeld z.B.) diesen Grundsatz, aber ich bräuchte dann doch bitte eine Erklärung, warum ihr Zitat das eben nicht sagt…

Vielen Dank. Ich fühl mich nämlich nicht gern doof…