Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Über Kaviar, Margarine und diese blöden undankbaren Ossis…

Hadmut Danisch
10.1.2010 17:04

Eine kritische Analyse der Dissertation (und Promotion) unserer neuen Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Köhler.

(Der Leser sei bezüglich der Länge des Textes gewarnt – ich pflege meine Bewertungen zu begründen und zu erläutern. Siehe auch Teil 2.)

Vor wenigen Tagen erschien unter dem Titel „Gerechtigkeit als Gleichheit? – Eine empirische Analyse der objektiven und subjektiven Responsivität von Bundestagsabgeordneten” im VS Verlag für Sozialwissenschaften die Dissertation von Kristina Köhler, die kurz vor ihrer Ernennung zur Bundesministerin promovierte. Dazu gab es ein Echo in der Presse und in den Blogs, und einige davon fielen kritisch oder spöttisch aus. Eine Auswahl:

  • Die Süddeutsche berichtete genüsslich über „Das schwarze Netz von Frau Doktor” und darüber, daß sie eigentlich keine Zeit für eine Promotion haben könnte, diese ihr aber wohl aufgrund der vielen Zuarbeit und der Unterstützung der CDU förmlich vor die Füße gefallen sei. Außerdem gäbe es ja zwei Arten von Dissertationen, nämlich die Typ-I-Arbeiten mit Neuigkeiten, und die Typ-II-Arbeiten ohne Neuigkeiten, die nur für den Doktorgrad gemacht werden. Hier handele es sich um eine der letzteren Art. Zwar spottet die SZ über die Hilfe Dritter, aber konkret etwas am Inhalt auszusetzen findet sie nicht. Die WELT erkennt dagegen, daß Köhler eigentlich keine Schlüsse zieht – daß der Kaiser also nackt ist, wenn ich das so sagen darf.
  • Das wiederum fand das Interesse des akademischen Fachblattes für Promotionswesen, der BILD-Zeitung, die da offenbar mal anfragte. Als Reaktion darauf erhob eine von Köhler beauftragte Anwaltskanzlei Drohungen gegen den Chefredakteur der BILD, was den aber höchstens mäßig beeindruckte, denn der packte das Drohschreiben gleich in sein Blog. Welches immerhin eine anwaltliche, bevollmächtigte und rechtlich verbindliche Aussage darüber enthält, welche Arbeiten an der Promotion von Dritten ausgeführt wurden. Worüber dann ihrerseits die Süddeutsche wieder spitz berichtete. Immerhin wissen wir jetzt, welche Art von Webseiten die neue Familienministerin sperren lassen will.
  • Auch die bekannte Plagiatsforscherin Debora Weber-Wulff schrieb in ihrem Blog kritisch über den Fall.

Viele sahen den Promotionsfall Köhler kritisch oder spöttisch, als anrüchig und dubios. Aber alle schrieben auch mehr oder weniger, daß das eben nur gefühlt faul, jedoch rechtlich nicht zu beanstanden sei. Ich bin zwar kein Soziologe (und halte zugegebenermaßen von Soziologen und deren Promotionen sehr wenig, besonders wenn sie dann in Ministerien sitzen) sondern Informatiker, beschäftige mich aber seit Jahren mit Promotionsrecht, Wissenschaftsschwindel und Hochschulkorruption, und sehe das grundsätzlich anders. Die in der Presse und den Blogs beschriebenen Formen der Hilfe Dritter, die Köhler da hatte, sind sehr wohl geeignet, einen erheblichen Verstoß gegen das Prüfungsrecht darzustellen, der – wie ein Plagiat oder eine vom Ghostwriter geschriebene Arbeit – dazu führen kann, daß die Prüfung nicht bestanden ist und der Grad wieder entzogen werden muß.

Leider ist in Deutschland die rechtliche Hürde hoch und das Verfahren zur Entziehung nicht geregelt, weshalb eine nachträgliche Entziehung kaum vorkommt. Wenn dann noch wie im Fall Köhler der Doktorgrad verliehen und in der Öffentlichkeit getragen und erst danach die Dissertation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wenn also sowieso (fast) nichts mehr rückgängig zu machen ist, liegen die perfekten rechtlichen Voraussetzungen für Promotionsschwindel jeder Art vor. Bedauerlich ist, daß diese Dissertation gar nicht so wirklich öffentlich ist, man muß sie für 40 Euro kaufen, bis die Auflage vergriffen ist. Ich hielte es für notwendig, Dissertationen als PDF im Internet frei zugänglich zu machen – und zwar vorher. Dann wäre es hier wohl kaum noch zu einer Promotion gekommen.

Zumal ist seltsam, daß sich dann in den Meldungen auch die Aussage verselbständigte, der Doktorvater habe bestätigt, daß die Dissertation korrekt erstellt worden sei. Das scheint alle sehr zu beeindrucken, ist aber eine Null-Aussage, denn bereits in dem Vorgang der Promotion steckt ja schon die Behauptung, daß es korrekt gelaufen sei. Was sollte er auf eine solche Frage schon anderes antworten? Und seit wann kann man sich selbst bestätigen, daß man (als Prüfer und Betreuer) korrekt gehandelt hätte? Erwarten die ernsthaft, daß wenn etwas nicht korrekt war, der sich da hinstellt und das der Presse erzählt, also seine eigene Bewertung als rechtswidrig einstuft? Oder daß er jetzt Fehler bemerken würde, die er vorher nicht bemerkt hat? Und wieso glauben die, daß etwas schon deshalb korrekt war, weil der Doktorvater davon wußte? Macht Mitwissen des Prüfers etwas besser oder schlimmer? Anscheinend läßt die Presse sich heute auch alles erzählen.

Da solche Fälle aber mein Steckenpferd sind und ich hier ja ab und zu auch mal Dissertationen analysiere, habe ich mir diese Dissertation bestellt und mal näher angesehen. Hier ist meine Bewertung.

Die Prüfer und die CDU

Schon die Auswahl der Prüfer wirft erhebliche Fragen auf. Vielleicht nicht so sehr in der Presse, aber beispielsweise in den Leserkommentaren der Artikel der Süddeutschen. Ich bin nicht so der Politik-Mensch und der Name des Erstgutachters Jürgen Falter wäre mir in keiner Weise aufgefallen, wenn nicht einige der Kommentatoren darauf hingewiesen hätten, daß Falter kein unabhängiger Wissenschaftler mehr sei, sondern häufig von CDU-nahen Organisationen und Verbänden zu Vorträgen und Podiumsdiskussionen eingeladen würde. Und tatsächlich ergibt die Google-Suche, daß eine gewisse Häufigkeit von Artikeln auftaucht, in denen Falter irgendwelche Ratschläge usw. für die CDU gibt. Sollte es stimmen, daß Falter (oder sein Institut) Geld direkt oder indirekt als Drittmittel aus Kreisen der CDU oder über die CDU von der Bundesregierung erhält (und Vorträge und Podiumsdiskussionen werden für gewöhnlich honoriert), dann wäre schon das ein starkes Stück. Denn dann bestünde eine Wechselwirkung aus Geben des Doktorgrades und (vergangenem und künftigem) Erhalten von Aufträgen und Honoraren. Seiner Bekanntheit und Beliebtheit in der CDU hat die Promotion sicherlich keinen Abbruch getan. Und eine gewisse Nähe Falters zur CDU ist nach dem, was man so findet, nicht von der Hand zu weisen, denn immerhin tritt er ja schon auf dem Parteitag der CDU auf und wird von der CDU zum Wahlkampf zitiert. Das stinkt ganz gewaltig nach einer Partei-Promotion. Ich habe einige Zeit in Dresden gearbeitet und mir dort erzählen lassen, wie in der DDR Parteikader in den Militärakademien mit Doktortiteln behängt wurden, und auch einige solcher Leute kennengelernt. Das erscheint mir schon verblüffend ähnlich zu sein. Nach § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes von Rheinland-Pfalz i.V.m. § 21 Abs. 1 VwVfG hätte Falter diesen Interessenkonflikt beim Rektor der Universität melden müssen. Ich weiß nicht, ob er es getan hat. Ich würde aber wetten, daß nicht. Und wenn er es nicht getan hat oder der Rektor darüber formal oder ermessensfehlerhaft entschieden hat, wäre schon deshalb die Promotion rechtswidrig. Und daß die CDU gewaltig Einfluß auf Wissenschaft, Promotionen, Bundesverdienstkreuze usw. nähme, wäre ja auch nicht zum ersten Mal Thema meines Blogs.

Gerade diese Kombination aus Promotion und CDU, die sich hier ja gleich doppelt in der Doktorandin und dem Betreuer manifestiert, ist nach meiner bisherigen Erfahrung ein ganz heißes Eisen. Ich habe den starken Eindruck, daß die CDU ganz massiv die Wissenschaft zugunsten der Wirtschaft und des Neoliberalismus zersetzt. Verblüffend oft komme ich bei der Untersuchung von Unregelmäßigkeiten am Ende bei der CDU heraus. So etwa bei der Schmiergeldprüfungspraxis einer Universität in Baden-Württemberg, gegen die die Landesregierung partout nichts unternehmen will. Schiebereien bei Berufungen von Professoren und Rektoren. Die Exzellenziniative erscheint mir als Riesen-Forschungsschwindel, wie ich hier schon mehrfach erläuterte. Bislang war es verboten, Beamte aus privater Hand für die Erfüllung ihrer Dienstaufgaben zu bezahlen, es galt bisher als strafbare Vorteilsgewährung und -annahme. Kaum einer weiß, daß man das jetzt aber so heimlich, still und leise durch die Hintertür legalisiert hat. Der Professor als solcher ist jetzt kraft Gesetz korrupt. Kaufte sich früher einer seinen Doktor nur für Geld und ohne jegliche wissenschaftliche Leistung, so wäre da der Staatsanwalt gekommen. Heute kommt dafür ein CDU-Ministerpräsident und hält die Laudatio. Sogar die Promotionsordnungen werden schon so gestrickt, daß man statt wissenschaftlicher Leistung Geld abliefern kann. Man nennt es dann „kultureller Verdienst”, und Doktorgrade werden nicht mehr über windige Promotionsberater, sondern direkt vom Rektorat verkauft. Ein „Factory Outlet” wenn man so will, das ähnlich wie bei Viagra garantiert, daß sie beim Hersteller echt sind und man deshalb nicht Fälschungen auf dem Schwarzmarkt kaufen soll. Bei mir verfestigt sich der Eindruck, daß sich im Umfeld der CDU so allgemein ein dubioses Netzwerk zur Beschaffung von Doktorgraden, Bundesverdienstkreuzen und ähnlichem Lametta für politisch Nahestehende bildet. Früher sagte man abwertend „Amigos”, heute heißt das euphemistisch „Netzwerken”. Und ich persönlich habe den starken Eindruck, daß man es mit großem Nachdruck betreibt, daß die Promotion und der Doktor im Namen immer weniger mit wissenschaftlicher Leistung zu tun haben und immer mehr (wieder) zum Handelsgegenstand werden. Denn dazu muß man wissen, daß der Doktor im deutschsprachigen Raum historisch schon fast immer ein reiner Handelsgegenstand und ein käuflicher Ersatz für den sonst nur durch Geburt zu erwerbenden Adelstitel war. Deshalb wird er hier auch (fälschlich) als Titel hingestellt und großspurig im Namen getragen, und deshalb brauchte man die Habilitation, weil der Doktor wissenschaftlich wertlos war. Wir sind wieder auf dem Weg dorthin, und bei Politikern kommt echter oder solcher Pseudo-Adel wieder groß in Mode. Hört sich doch gleich viel edler an, wenn Frau Ministerin einen Doktor hat. Man schmiert sich wieder Kaviar aufs Brot um sich von Margarine-Essern abzugrenzen.

Bleibt der Blick auf den Zweitgutachter. Nach meinen Erfahrungen der letzten 10 Jahre sind Zweitgutachter funktionslose Attrappen. Mehreren (Zweit-)gutachtern habe ich nachgewiesen, daß sie ihre Gutachten blind, ohne die Dissertation oder den Streitpunkt gelesen zu haben, abgegeben haben. Viele Fälle wurden mir zugetragen, in denen Zweitgutachter aufgeflogen sind, weil sie nach Wunsch Blindgutachten abgeben, meist darüber mit dem Doktorvater handeln oder im Gegenzug von dem auch ein Blindgutachten für eigene Doktoranden verlangen. Ich habe Kopien des E-Mail-Verkehrs, mit dem ein Dekan einem Zweitgutachter vorab das Ergebnis vorgibt, bevor der die Dissertation überhaupt erhalten hat und kennen konnte, ich weiß von einem Fall, in dem das Zweitgutachten vom Doktoranden selbst geschrieben wurde, von einem Fall, in dem ein Zweitgutachten vorlag obwohl es gar keine Dissertation gab, kenne ein Zweitgutachten, das nicht von einem Professor, sondern von einem nicht befugten Staatsanwalt geschrieben wurde, und jede Menge Gutachten ausländischer Professoren über deutsche Dissertationen, obwohl sie kein Deutsch können. Und mit der Meinung stehe ich nicht alleine, zumal dort auch externe Promotionen (wie Köhlers) als besonders schwindelanfällig eingestuft werden. Ein Blick auf den Zweitgutachter lohnt sich also immer.

Komischerweise tritt der hier so gut wie nicht in Erscheinung. Alles dreht sich um den Doktorvater Falter. Lediglich in der Danksagung findet man, daß der Honorar-Professor Gerd Mielke Zweitgutachter war. Nanu? Was ist das denn? Ein Honorarprofessor als Gutachter? Und noch dazu einer vom selben Institut und vom selben Bereich? Intellektuelle Inzucht? Mag sein, daß es formal zulässig ist, aber es widerspricht dem Sinn und Zweck eines Zweitgutachtens, eine unabhängige zweite Meinung einzuholen. Wenn die zwei da zusammen im selben Bereich im selben Institut hocken, werden die sich wohl kaum widersprechen oder ihre Gutachten unabhängig voneinander erstellt haben. Dabei ist Mielke wohl auch kein parteipolitisch unbeschriebenes Blatt. Ihn zu recherchieren ist nicht einfach, weil es wohl mehrere Personen dieses Namens gibt, aber laut der Hauszeitung der Uni (Bericht mit falschem Bild, wurde in der nächsten Ausgabe korrigiert) war er vorher in der Staatskanzlei Mainz und im Wissenschaftsministerium tätig. Was auch eher nach Partei als nach Wissenschaft riecht. Nur diesmal nach SPD. Was einen taktischen Vorteil bietet. Denn daß ein CDU-naher Professor eine CDU-Politikerin unter fragwürdigen Umständen in einem SPD-regierten Bundesland (und damit im Machtbereich einer Staatsanwaltschaft unter SPD-Diktat) passend zu deren Ernennung als Ministerin promoviert, wäre eine ideale Konstellation gewesen, um Rache dafür zu nehmen, daß eine CDU-Staatsanwaltschaft den SPD-Politiker Tauss noch vor dessen Verurteilung durch Indiskretion gegenüber der Presse vorab erledigt hat. Man stelle sich die Schlagzeile der BILD-Zeitung vor. Daß man das aber tun wird, wenn der Zweitgutachter solche Verbindungen zur Landesregierung hat, erscheint unwahrscheinlich.

Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe

Gehen wir also systematisch an die Bewertung dieser Dissertation. Wenn man kritisiert, muß man also zunächst präzise feststellen und angeben, wonach diese Dissertation überhaupt zu beurteilen ist. Dazu erläutere ich zuerst die Systematik, denn bei den meisten Professoren herrscht – weil sie das Prüfen nie lernen – der unausrottbare Aberglaube, daß der Doktor ein Titel oder eine zu verleihende Würde sei, die die Universität oder die Fakultät aus eigenem Recht, nach Lust und Laune und eigenem willkürlichen Maßstab vergeben und ihr da keiner reinreden könne. Im Mittelalter war das auch so, aber heute ist das nicht mehr der Fall. Auch glaubt man, die Promotion unterläge der Freiheit von Forschung und Lehre. Die bezieht sich aber – wie der Name schon sagt – auf Forschung und Lehre, nicht auf Prüfen. Als Prüfer ist der Professor nicht Grundrechtsträger, sondern Staatsgewalt und damit Grundrechtsverpflichteter. Freiheit von Forschung und Lehre und Staat hält sich raus ist nicht bei Prüfungen.

Gesetzliche Anforderungen und Maßstäbe

Jede berufsbezogene staatliche Prüfung, und damit auch Promotion und Habilitation, greift in das Grundrecht der Berufsfreiheit ein. Der Eingriff darf deshalb nach Art. 12 I GG nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, und das fällt in die Länderkompetenz. Entgegen verbreitetem Aberglauben ist für die Promotion (wie für die anderen Hochschulprüfungen) damit nicht die Universität, sondern das Bundesland verantwortlich.

Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Neuordnung des Prüfungsrechts von 1991 (Beschl. v. 17.4.1991, 1 BvR 419/81) bindend festgestellt:

Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; […] Die Bewertung der Leistungen in einer Berufszugangsprüfung ist eine rechtlich gebundene Entscheidung der Prüfer. Diese ist als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG nur aufgrund eines Gesetzes und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig. […]

Das heißt, daß der Gesetzgeber Prüfungen und Prüfungsanforderungen zunächst einmal selbst festlegen muß. Er muß das zwar nicht in allen Einzelheiten tun, sondern kann das der Exekutive zur Verordnung überlassen (was ja überhaupt erst die Rechtsgrundlage dafür bildet, daß eine Universität eine Prüfungsordnung erlassen darf), aber die Leistungsanforderungen und die Leitentscheidungen muß der Gesetzgeber selbst treffen. Dazu BVerfG, 14.03.1989, 1 BvR 1033/82

Nach Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG müssen Gesetze, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmen. Der Gesetzgeber soll im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen ( BVerfGE 20, 296 (305); 38, 61 (83); 58, 257 (268)).

Und genau deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht auch entschieden (20.09.1984, 7 C 57/83):

Zu den Aufgaben des Prüfers gehört zuvörderst, daß er sich über die gesetzlichen Prüfungsanforderungen Klarheit verschafft.

Also fange ich auch mit meiner Kritik genau da an.

Schaut man in die Hochschulgesetze der meisten Bundesländer, findet man dort zur Promotion meist einen separaten Paragraphen mit etwas oberflächlichem Blabla. Die Promotion sei der Nachweis der Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten. Oder vertieftem Arbeiten. Oder sowas. Was nahezu eine Null-Aussage ist. Denn erstens haben bisher weder Gesetzgeber noch unsere Universitäten jemals gesagt, was wissenschaftliches Arbeiten eigentlich sei. Zweitens sagt es nichts über die Leistungsanforderungen. Die „Exzellenz-Universität” Karlsruhe etwa konnte in einem zehnjährigen Rechtsstreit mit keiner Silbe erklären, was sie darunter versteht und was sie fordert. Einziges erkennbares Kriterium war dort, daß zur Prüfung ein Erscheinen in Krawatte erwartet und Pullover gerügt wird. Das erfüllt also nicht annähernd die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normierungsdichte. Drittens ist der Gesetzgeber dazu gar nicht befugt, denn gerade aus dem Begriff der Wissenschaft haben sich die Staatsgewalten herauszuhalten, und der Wissenschaftsbegriff ist laut BVerfG immanent unabgeschlossen, weshalb es schlechterdings unmöglich sein muß, daß in einer staatlichen Prüfung die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten geprüft werden kann. Man müßte also für die Promotion – wie in anderen Ländern und wie in der Bologna-Reform – ein mehr mehr oder weniger fest umrissenes Curriculum prüfungen und nicht Wissenschaftlichkeit schlechthin. Aber immerhin ist damit wenigstens mal eine Windrichtung vorgegeben, daß die Promotion etwas mit wissenschaftlicher Befähigung zu tun haben soll.

Schauen wir aber in das (Köhler hat in Mainz promoviert) Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz (fortlaufend zum besseren Suchen), dann steht da – nichts.

Zwar heißt es, daß Doktoranden eine Doktorarbeit anfertigen. Und die Universitäten Studien anbieten und den erwerb akademischer Schlüsselqualifikationen anbieten sollen. Promotionsordnungen sind erlaubt. Die Promotion ist eine Hochschulprüfung, immerhin, und es gelten die selben Regeln wie für andere Prüfungen. Also müssen sie nach § 26 die Bewertungsmaßstäbe und die Anforderungen an das Bestehen festlegen. Aber was die Promotion in Rheinland-Pfalz eigentlich ist und was deren Gegenstand sein soll, steht nicht drin bzw. nur andeutungsweise indirekt bei den Einstellungsvoraussetzungen für Professoren.

Damit fehlt es in Rheinland-Pfalz an der nötigen gesetzlichen Grundlage für die Promotion. Formal- und verfassungsrechtlich gesehen kann man in Rheinland-Pfalz nicht promovieren. Kristina Köhler kann in Mainz rechtlich keine Promotionsprüfung bestanden haben, weil es keine gesetzlichen Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe gibt, die sie erfüllt haben könnte. Wenn sich da einfach irgendwelche Professoren einfinden und irgendein selbsterfundenes Ritual abhalten, dann ist das genau betrachtet nicht mehr wert als ein Faßnachtsorden im Mainzer Karneval, nur daß die Narrenkappe eben schwarz und nicht bunt ist.

Es würde mich sehr interessieren, was all die Professoren, die dort Promotionen durchführen und sich dazu als Beamte und als Prüfer zuerst über die gesetzlichen Leistungsanforderungen und Prüfungsmaßstäbe informieren müßten, bevor sie loslegen können, da eigentlich zu treiben glauben.

Aber gehen wir mal darüber hinweg, wir wollen ja die Dissertation und nicht Rheinland-Pfalz bewerten.

Die Promotionsordnung des Fachbereichs

Mehr Fleisch ist in der Promotionsordnung des Fachbereichs zu finden. Die erfüllt zwar auch nicht die rechtlichen Anforderungen an eine Prüfungsordnungen, weil die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe fehlen, so gibt es zwar Noten und deren Namen, aber jegliche Vergleichsgrößen oder Maßstäbe fehlen, womit die Bewertung völlig willkürlich erfolgt, aber immerhin findet sich in § 1 Abs. 1 eine wenigstens etwas konkrete Aussage (die im Vergleich zu den meisten Promotionsordnungen schon relativ gut ist):

Die Fachbereiche 02, 05, 06 und 07 verleihen unter Mitwirkung der Fachbereiche 09 und 10 den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) an Bewerberinnen und Bewerber, die durch ihre Promotionsleistungen nachgewiesen haben, dass sie umfassende Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet und eine gute akademische Allgemeinbildung besitzen, die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen und fähig sind, wissenschaftliche Probleme zu erkennen, sie eigenständig kritisch zu behandeln, einen Erkenntnisfortschritt zu erzielen und ihren Gegenstand in angemessener Form darzustellen.

Damit kann man insofern arbeiten, als ich unten zeigen werden, daß die Dissertation von Kristina Köhler mindestens vier dieser (nicht durch ‘oder’ sondern durch ‘und’ verknüpften) Anforderungen nicht erfüllt und deshalb nicht hätte promoviert werden dürfen, nämlich

  • die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen
  • die eigenständige kritische Behandlung wissenschaftlicher Probleme
  • das Erzielen eines Erkenntnisfortschritts
  • die Darstellung des Gegenstandes in angemessener Form

Überblick über die Dissertation

Die Dissertation umfasst 303 Seiten.

Kapitel 1 enthält die 15-Seitige Einleitung, die das Thema der Dissertation vorgibt, nämlich die Sicht der CDU-Mitglieder und Bundestagsabgeordneten bezüglich Egalitarismus und Nonegalitarismus, und die Frage der Responsivität von Abgeordneten.

Kapitel 2 umfasst 136 Seiten und gibt den Stand der Forschung und damit Ergebnisse anderer wieder. Davon je ein Unterkapitel über Egalitarismus und Nonegalitarismus, eins über Responsivität. Diesen Abschnitt habe ich nur überflogen, da er für den Rest der Arbeit eigentlich nicht tragend ist und – wie in Dissertationen so häufig – nur als Füllmaterial erscheint. Zwar scheint einiges darin recht interessant zu sein, aber eben dann, wenn es von anderen stammt. Außer der Prosa des Hintereinanderleimens und – unaufgeräumterweise – in den Forschungsstand eingesprenktelten unsauber formulierten Definitionen Köhlers (s.u.) habe ich da keine Eigensubstanz gefunden. Warum Eigendefinitionen da im Kapitel über den Forschungsstand versteckt werden, die man wie Ostereier suchen muß, verstehe ich nicht. Eine von der Promotionsordnung geforderte angemessene Darstellung scheint mir das nicht zu sein, da fehlt die Ordnung.

Kapitel 3 ist der empirische Teil und umfasst 98 Seiten. Darin wird beschrieben, wie ein Fragebogen zusammengestellt und an CDU-Abgeordnete und Mitglieder versandt wird, dann wir erläutert, die die Antworten bewertet und erfasst wird, und für den Rest des Kapitels werden werden allerlei statistische Auswertungen, Tortendiagramma, Balkendiagramme, Koeffizienten gebracht, und der Inhalt jeder Tabelle oder nochmal in Prosa dargestellt.

Kapitel 4 ist das zwölfseitige Resümee, das letztlich auch nichts anderes enthält als die prosaische verkürzte Darstellung statistischer Werte wie in Kapitel 3.

Es folgen 13 Seiten Literaturverzeichnis. Beim Lesen der Kapitel (außer 3) wäre mir jedoch keine Verwendung von Material aufgefallen, die ein solches Literaturverzeichnis ausfüllen könnte. Ich hege den Verdacht, daß es – wie bei Dissertationen so oft – Bluff und Zitierkartellbedienung ist. (Professoren bewerten Arbeiten bekanntlich gern anhand des Literaturverzeichnisses.)

Anhang 1 und 2 geben die Fragebögen der Abgeordneten- und Mitgliederbefragung wieder.

Gegenstand der Arbeit

Gegenstand der Arbeit ist, wie in deren Einleitung dargestellt, eine mündliche Aussage des damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harald Ringstorff (SPD) von 2004 gegenüber Franz Müntefering bei einem internen Treffen von SPD-Politikern, von dem der SPIEGEL irgendwie erfahren haben will. Dazu zitiert Köhler dessen Aussage aus dem SPIEGEL (und nicht einmal das wissenschaftlich korrekt, denn sie gibt nur Datum und Seite, aber nicht den Artikel oder dessen Thema an und reißt völlig aus dem Kontext, außerdem stellt sie die indirekte Rede im Spiegel als direkte Rede dar, ohne den Konjunktiv des SPIEGELs wieder zu entfernen, da stimmen schon die Grammatik und Interpunktion nicht mehr; wenn man sich seine Dissertation schon von anderen redigieren läßt, dann sollte man wenigstens Leute nehmen, die das auch können…):

Die Ostdeutschen haben eine große Sehnsucht nach Gleichheit. (…) Wenn man einen Ostdeutschen frage: Wollt ihr, dass alle Menschen nur trockenes Brot bekommen, oder wollt ihr, dass alle Brot mit Margarine bekommen und einige sich zusätzlich Kaviar draufschmieren können?, sei die Antwort klar: Die Ostdeutschen seien dann für Trockenbrot für alle.

Wenigstens bei der Angabe des Themas der Dissertation auf Seite 1 sollte man sich mehr Mühe geben und wenigstens grammatikalisch korrekte und vollständige Sätze zustandebringen. Zur besseren Einordnung: Gemeint ist der SPIEGEL-Artikel „Fegefeuer des Volkszorns” über die Wut Ostdeutscher über Hartz IV und darüber, wie dort die Stimmung kippt. Die zitierte Stelle geht im Artikel so weiter:

“Viele”, so Ringstorff, “sehnen sich nach der Sicherheit zurück, die es in der DDR gab.” Müntefering nickte und sagte nichts.

Das Entsetzen über die “undankbaren” Ossis dürfte im Westen noch zunehmen, wenn am 19. September in Sachsen und Brandenburg die Wahllokale schließen. Denn vieles spricht dafür, dass neben der PDS auch rechtsextreme Parteien bei den Landtagswahlen zulegen werden. Die Grenzen zwischen beiden Lagern sind ohnehin fließend. “Hartz IV – nicht mit mir” propagieren die Rechten, “Hartz IV – Armut per Gesetz” plakatiert die PDS.

Insofern ist bereits zweifelhaft, ob es das Thema der Dissertation überhaupt gibt. Daß ein paar im persönlichen Gespräch dahingeworfene Sätze einer Unterhaltung von SPD-Politikern untereinander schon ein wissenschaftliches Promotionsthema hergeben sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist ja nicht einmal eine greifbare, nachvollziehbare, verifizierbare oder falsifizierbare Aussage, das ist doch wissenschaftlich gar nicht greifbar. Was soll denn das für eine Aussage sein, welche wissenschaftliche Problemstellung soll es haben, wenn irgendwer so daherredet, daß Ossis lieber trocken Brot ohne statt mit Margarine fräßen als jemand anderen den Kaviar zu gönnen? Und selbst das nur vor dem Hintergrund, daß da PDS und NPD irgendwo Randale veranstaltet haben?

Man weiß nicht, ob es wirklich gesagt wurde. Und falls ja, dann war das keine Tatsachenaussage, sondern eine oberflächliche Metapher Ringstorffs zur Einschätzung der Gefühlslage. Sowas ist doch kein wissenschaftliches Thema, das ist doch Sprücheklopferei. So etwas kann man im SPIEGEL bringen, aber doch nicht zum Inhalt einer wissenschaftlichen Abhandlung machen. Hat sie die Aussage überprüft? Nein. Was ist, wenn die das so gar nicht gesagt haben? Hat man dann etwas untersucht, was es gar nicht gibt?

Trotzdem geht es in der gesamten Dissertation um nichts anderes als die Frage, ob diese Aussage richtig ist.

Köhler stellt fest, daß die Haltung der Ostdeutschen, sollte die Aussage Ringstorffs zutreffen, einem wichtigen Grundsatz des amerikanischen Philosophen John Rawls widerspräche. Der nämlich habe die Maxime formuliert, daß Ungleichheit immer dann gerechtfertigt sei, wenn der in einer Gesellschaft am schlechtesten Gestellte davon profitiert. Als ob man seine politische Meinung vorab mit den Maximen amerikanischer Philosophen abzugleichen hätte und deren Maximen das Maß aller Dinge wären. Warum es richtig sein und wissenschaftlich maßgeblich sein soll, was der da postuliert – erfährt man nicht.

Ich halte es wissenschaftlich für töricht (um nicht zu sagen bescheuert), und in der Sache für eine Frechheit, eine Dissertation mit sowas aufzumachen. Das ganze Ding wirkt auf mich wie eine pseudowissenschaftlich verkappte (Nicht-)Wählerbeschimpfung einer Politikerin, die beleidigt ist, weil die CDU bei der Wahl 2005 nicht so viele Stimmen bekommen hat wie erwartet und statt des vermeintlich sicheren Sieges mit der SPD koalieren mußte. Das wird ja an mehreren Stellen auch explizit angesprochen.

Zumal ich diese Aussage so für weder greifbar noch für richtig halte. Denn um die Frage zu beantworten, ob der am schlechtesten Gestellte „profitiert” müßte man erst einmal den Vergleichszustand haben, dem gegenüber profitiert werden soll. Der ist hier nicht erkennbar. Köhler wählt sich für ihre Fragebogen einfach willkürliche Zahlen ohne zu erklären, wie sie darauf kommt. Stell Dir vor, jeder bekäme eine Million, aber DU bekommst nur 50 Cent. Dann würdest DU auch profitieren, aber gerecht wäre es nicht. Solche pauschalen Postulate einfach so als Wahrheit hinzustellen und daran die ganze Arbeit aufzuziehen, halte ich für unvertretbar.

Nicht zurückhalten kann ich an dieser Stelle auch die persönliche und unsachliche Bemerkung, daß ich ein gutes aromatisches Brot, etwa Vollkorn, deutlich lieber ohne als nur mit Margarine esse, weil Margarine keinen guten Eigengeschmack hat. Es liegt mir nicht, gute Nahrungsmittel grundlos mit billigem Fett einzuschmieren. Und den Geschmack von Kaviar empfinde ich als widerlich. Habe ich die freie Wahl aus allen dreien, bevorzuge ich geschmacklich das Brot ohne alles, und zwar ganz unabhängig davon, was andere essen. Das macht es mir nicht leichter, dieser Dissertation die Existenz eines konkret existierenden Themas oder einer nachvollziehbaren Fragestellung zuzugestehen. Ich werde den Eindruck nicht los, daß man da neuerdings schon einfach über dumme Sprüche promoviert, die irgendwer irgendwo aufgefangen hat, was die zuvor schon angesprochene gefühlte Nähe zum Karneval verstärkt. Vermutlich findet es auch nur die SPD amüsant, daß das, was in der SPD so dahergesagt wird, bei der CDU schon als promotionswürdiges Thema angesehen wird.

Ich kenne zwar die Arbeiten von Rawls nicht (und ehrlich gesagt interessieren sie mich auch nicht), aber zumindest laut der deutschen und der englischen Wikipedia hat Rawls etwas erheblich anderes in seiner Theory of Justice behauptet, als Köhler es darstellt. Sie scheint überhaupt bei der Art der Zitierung eher politisch als wissenschaftlich veranlagt zu sein. Schon daher scheint die Aussage Köhlers zur Darstellung ihres Promotionsthemas nicht nachvollziehbar zu sein. Sie greift sich da von hier und von da und von dort irgendwelche Aussagen zusammen, reißt die völlig aus dem Zusammenhang, dampft sie auf einzelne Sätze ein und bastelt sich daraus einen scheinbaren Widerspruch, den aufzulösen sie sich als Aufgabe stellt. Das mag den Gepflogenheiten politischer Redenschreiberei entsprechen, aber mit Wissenschaft hat es nichts, wirklich gar nichts zu tun. Immer wieder erscheint mir diese Dissertation als politisches, nicht als wissenschaftliches Machwerk.

Ein fatales Kernproblem dieser Dissertation ist damit, daß sie kein wissenschaftliches Thema, keine wissenschaftliche Fragestellung zum Gegenstand hat. Da werden einfach irgendwelche mehrfach um die Ecke zitierten und kontextentrissenen Aussagen hergenommen und als Untersuchungsthema hingestellt. Ringstorff sagt angeblich, daß die Ossis blöd, undankbar und so DDR-verliebt seien, daß sie lieber auf die Margarine verzichten als den Wessis den Kaviar zu gönnen. Irgendein Philisoph sagt etwas, woraus wir mal flugs ableiten, daß nur ein zufriedener Ossi ein guter Ossi sei, weil die Wessis sich zwar Kaviar aufs Brot schmieren, aber schließlich ja auch jeder Ossi West-Margarine auf sein trockenes DDR-Brot bekommen habe. Wie war das? Die Promotionordnung verlangt, daß man in der Lage ist, wissenschaftliche Probleme zu erkennen?

Jedenfalls soll in der Arbeit mit zwei Werkzeugen gearbeitet werden. Zum einen die Einteilung in Egalitaristen und Nonegalitaristen, und zum anderen die Responsivität von Politikern.
Dazu wird das ganze mit Fachbegriffen gewürzt, in dem die ganz Welt in zwei bis drei Personengruppen eingeteilt werden, nämlich die strengen Egalitaristen, die gemäßigten Egalitaristen und die Nonegalitaristen. Wenn man nicht Sozialist – pardon – Soziologe ist, dann versteht man erst einmal nicht, was genau sie da meint. Daß man in einer wissenschaftlichen Arbeit Begriffe erst definiert und sie dann benutzt, scheint sich noch nicht bis zu den Soziologen herumgesprochen zu haben, wieweil die ganze Arbeit einen unsortierten unaufgeräumten Eindruck macht. So kommt die Definition erst auf Seite 36, nachdem die Begriffe schon ab Seite 15 durchgehend verwendet werden. Und wie schon angesprochen muß man die fehlende und von der Promotionsordnung geforderte wissenschaftliche Systematik rügen, wenn die Eigendefinitionen Köhlers im Kapitel über den Forschungsstand versteckt werden. Da hat jemand den Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit nicht verstanden.

2.1.1.1 Definitionen und Abgrenzungen

Ich unterscheide in dieser Arbeit zwischen strengem und gemäßigtem Egalitarismus sowie dem Nonegalitarismus.

Der entscheidende Unterschied zwischen Egalitarismus und Nonegalitarismus besteht darin, dass ein Egalitarist Gleichheit als einen Wert betrachtet, Ungleichheit als ein Übel. Ungleichheit ist aus Sicht des Egalitaristen immer zumindest mit einem relationalen Nachteil für den Schlechtergestellten verbunden: Der Schlechtergestellte erfährt dadurch ein Übel, dass es anderen besser geht als ihm. Diesen relationalen Nachteil konstantiert der Egalitarist auch dann, wenn es dem Schlechtergestellten absolut gut geht oder es ihm durch eine ungleichere Verteilung absolut nicht schlechter geht als in einer gleicheren Verteilung.

Die strenge und gemäßigte Variante des Egalitarismus unterscheiden sich danach, ob die Ablehnung von Ungleichheit dominant ist oder ob neben diesem Prinzip noch jeweils andere Prinzipien, etwa das Prinzip der Maximierung der Summe der Wohlfahrt akzeptiert werden.

Der Nonegalitarist hingegen sieht in Gleichheit keinen Wert, in Ungleichheit kein Übel. Entsprechend bewertet er auch die rein relationale Schlechterstellung eines Menschen oder einer Gruppe nicht als Nachteil. Aus seiner Sicht ist es völlig unerheblich, wie sich die Lage eines Menschen relativ zu der eines anderen verhält, entscheident ist, wie es dem Menschen absolut geht.

Die Abgrenzung zwischen diesen Schulen kann an Hand des Ringstorffschen Beispiels gezeigt werden. […]

Und, alles klar? Der geneigte Leser möge sich mal überlegen, für was davon er sich hält.

Also wenn mir jemand so daherkommt, daß er seine eigenen und für die Arbeit zentralen Begriffe so verquer und verklausuliert darstellt, und erstmal über die Unterschiede erzählt, und dann für die Abgrenzung auf das Brot-Margarine-Kaviar-Modell zurückgreift, der hat in meinen Augen sein Arbeitszeug nicht sortiert und sich nicht überlegt, was er da eigentlich treibt. Vielleicht fehlt mir persönlich als Informatiker da die Schwafel-Toleranz und -Vorliebe der Soziologen. Wenn man eine Menge von Objekten in Klassen einteilt, dann gehört da eine ordentliche Taxonomie hin, die wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehören eine Definition der Klassen und der Nachweis, daß die Klassen paarweise disjunkt und in der Summe vollständig sind, daß also jedes Objekt eindeutig in genau eine Klasse gehört. Hier aber wird mit so Wischi-Waschi-Begriffen agiert.

Was bin ich denn nun? Ich bin dafür, daß die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn für alle gleich ist. Das heißt, für PKW höher als für Motorräder, und für diese höher als für LKW.
Ich bin auch der Meinung, daß in der Promotion für alle die gleichen Anforderungen und Maßstäbe gelten sollten, und daß deshalb der mit der besseren Leistung auch die bessere Note bekommt, und nicht alle die gleiche Note. Bin ich nun ein Egalitarist oder ein Nonegalitarist? Vermutlich ein weiß-nicht-so-genau, oder einer, der einfach aus dem Bewertungsraster herausfällt.

Ich halte es schlechthin für unvertretbar, Menschen danach einzuteilen. Argumente müßte man danach einteilen. Die Juristen unterscheiden beispielsweise auch formale und materielle Argumentationen, aber deshalb teilen sie Juristen nicht danach ein. In der Wikipedia gibt es beispielweise nicht den Egalitarist, aber den Egalitarismus. Gerade weil in der Dissertation aber die Egalitaristen immer mit der Trocken-Brot-Gleichheit und die Nonegalitaristen mit der Marktwirtschaft gleichgesetzt werden, scheinen diese Begriffe eher als Tarnbezeichnungen für Kommunisten, Sozialisten und Kapitalisten eingesetzt zu werden. Wenn man das ganze Soziologische Blabla aus der Dissertation rauswirft und die Begriffe strenger und gemäßter Egalitarist und Nonegalitarist durch Kommunist, Sozialist und Kapitalist ersetzt, wird das ganze Ding plötzlich durchsichtiger und verständlicher. Dann wird auch klar, daß in dieser Dissertation keine soziologisch-wissenschaftlichen, sondern einfach CDU-Positionen betrachtet werden. Das scheinen mir so Tarnbezeichnungen zu sein, etwa so wie wenn die Gottgläubigen und -ungläubigen als Kreationisten und Evolutionisten bezeichnet werden. Zumal der SPIEGEL-Artikel, aus dem Köhler ihr themenstiftendes Zitat entrissen hat, eigentlich Aktionen der PDS zum Inhalt hat – was Köhler aber nicht dazusagt.

Und dazu paßt dann auch der zweite Teil der Einleitung (Seite 20 ff.). Denn da wird erkennbar, worum es in der Arbeit eigentlich geht. Nämlich darum, daß CDU/CSU als haushoher Favorit in die BUndestagswahl 2005 gingen und dann mit 35,2 % weit unter den Erwartungen zurückblieben, weil sie als ungerecht angesehen würden. Was die CDU wohl ziemlich geschockt und zu heftigen internen Debatten und Querelen geführt hat. Laut Köhler hat die CDU dabei (Seite 22) „nonegalitär oder egalitär im Rawlsschen Sinne” argumentiert – ja, was denn nun? Gibt es doch noch mehr Kategorien? Oder stimmt da einfach die Taxonomie nicht?

Jedenfalls ist man verunsichert und und will wissen, die die CDU-Mitglieder das sehen. Man hat schon 1971, 1993 und irgendwann zwischendrin Mitgliederbefragungen durchgeführt, und wollte nun aufgrund des desaströsen Wahlergebnisses eine vierte Studie durchführen. Und diese vierte Studie wurde nunmehr durchgeführt und das gleichzeitig als Dissertation/Promotion verwurstet.

Und genau da liegt der Schwindel: Denn hundsgewöhnliche Umfragen gibt es wie Sand am Meer. Mindestens täglich will irgendwer von mir irgendwas wissen, indem er mir einen Ankreuzzettel schickt, jeder Online-Shop macht solche Umfragen. Und die sich nicht schlechter als die Köhlers. Die Fragen, die Köhler als wissenschaftliche Entwicklung ausgibt, bekommt auch der Koch in der Kantine hin, der die Besucher fragt, ob’s ihnen schmeckt. Wird der jetzt auch promoviert? Da ist nichts großartig wissenschaftliches dran, und auch die ersten drei CDU-Umfragen hat niemand als Promotion angesehen. Da wird eine ganz ordinäre Mitgliederbefragung nach der Zufriedenheit und dem Ossi-Wessi bzw. Pro-Kapitalismus oder Pro-Kommunismus-Verhältnis durch soziologisch-pseudo-wissenschaftliche Fachbegriffe maskiert und als Dissertation ausgegeben. Was soll an der vierten von vier Umfragen plötzlich so toll und wissenschaftlich neu sein, daß sie eine Promotion rechtfertigt? Eben – nichts. Und das Resümee am Ende ist nichts anderes als das (gar nicht überraschende) Ergebnis der Befragung, nämlich daß CDU-Mitglieder und -Abgeordnete weit überwiegend (Seite 257) nonegalitaristische Typen sind (als ob man das von der CDU nicht längst wüßte), und daß die Zustimmung zu egalitaristischen (also eher kommunistischen) Ansichten steigt, je niedriger die Schuldbildung (Seite 259, und damit natürlich auch das Einkommen) ist. Das hätte ich denen auch so sagen können.

Und der Hammer der Erkenntnis, da wird man echt geschüttelt vor überwältigender Überraschung, kommt auf Seite 262 unten:

Wenn nonegalitäre Werthaltungen aber tatsächlich eine derart identitätsstiftende Rolle für CDU-Mitglieder einnehmen, dann könnte dies auch eine Erklärung dafür sein, warum die Parteibasis der CDU enttäuscht von der Politik der großen Koalition ist. Nach dem Leipziger Parteitag 2003, auf dem die Reformkonzepte Roman Herzogs und Friedrich Merz’ verabschiedet wurden, und nach einem eindeutig nonegalitär geprägten Wahlkampf ist für die CDU die Kluft zwischen programmatischem Anspruch vor der Wahl und realisierter Politik nach der Wahl bei politischen Projekten, die auf nonegalitären Werthaltungen basieren, vermutlich am größten.

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Als Ergebnis einer angeblich wissenschaftlichen Dissertation kommt die da nach mehreren Jahren zu dem Ergebnis, daß die CDU in Koalition mit der SPD nicht so kapitalistisch agieren konnte, wie sie das vorher im Wahlkampf angekündigt hat. Ach Herrje. Das hätte ihnen aus dem Stand jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch sagen können, der ab und zu mal Zeitung liest oder Nachrichten schaut.

Letztlich ist das Ergebnis der Studie auch nur ein parteiinternes Schulterklopfen und die Beruhigung, sich wegen der verlorenen Wahl 2005 nicht so viele Sorgen zu machen, sondern bei den nonegalitären Sichtweisen (sprich: Beim Kaviar aufs Brot Schmieren) zu bleiben, weil die CDU-Mitglieder dies mehr unterstützten, als die Abgeordneten selbst glauben. Und die, die dem nicht zustimmen, sind sowieso erstens schlecht gebildet und zweitens Ossis. Also möge die CDU bei Kaviar bleiben und den Ossis Margarine predigen. Letztlich werden da eigentlich nur erzkonservativ-rechte Positionen und Feststellungen (mit denen sich Köhler ja laut Presse angeblich schon öfter hervorgetan hat) mit dem Anschein der Wissenschaft veredelt und getarnt. Man kann das Ergebnis dieser Dissertation auch auf einen Satz bringen: „Kollegen, sorgt Euch nicht und kümmert Euch nicht um die undankbaren Ossis, sondern macht einfach weiter mit der Kaviar-Politik, die Mitglieder stehen hinter Euch, das ist jetzt wissenschaftlich bewiesen.”

Nach soviel Themen-Kritik wegen dieses zweifelhaften Themas komme ich jetzt aber doch zurück auf die Linie einer „normalen” Dissertationsanalyse.

Äußere und formale Kritik

  1. An dieser Dissertation fehlt der wesentliche Teil. Da ist überhaupt keine wissenschaftliche und damit keine promotionswürdige Leistung da. Die Prüfungsleistung wurde nicht erbracht.

    Die Arbeit hat nur zwei Hauptkapitel, nämlich Kapitel 2 Forschungsstand, und Kapitel 3, empirische Daten. Kapitel 2 ist keine wissenschaftliche Leistung, weil es keinen Neuigkeitswert hat und nur die Leistungen anderer dargestellt werden.

    Kapitel 3 erzählt nur die zahlenmäßigen Ergebnisse der Untersuchung. Da wird aber wissenschaftlich nichts draus gemacht. Es werden einfach ein paar Statistik-Standard-Formeln angewandt, wie sie in der Vorlesung gelehrt werden, ein paar Tabellen, Balken- und Tortengraphiken draus gemacht, nicht mal schöne, und fertig. Das ist Bachelor-Niveau und reicht für eine Studienarbeit oder gerade mal eine mäßige Diplomarbeit, aber keinesfalls für eine Dissertation. Es gibt ja überhaupt keine wissenschaftlichen Neuerungen, es werden nur ein paar Statistik-Formeln angewandt und ein paar empirische Meßwerte angegeben. Bestehende wissenschaftliche aber nur anzuwenden und nicht selbst neue zu schaffen ist auch nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts keine wissenschaftliche Tätigkeit (BAGE 62, 156).

  2. Die Arbeit erfüllt nicht entfernt die etwa vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. auf Anfrage) für Promotionen als zwingend aufgestellten Anforderungen. Danach muß eine Dissertation einen erheblichen Neuigkeitswert an wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen bringen, auf großes internationales Interesse stoßen und im Leistungsniveau auf Weltspitze liegen. Es muß explizit und in einer separaten Darstellung angezeigt und nachgewiesen werden, welche Erkenntnisse neu und nachweislich bisher unveröffentlicht sind. Selbst unbekannte und neue Erkenntnisse werden als trivial und bekannt eingestuft, wenn sie nicht mindestens auf internationalem Niveau liegen.

    Diese Anforderungen erfüllt die vorliegende Dissertation ganz eindeutig nicht. Damit kann man nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eine Promotion keinesfalls bestehen.

    Auch die Einteilung der Süddeutschen Zeitung in eine Typ-II-Dissertation ohne Neuigkeitswert ist zwar in der Sache richtig, aber die Promotionsordnung fordert einen Erkenntnisgewinn. Und der muß als Prüfungsleistung erarbeitet sein und kann nicht einfach nur durch empirische Meßwerte vom Himmel fallen. Das Thermometer rauszuhängen und sich von der Außentemperatur überraschen zu lassen ist auch eine promotionswürdige Leistung.

  3. Es ist dabei nicht so, daß nur ich keine wissenschaftliche Leistung sähe. Gleich auf der ersten Seite der Einleitung haut Köhler den Leser mit dem wissenschaftlichen Offenbarungseid aus den Latschen:

    In dieser Arbeit soll empirisch die Verbreitung dieser normativen Positionen untersucht werden. Dabei geht es um die empirische Geltung von Werturteilen über Gerechtigkeit, nicht um ihre wie auch immer geartetete wissenschaftliche Begründung. Eine solche hält die Autorin als Anhängerin des Postulats Max Webers zur Werturteilsfreiheit der Wissenschaften für gar nicht möglich.

    Die hat gar nicht vor, wissenschaftlich zu arbeiten. Wie kann ein Prüfer eine Dissertation annehmen, wenn die Doktorandin selbst schreibt, daß sie überhaupt nicht daran denkt, wissenschaftliche Arbeit zu leisten?

    Gesetz und Promotionsordnung sind hier relevant, nicht Max Weber. Was hat Max Weber für unsere Promotionsverfahren vorzugeben? So reinzuschreiben, daß man eine Anhängerin solcher Meinungen ist und deshalb nur empirische Werte dahinwirt und keine wissenschaftliche Begründung liefert, ist eine ziemliche Dreistigkeit. Das ist eine Leistungsverweigerung. Sich dann aber noch lange vor der Veröffentlichung der Dissertation öffentlich als „Frau Dr.” darzustellen und zur Ministerin ernennen zu lassen, ist mehr als nur dreist.

    Davon abgesehen ist es auch noch sachlich falsch, denn Weber hat keineswegs postuliert, daß man sich wissenschaftlicher Erklärungen enthalten solle, sondern der Werturteile. Dabei taucht explizit die Aussage auf, daß man Theorien und Hypothesen mit empirischen Daten belegen oder widerlegen kann. Das Webersche Postulat sagt also gerade nicht, daß man wissenschaftliche Erklärungen unterlassen soll. Es ist ein Riesenuntschied zwischen einer wissenschaftlichen Erklärung und einem Werturteil. Es ist beispielsweise ein großer Unterschied, ob ich erkläre, warum jemand einen Mord begangen hat, oder ob ich ihn als verwerflich oder gerechtfertigt werte. Es ist ungefähr der gleiche Unterschied wie zwischen einem Sachverständigen und einem Richter.

    Entweder weiß Köhler nicht, was wissenschaftliches Arbeiten ist und wie es sich von Werturteilen unterscheidet, oder sie verarscht die Leser mit einer Chuzpe, die man nur haben kann, wenn man sich schon vorher über das Ergebnis der Promotionsprüfung sicher sein kann.

    Wie ein Prüfer – schon um seinen Ruf und der Vermeidung einer solchen Peinlichkeit willen – einen solchen Blödsinn durchlassen kann, ist mir schleierhaft. Es kann eigentlich nur bedeuten, daß beide Prüfer das nicht gelesen haben.

    Statistische Daten allein machen nie eine wissenschaftliche Arbeit aus. Es ist immer die Erklärung, die hier fehlt. Einer der verbreitetsten und fundamentalsten wissenschaftlichen Standardfehler ist, eine Korrelation mit einer Kausalität zu verwechseln. Wissenschaft ist die Kausalität zu zeigen, und das geht nur durch eine inhaltliche Erklärung. Klassisches Fehlerbeispiel: Man kann ohne weiteres zeigen, daß die Höhe des Schadens bei Bränden mit der Zahl der zum Löschen eingesetzten Feuerwehrleute korreliert. Ohne inhaltliche Erklärung der Kausalität könnte man daraus folgern, daß es die Feuerwehrleute sind, die den Schaden verursachen, weil er umso größer ist, je mehr davon kommen.

    Und genau diese Art von Fehler zieht sich durch die gesamte Arbeit und vernichtet damit eines der beiden Hauptthemen, nämlich das der Responsivität.

    Köhler zeigt nur Korrelationen zwischen den Auffassungen von CDU-Abgeordneten und Mitgliedern. Genaugenommen zeigt sie nicht einmal die, weil es keine externe Vergleichsgruppe gibt. Vielleicht haben die übereinstimmende Meinungen, weil alle Menschen die Fragebögen aufgrund deren suggestiver Formulierungen gleich beantworten würden. Vielleicht sind Abgeordnete und Mitglieder gar nicht zwei getrennte Größen. Denn Abgeordnete sind ja auch CDU-Mitglieder. Vielleicht haben sie nur deshalb mit den Mitglieder übereinstimmende Meinungen, weil sie selbst Mitglied sind und nicht, weil sie responsiv sind. Am wahrscheinlichsten aber dürfte sein, daß die Kausalität genau umgekehrt ist und es deshalb überhaupt keine Responsivität gibt.

    Und genau das scheint hier der Fall zu sein. Denn Köhler kommt zu dem Ergebnis (siehe Resümee), daß die Abgeordneten in ihrer eigenen Meinung zwar ziemlich gut mit den Meinungen der Mitglieder übereinstimmen, daß sie trotzdem aber die Meinung der Mitglieder eher falsch einschätzen, also mehr Übereinstimmung besteht, als die Abgeordneten selbst glauben und wahrnehmen.

    Wie aber sollten denn die Abgeordneten responsiv bezüglich der Mitgliedermeinung sein und sich so daran angenähert haben, wenn sie sich doch im Irrtum über deren Meinung befinden? Dann müßten sie sich doch, wären sie responsiv, von der Mitgliedermeinung eher entfernen als sich ihr anzunähern.

    Für mich sieht das eher so aus, als würde das ganze Ding schief liegen und als habe Köhler zwar geglaubt, Responsivität zu messen, tatsächlich aber nur die Mitgliedereigenschaften der Abgeordneten, die ja selbst (vermutlich) auch CDU-Mitglieder sind, gemessen, weil die beiden Gruppen nicht hinreichend unabhängig voneinander sind. In solche Fehler läuft man eben, wenn man nicht wissenschaftlich arbeitet und die Kausalität untersucht, wie Köhler es ja bewußt und erklärtermaßen unterläßt. Wie sagt man in der Physik so schön? Wer mißt, mißt Mist.

  4. Köhler begeht in Zusammenhang damit in der gesamten Dissertation und Fragestellung einen kapitalen Grundfehler. Im Kapitel zum Forschungsstand beschreibt sie das „Pionierwerk” von Miller/Stokes, die die Ansichten von Politikern mit denen von Bürgern überprüft haben. Köhler hingegen prüft nicht allgemeine Bürger, sondern CDU-Mitglieder. Im Gegensatz zu Bürgern und ihrer Staatsangehörigkeit können die sich Parteimitglieder willkürlich entscheiden, wann und wo sie ein- und austreten. Es dürfte also eher so sein, daß nicht die Politiker auf die Mitglieder reagieren, sondern daß umgekehrt sich die Mitgliederschaft nach den Meinungen der Politik zusammensetzt. Und tatsächlich ist es ja auch so, daß den Parteien allgemein die Mitglieder davonlaufen. Das sind natürlich die, denen es nicht gefällt. Wenn Köhler hier aber die Meinungsübereinstimmung von Politikern und denen Mitgliedern, die „bleiben” mißt, dann mißt sie wahrscheinlich gar nicht die Responsivität der Politikern, sondern nur, daß nur die noch Mitglied sind, die man noch nicht vergrault hat, bzw. nur die eingetreten sind, denen die Meinungen gefallen haben. Warum hat sie in ihrer Fragebogenaktion nicht die mitbefragt, die aus der Partei ausgetreten sind, weil die Politiker gerade nicht responsiv sind?

    Allein schon dieser eine systematische Fehler, statt allgemeiner Bürger, deren Zusammensetzung sich nicht nach der Politik ändert, Parteimitglieder zu betrachten stellt die gesamte Dissertation in ihrer ganzen Vorgehensweise in Frage und zerbläst sie. Ein so schwerer Statistik-Fehler darf einem Prüfer auf keinen Fall durchgehen. Köhler beherrscht das Fach nicht – und die Prüfer offenbar auch nicht.

    Genau aus solchen Gründen ist es wissenschaftlich erforderlich, es eben nicht bei banalen einmaligen Meßwerten zu belassen und Korrelationen auszrurechnen, sondern die Kausalität zu untersuchen.

    Ich bin sogar der Meinung, daß seine solche einmalige Umfrage systematisch völlig ungeeignet ist die angebliche Aufgabenstellung überhaupt zu lösen. Denn eine solche Responsivität kann man m. E. mit einer solchen statischen Einmalaufnahme überhaupt nicht erfassen. Das ist ein mathematisch-analytisches Problem, so wie man Steigung einer Geraden nicht mit einem einzelnen Stützwert bestimmen kann. Meines Erachtens müßten für eine solche Untersuchung dynamische Werte, also die das Verändern beschreiben, genommen werden. Dann müßte man rechnerisch zeigen, daß sich die Meinungen der Abgeordneten gegenüber denen der Mitglieder nachlaufend richten, und dann müßte man erklären, wie die Meinung der Mitglieder die der Abgeordneten beeinflusst. Köhler schreibt ja selbst (Seite 90 ff.), daß Responsivität eine Antwortbereitschaft, eine Ansprechbarkeit, eine Empfänglichkeit darstelle, und damit schon immanent keine statische, sondern eine dynamische Eigenschaft ist, die man mit einmalig erhobenen empirischen Werten nicht erfassen kann.

    Aber so ist das statistischer Quatsch, das stimmt hinten und vorne nicht.

  5. Ein anderer, schwerwiegender wissenschaftlicher Mangel ist, daß man an dieser Dissertation nichts, wirklich gar nichts nachrechnen, nachprüfen, verifizieren kann. Sie erzählt da irgendwelche Zahlen und Ergebnisse, und die kann man glauben oder auch nicht. Keine Formeln, keine Rechenwege, keine Vergleichswerte, kein Laborbuch, da ist einfach nichts. Die Aussagen der Dissertation sind so leer wie die Versprechungen der Politik. Das ist eine Erzählung, aber kein wissenschaftliches Werk. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie die Prüfer die Aussagen auf Richtigkeit überprüft haben wollen. Woran will man beispielsweise sehen, ob es wirklich diese so erstaunlich hohe Rücklaufquote gab oder ob sie sich das nicht einfach ausgedacht hat oder ein paar Bögen selbst angekreuzt hat? Wenn die doch angeblich alle direkt an ihre Privatadresse geschickt wurden? Kein Mensch kann nachprüfen, ob das stimmt, was da steht. Was soll das mit Wissenschaft zu tun haben?
  6. Der nächste Fundamentalfehler ist, daß Fehlerquellen und mögliche systematische Fehler so gut wie nicht betrachtet werden. Da wird einfach irgendetwas getan und zusammengerührt, und wie selbstverständlich unterstellt, daß das alles gut und richtig sei (obwohl es das ja nicht ist).

    Die Promotionsordnung verlangt die Befähigung zu kritischer Behandlung. Kritisch sind an dieser Dissertation nur die systematischen Fehler.

  7. Überhaupt scheint die Arbeit künstlich aufgeblasen. Über 100 Seiten sind da nur Wiedergabe vom Stand der Forschung, wie man es vermutlich in der Vorlesung hört. Solche Methoden zum Aufblasen der Dissertation auf Seitenzahl sind leider üblich, aber jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn Gegenstand der Dissertation der wissenschaftliche Fortschritt ist, der daran anknüpft und das ergänzt. Das macht Köhler aber nicht. Sie ergänzt die bestehende Methodik nicht um neue Methoden, sondern wendet sie einfach nur an. Bachelor-Niveau. Wir haben etwas in der Vorlesung gelernt und setzen es nun – unkritisch – ein. Das rechtfertigt nicht, daß etwa die Hälfte der Arbeit aus der Wiedergabe des Standes der Wissenschaft besteht, denn daß ein Doktorand denn Stoff zum Anwenden beherrscht, muß man voraussetzen können. Ein Doktorand soll seine Arbeit in den Stand der Wissenschaft einordnen, aber nicht Vorlesungen herunterbeten. Wenn man wie Köhler auf wissenschaftliche Erklärungen verzichtet und nur empirische Meßwerte präsentiert, dann stellt das keine Erweiterung des Standes des Wissens dar. Ohne das Kapitel wäre die Arbeit aber ziemlich dünn.
  8. Noch übler ist die Frage, was sie an dieser Arbeit überhaupt selbst gemacht haben will. Fassen wir zusammen, was in der Diss steht, was in der Zeitung steht, was ihre Anwälte an den Chefredakteur der BILD schrieben, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß die gesamte Arbeit von Dritten erstellt wurde:
    • Die Fragen der Fragebögen waren nicht neu, sondern wurden fast alle aus alten Fragebögen übernommen, etwa vom Institut für Demoskopie Allensbach, ALLBUS, ISJP (Diss, Seite 157/158).
    • Die optische Gestaltung der Fragebögen erfolgte durch Helfer (Anwaltsschreiben).
    • Die Versendung der Fragebögen erfolgte durch Helfer (Anwaltsschreiben).
    • Die Übertragung der Daten in Maschinenlesbare Form, also das Erfassen erfolgte durch Helfer (Anwaltsschreiben).
    • Die Mathe-Arbeit haben sie auch nicht selbst gerechnet, sondern dafür die Software SPSS eingesetzt (Vorwort Diss).
    • Nicht einmal damit ist die selbst klargekommen sondern hat „Hilfe” bekommen, wobei unklar ist, in welchem Umfang (Vorwort Diss, Anwaltsschreiben).
    • Erstellen des Layouts und Formatieren der Dissertation wurde auch von einem Dritten erledigt (Vorwort Diss, Anwaltsschreiben).
    • Am Resümee war wesentlich Ole Schröder beteiligt. Zitat aus dem Vorwort: „Jede wichtige Aussage dieser Arbeit habe ich mit ihm diskutiert. Das Resümee sähe ohne ihn anders aus. Im verdankt diese Dissertation sehr viel.”

    Ja, und was hat sie dann eigentlich selbst und selbständig getan? Mehr als das, was da aufgelistet ist, ist an der Dissertation doch gar nicht dran. Kapitel 2 listet bestehendes Wissen auf, das sicherlich Stoff gewöhnlicher Vorlesungen sein dürfte. Kapitel 3 ist einfach nur ein prosaisches Vorlesen von Ergebnissen, die SPSS ausgespuckt haben dürfte. Und sonst ist da nichts. Gar nichts.

    Was zum Kuckuck will die da eigentlich selbst gemacht haben und worin soll die von den Prüfern festgestellte promotionswürdige Leistung liegen?

    Betrachten wir den Vorgang doch mal nüchtern-objektiv: Eine wissenschaftliche Eigenleistung Köhlers kann ich nicht finden. Eine reguläre Promotionserarbeitung hat nicht stattgefunden. Zu gerne würde ich mal die Gutachten sehen.

    Alles das, was ihr „Helfer” da zum Mini-Job-Lohn getan hat, entspricht weitgehend der Dienstleistung, eine ordinäre Meinungsumfrage durchzuführen.

    Also sieht das eigentlich alles so aus, als habe eine CDU-Politikerin bei einem Soziologie-Institut gegen Entgeld eine Meinungsumfrage für die CDU in Auftrag gegeben und durchführen lassen, und sich das Ergebnis dann einfach mit ein bischen Blabla drumherum und in Absprache mit dem CDU-nahen Institutsleiter einfach als Dissertation um den Hals gehängt.

  9. Daher ist es auch unrichtig, was die Süddeutsche, die Plagiatsforscherin Weber-Wulff und Köhlers Anwälte (Links s.o.) schreiben, nämlich daß diese „Luxus-Promotion” zwar anrüchig und unehrenhaft, aber rechtlich korrekt sei, weil ja der Doktorvater davon gewußt habe. Das ist Unfug. Wenn der oder die Prüfer davon wußten, dann macht das die ganze Sache nur sehr viel schlimmer. < Zuerst ist da die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, daß für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich gleiche Prüfungsbedingungen gelten (BVerfGE 37, 342 <352 f.>; 79, 212 <218>; 84, 34). Ein Prüfer darf solche eklatanten Unterschiede in den Promotionsbedingungen dienst- und prüfungsrechtlich keinesfalls zulassen. Tut er es doch, dann ist die Prüfung rechtswidrig oder sogar nichtig, und der Prüfer reif für ein Disziplinarverfahren. Im Gegensatz zu Köhler ist das Prüfungsrecht nämlich der Auffassung, daß Gerechtigkeit in der Gleichheit liegt. Eine solche Unterscheidung in Margarine- und Kaviar-Promotionen nach CDU-Gusto sind unzulässig.

    Die Promotionsordnung sagt eindeutig (s.o.), daß die Problemstellungen eigenständig zu bearbeiten sind. Köhler selbst schreibt aber schon, daß sie das nicht getan hat. Laut Vorwort wurde jede wichtige Aussage der Arbeiten und das Resümee mit Ole Schröder diskutiert. Also ist die Anforderung nicht erfüllt. Schon deshalb hätte die Dissertation nicht angenommen werden dürfen.

    Auch sind die Arbeiten zu Layout, Formatierung, Fußnoten der Dissertation keineswegs so unschädlich, wie hier behauptet wird. Niemand wird ernstlich bestreiten können, daß das äußere Erscheinungsbild bei Diplomarbeiten und Dissertationen in die Bewertung einfließt. Ich kenne viele Fälle, in denen das explizit passierte, und niemand würde für eine schlampige Darstellung eine Bestnote vergeben. In einem Bewertungsbogen einer Berufsakademie für Diplomarbeiten werden 8 von 100 Punkten für die Sorgfalt der Ausarbeitung vergeben. Und auch die hier relevante oben zitierte Promotionsordnung verlangt ausdrücklich die Darstellung in angemessener Form. Und damit gehören eindeutig auch Dinge wie Layout, Formatierung, Tabellen usw. zur Prüfungsleistung, denn es ist verlangt und selbstverständlich, daß der Doktorand nachweist, daß er das eben eigenständig und ohne fremde Hilfe kann. Darum geht’s ja gerade.

    Und damit ist hier mindestens ein signifikanter und bewertungsrelevanter Teil der Prüfungsleistung nicht vom Prüfling, sondern von einem Dritten erbracht worden. Das ist wie Abschreiben, das ist Durchgefallen.

    Sowas ist noch einfacher Prüfungsbetrug und damit rechtlich gesehen Kleinkram, wenn der Prüfling das heimlich tut. Bezahlt der Prüfling aber wie hier einen Dritten dafür, und der Prüfer weiß davon, dann wird es ernsthaft kriminell, denn dann liegen Bestechung und Bestechlichkeit vor. Denn der Prüfer verletzt hierdurch seine Dienstpflichten, und dafür erhält ein Dritter Geld. Darauf stehen fünf Jahre Gefängnis, der Versuch ist strafbar. Und wenn sich dann noch ein Zusammenhang mit irgendwelchen finanziell honorierten Aufträgen der CDU an den Doktorvater herstellen ließe…

Innere und inhaltliche Kritik

  1. Weil Köhler auf die wissenschaftliche Arbeit der Untersuchung der Kausalität verzichtet und sich alleine auf statistische Korrelationen einer einmaligen Umfrage und die Wiedergabe schnöder Rechenergebnisse beschränkt, wird die ganze Sache wirkungslos. Solche Fehler kann man recht gut durch Eingabe „harter” Randwerte testen. Man könnte beispielsweise die Frage stellen:

    Glauben Sie, daß der Mond aus grünem Käse, das Meer aus Himbeerpudding und die Berge aus Schokolade bestehen?

    Ich nehme an, daß deutlich mehr als 90% der CDU-Abgeordneten und -Mitglieder diese Frage mit “Nein, gar nicht” beantworten würden. Und schon hätte man eine erhebliche Responsivität belegt, obwohl die Frage offensichtlich Unfug ist. Freilich könnte man zeigen, daß die Fragestellung doof ist, weil sich die Antworten von CDU-Mitgliedern vielleicht nicht allzusehr vom Rest der Bevölkerung unterscheiden und deshalb die Frage nicht aussagekräftig ist. Macht Köhler aber auch nicht.

    Natürlich kann man auch sagen, daß Fragen, auf die zu fast 100% dieselbe Antwort kommt, wertlos sind, weil sie nicht differenzieren. Fragte man aber beispielsweise nach der Schuhgröße, so bekäme man differenzierte Antworten und käme zu dem Ergebnis, daß der Abgeordnete mit Schuhgröße 43 ein besserer Politiker ist als der mit Größe 45, weil seine Antwort besser mit denen der Mitglieder übereinstimmt, er deshalb eine höhere Responsivität aufweist und als Mann der Mitte gälte, während der mit 45 doch eher als einsamer Extremist und Ignorant dastehen würde.

    Empirische Meßwerte ohne jede wissenschaftliche Erklärung und Untersuchung der Kausalität sind in der Regel wertlos. Sowas kann man nicht als wissenschaftliche Leistung abgeben und man kann es auch nicht annehmen.

  2. Die Fragen sind untauglich, das Ergebnis wird schon durch die Fragestellung erzwungen. Damit findet eigentlich keine Messung, sondern ein systematischer Meßfehler statt.

    In den Fragestellungen werden dem Befragten zum Vergleich mehrere Länder vorgegeben (Seite 159 ff.):

    • In Land A gibt es keine Reichen und keine Armen. Alle verdienen zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat.
    • In Land B verdienen
      • 90% der Erwerbstätigen zwischen 2000 und 3000 Euro im Monat.
      • 10% zwischen 8000 und 9000 Euro.
    • In Land C verdienen
      • 90% der Erwerbstätigen zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat.
      • 10% zwischen 8000 und 9000 Euro.
    • In Land D verdienen
      • 10% unter 1000 Euro im Monat
      • 80% der Erwerbstätigen zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat
      • 10% zwischen 8000 und 9000 Euro im Monat

    Man solle diese Länder bezüglich der Gerechtigkeit vergleichen.

    Es hängt schon von der Bildung ab, wie die Fragen auf einen Leser wirken. Wer wirtschaftlich gebildeter ist, er würde erkennen, daß der höhere Verdienst der meisten von C gegenüber B nichts bringt, weil die Inflation die Kaufkraft auf das gleiche Niveau bringen würde, was ein weniger gebildeter oder eher spontan entscheidender Leser nicht bemerken würde.

    Im Land A bekommen alle Geld. In den anderen Ländern ist nur von „Erwerbstätigen” die Rede.

    Dann verdienen eben in B, C und D nur die „Erwerbstätigen”. Von denen, die nicht erwerbstätig sind, ist nicht die Rede. Also muß man annehmen, daß sie gar nichts bekommen. Das Ringstorff-Müntefering-Zitat, auf dem die ganze Dissertation aufbaut, stammt aber aus einem SPIEGEL-Artikel über den Ärger Ostdeutscher über Hartz IV. Und Hartz IV-Empfänger sind halt meistens nicht so sonderlich erwerbstätig. Und die Arbeitslosigkeit im Osten ist bekanntlich höher als im Westen. Jemand, der Arbeitslos ist, muß also – ganz unabhängig von der Frage, ob er Egalitarist oder Nonegalitarist ist – bei der Auswahl das Land A für am gerechtesten halten, weil er B, C und D ja gar nichts bekäme. Vielleicht stört es ihn ja gar nicht, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind, solange er selbst gerade genug zum Leben hat. Was nur in A der Fall wäre. Während es in Land A explizit keine Armen gegeben soll, ist bei den anderen Ländern nicht erkennbar, wer warum berufstätig ist und wieviele Arme es da geben soll. Wörtlich genommen könnten in B, C und D 99% der Bevölkerung arbeitslos vor Armut verhungern, während wenige Margarine und ganz wenige Kaviar fressen, wie in einem Land der dritten Welt. Was von Köhler ganz sicher nicht so gedacht war, aber so verstanden werden könnte und von Hartz-IV-Empfängern wohl auch eher so verstanden wird als von gutverdienenden Politikern, die sich leisten können, Promotionshelfer zu bezahlen. Die Frage muß auf jemanden mit Arbeit gänzlich anders wirken als auf jemanden ohne Arbeit, weil die auf unterschiedliche Kriterien achten. Also lassen sich die Länder nicht ohne weiteres vergleichen. Vielleicht gibt es ja Leute, die der Meinung sind, daß alle die arbeiten, gleich viel Geld bekommen müssen, und die, die nicht arbeiten, weniger. Weil in Land A nämlich der, der arbeitet, der Dumme wäre, weil ja alle Geld bekommen. Wer das so sähe, der brächte das Schema durcheinander. Jemand, der arbeiten will, aber keine Arbeit bekommt, der muß zwangsläufig A wählen, selbst wenn er der größte Kapitalist wäre.Warum ist das weder Köhler, noch ihren Helfern und auch nicht den Prüfern aufgefallen?

    Also macht die Unterscheidung zwischen „alle” und „die Erwerbstätigen” vermutlich mehr aus als die Zahlenangaben. Und damit lassen die Fragestellungen keine hinreichend gesicherten Rückschlüsse aus Egalitarist oder Nonegalitarist zu, sondern auf Erwerbstätig und nicht erwerbstätig.

    Die Fragestellung ist unlogisch, inskonstistent, mißverständlich, vom Empfängerhorizont stark abhängig und damit untauglich und fehlerhaft.

  3. Die Zahlen der Fragestellung sind ungeeignet. Köhler sagt mit keinem Wort, wieso sie ausgerechnet diese Zahlen nimmt und für geeignet hält. Die Beispielländer bringen nur Einkommensunterschiede bis Faktor 3 oder 4, was durchaus noch im Bereich der Unterschiede der persönlichen Arbeitsleistung liegen.

    Der dem Thema der Arbeit zugrundeliegenden Unmut der Bevölkerung bezieht sich aber auf weit größere Einkommensunterschiede. Die Boni für Banker und Vorstände liegen um das teils über tausendfache über dem eines Fabrikarbeiters. In Deutschland werden Angestellte gefeuert, wenn sie ein paar Maultaschen mitnehmen, während „die da oben” Milliarden verzocken, sich die Taschen vollstopfen und davon kommen. Keines der vier Beispielländer kommt dem irgendwie nahe, was Gegenstand des themenstiftenden SPIEGEL-Artikels und des Zitats war. Die Fragestellungen sind nicht geeignet, die Realität und die Meinungen zu erfassen.

  4. Durch die gesamte Dissertation und in den Fragestellungen hindurch unterstellt Köhler stets und mehr oder weniger stillschweigend, daß Ungleichheit zum Vorteil aller gegenüber der Gleichheit sei. Weil Rawls sie dann als gerechtfertigt ansieht. Damit gibt sie mit der Fragestellung schon das Ergebnis vor.
    In den Ländern B und C, und auch weit überwiegend in D verdienen die Leute einfach mehr als in A. Sie sagt aber nicht warum, sondern es fällt einfach vom Himmel wenn man sich für das Magische Wort „Ungleichheit” entscheidet.

    Der Normalbürger, insbesondere wenn nicht so wirtschaftlich gebildet, wird normalerweise aber davon ausgehen, daß ein Kuchen da ist, und der zu gleichen oder ungleichen Stücken aufgeteilt wird. Das heißt, daß jede Form von Ungleichheit zwangsläufig zu Nachteilen führen muß. Die ignoriert Köhler aber weitgehend, weil sie von vornherein und völlig unkritisch unterstellt, daß Ungleichheit immer für alle besser ist und nach Rawls damit auch gerechter sei. Köhler arbeitet nicht wissenschaftlich, sondern bestätigt sich nur durch einseitige Fragestellung ihre eigene Ideologie.

    Ich will mal ein ganz einfaches und bekanntes Beispiel geben, das zeigt, daß der Köhler’sche Sichtweise so nicht stimmt. Wie teilt man einen Kuchen fair und gerecht zwischen zwei Leuten auf? Die Antwort ist einfach und sogar den meisten Kindern bekannt: Einer teilt, und er andere wählt aus. Der, der aufteilt wird sich deshalb bemühen, die Teile gleich groß zu machen. Und der andere hat die Wahl.

    Insofern müßte man die Fragestellungen eher dahingehend ausrichten, daß Gerechtigkeit nicht auf unterschiedliche Einkommen abzielt, sondern daß jeder die Möglichkeit hätte, viel zu arbeiten, hoch zu kommen und viel zu verdienen oder lieber weniger zu arbeiten und weniger zu verdienen. Das würde trotz der Unterschiede als gerecht empfunden. Und es würde, soweit ich gelesen habe, eher dem Rawlsschen Prinzip der Chancengleichheit entsprechen.

    Dazu gibt es zwar sogar Frage (Frage 4 auf Seite 287), aber auch diese sind wieder windschief und suggestiv gestellt. Beispiel:

    Das Einkommen sollte sich nicht allein nach der Leistung des Einzelnen richten. Vielmehr sollte jeder das haben, was er mit seiner Familie für ein anständiges Leben braucht.

    Wer der Meinung ist, daß jeder was zu beißen hat, muß sich damit zwangsläufig gegen das Leistungsprinzip entscheiden. Daß aber inzwischen bekannt ist und kürzlich veröffentlicht wurde, daß Leute mit hohen Einkommen gar nicht mehr leisten und es eben nicht nach dem Leistungsprinzip geht, überbügelt Köhler damit völlig. Meines Erachtens hätte man beispielsweise diese beiden Fragen auseinander nehmen und getrennt stellen müssen.

    Deshalb erscheint mir die ganze Vorgehensweise Köhlers insgesamt windschief und fehlerhaft.

  5. Und dann sind die Fragen eben auch durch die Wortwahl sehr suggestiv. Bei einigen Fragen muß man sich zwischen „Freiheit” und „Gleichheit” entscheiden. Wer würde da nicht „Freiheit” nehmen? Das Wort an sich ist doch schon positiver belegt. In Frankreich sähe das vielleicht anders aus, aber bei uns ist Freiheit ein hohes Gut und das Wort als wichtiger Wert angesehen. Ausreisen zu können. Es gibt Meinungsfreiheit, aber keine positiv empfundene Meinungsgleichheit. Kommt mir – überspitzt gesagt – wie die Frage vor, hätten Sie lieber ein Stück Kuchen oder ein gebrochenes Bein?

    Die ganze Fragestellung gibt das Ergebnis schon vor.

Selbst wenn man mal von der Promotion, der Dissertation und der Wissenschaftlichkeit und so weiter völlig absieht und allein den Vorgang der Mitgliederbefragung als Erhebung betrachtet, als wäre es eine gewöhnliche Dienstleistung, wäre diese Umfrage aufgrund lausiger Fragestellung mangelhaft. Denn es wurden dabei zwei kapitale Fehler begangen.

Der erste ist, daß man solche Umfragen von jemand machen lassen sollte, der sich mit sowas auskennt. Und Universitätsinstitute sind – auch wegen der hohen Fluktuation und dem Mangel an Berufspraxis – nun einmal keine Orte von Praxis, Können und Berufserfahrung. Oder anders gesagt: Man sollte Umfragen weder von Politikern noch von Universitätssoziologen machen lassen, sondern von Leuten, die Umfragen machen. Dann hat man übrigens auch nicht so amateurhafte Probleme mit der Erfassung der Daten und der Statistiksoftware.

Der zweite Fehler ist, daß man Umfragen – oder überhaupt jede Untersuchung – immer von jemandem machen lassen sollte, der selbst unbefangen, nicht betroffen und neutral ist, und kein Eigeninteresse am und keine Eigenmeinung zum Ergebnis hat. Denn sonst ist die Gefahr viel zu hoch, daß der Fragende durch die Art der Fragestellung seine eigene Sichtweise so stark einbringt, daß sie das Ergebnis verfälscht. Oder anders gesagt: Eine Politikerin ist die so ziemlich ungeeignetste Person um eine objektive Meinungsumfrage in ihrer Partei durchzuführen. Sie wird immer das hören, was sie hören will. Und von vornherein so fragen.

Oder anders gesagt: Da konnte gar nichts Vernünftiges bei herauskommen.

Fazit

Ich komme daher zu dem Ergebnis, daß ich diese Arbeit für einen Fake halte. Nach dem Motto mach halt irgendwas, liest und versteht ja sowieso keiner.

Diese Arbeit hat keinen wissenschaftlichen Inhalt, dafür aber eine Erklärung der Doktorandin, daß sie das auch gar nicht will und ablehnt. Wie man sowas als Dissertation annehmen kann, ist mir völlig unverständlich.

Es ist aber nicht etwa nur so, daß die Arbeit nur die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten nicht nachweist. Es ist viel schlimmer. Ich sehe in dieser Arbeit so viele schwere und systematische Fehler, und halte die Vorgehensweise an manchen Stellen für so naiv, daß ich zu der Meinung gelange, daß die Arbeit sogar nachweist, daß Köhler nicht befähigt ist und mit wissenschaftlicher Arbeit weit überfordert ist. Ich habe sogar den Eindruck gewonnen, daß sie gar nicht weiß, was wissenschaftliches Arbeiten überhaupt ist, beispielsweise wenn sie die wissenschaftliche Erklärung nicht von einem Werturteil unterscheiden kann. Wenn nichts belegt oder begründet wird. Sie macht halt einfach irgendwas und die Seiten füllen sich eben. Wenn eklatante Fehler nicht bemerkt werden. Wenn man sich mit der Wiedergabe empirischer Werte schon genug ist.

Auch macht die Arbeit auf mich einen schlampigen Eindruck. Ungeordnet. Zitat mit Grammatikfehler, Definitionen wirr und unstrukturiert, sie liegen irgendwo im Kapitel über Stand der Wissenschaft herum. Die Fragestellungen sind nicht durchdacht. In der Zeitung stand, Köhler habe nur promovieren können, weil sie ein so gutes Zeitmanagement habe. Auf mich wirkt das genau wie das Gegenteil. Da hat wohl jemand 5 Jahre rumgemacht, sich nur ab und zu mal gekümmert, und ist jahrelang nicht vom Fleck gekommen. Als habe man jahrelang keinen wissenschaftlichen Ansatz gefunden. Und dann irgendwann gesagt, jetzt muß Schluß sein, jetzt machen wir das Ding eben fertig, egal wie. Also lassen wir den ganzen Wissenschaftskram einfach weg, kehren das zusammen und herzlichen Glückwunsch. Es würde mich gar nicht wundern, wenn da doch noch auf dem Rechner ein völlig vergurktes und nicht vorzeigbares kariöses Kapitel über wissenschaftliche Überlegungen herumliegt, bei dem man sich entschieden hat, es dann lieber wegzulassen. Denn die Arbeit wirkt so, als hätte da nach Kapitel drei noch was kommen sollen – und müssen. Und stattdessen hat man schnell in das Vorwort geschrieben hat, hört zu, ich bin jetzt einfach Anhängerin des Postulats von Max Weber, deshalb kann ich auch ohne wissenschaftliches Kapitel promovieren. Ätsch! (Es wäre damit zu rechnen, daß die Zahl der Anhänger von Max Weber künftig rapide ansteigt, wenn sich herumspricht, daß die dann auch ohne wissenschaftliche Mühen zu einem Doktor kommen. Halt nur dumm, daß das wohl nicht stimmt und Weber – soweit ich ad hoc sehen konnte – etwas anderes postuliert hat.)

Das ganze Ding kommt mir so vor (auch weil es auf einem SPIEGEL-Artikel von 2004 und der Bundestagswahl 2005 beruht), als gammelte das da schon seit Jahren am Institut rum. Und dann hat dann wohl mal das Dekanat oder das Rektorat – wie die das eben so machen – nachgefragt, was denn da los wäre, da wäre eine Promotion schon über die Jahre hinaus. Die würde ja schon verjähren.

Und dann hat man vielleicht gemacht, was man in solchen Fällen so oft macht, daß man die Leute mit völlig unfertigen und nicht vorzeigbaren Dissertationen mal vorpromoviert, damit sie schon mal die Note haben und als fertig gelten. Das geht natürlich viel einfacher, wenn der Zweitgutachter wie hier aus dem gleichen Laden stammt. Dann ist die Prüfung eine Formalie, eine Lachnummer. Und dann wird die Dissertation eben noch nachträglich geschrieben. Weil es an vielen Fakultäten nicht unüblich ist, daß das dann noch ein oder gar zwei Jahre dauert. Das würde erklären, warum die zu ihrem Doktor gekommen ist, obwohl (noch) keine wissenschaftliche Leistung vorliegt. Es ist halt so eine richtig dumme (und nicht seltene) Situation, wenn auf diese Weise jemand vorzeitig promoviert wird, und man erst danach merkt, daß er die Dissertation, für die er schon eine tolle Note bekommen hat, nicht zustandebringt. Ich habe schon mal so einen erwischt. Der hatte zur Prüfung mit „sehr gut” gar keine Dissertation. Und dann dachte man wohl, es fällt keinem auf, wenn es keine gibt. Als ich dann zwei Jahre nach der Prüfung im Dekanat nachfragte, weil ich gerne mal diese Dissertation lesen wollte, bekam man einen Schreck und hat in aller Eile die Dissertation erst einmal geschrieben und zum Druck gegeben – sie bestand nur aus Fremdmaterial, keinerlei Eigenleistung. An das erinnert mich diese Dissertation hier.

Nun ruft aber plötzlich die Merkel an. Hör mal, der Jung ist zurückgetreten (oder tritt in den nächsten Tagen zurück), wir machen hier gerade Stühlerücken, und ein Stuhl wird frei. Wär doch was, dann wirste Ministerin.

Und dann könnte es so gelaufen sein, daß man erstens sagte, ein Doktor zur Ernennung als Ministerin wäre schön, das macht sich gut. Und zweitens hat man dann noch weniger Zeit, dann wird da eh nichts mehr draus. Und dann sagte, die Dissertation ist zwar noch völlig unfertig, aber machen wir sie halt auf die Schnelle noch fertig und drucken sie. Deshalb ist die wohl auch schon mit Doktor rumgelaufen, bevor das Ding gedruckt war, was eigentlich ein Unding ist. Dann wäre es keine Promotion, sondern ein Betriebsunfall.

Wenn ich eine so lausige Dissertation sehe, dann sehe ich normalerweise nur zwei Möglichkeiten, nämlich daß die Prüfer entweder selbst keine Ahnung von wissenschaftlichem Arbeiten haben oder daß sie absichtlich weggeguckt und bewußt falsch bewertet haben. Meistens ist sogar beides der Fall.

Hier sehe ich noch eine dritte Möglichkeit, nämlich daß die Prüfer ganz bewußt jemanden vorzeitig (und damit grob rechts- und pflichtwidrig) promoviert haben, es auf eine nachträgliche Arbeit haben ankommen lassen und dann in ihrem Vabanque-Spiel von der Ernennung überrollt wurden. Was blieb ihnen da noch anderes übrig, als gute Miene zu machen und die Doktorandin gegenüber der Presse zu loben? Das würde auch die Drohgebärden der Anwälte erklären. Denn nun hat der lieber Doktorvater (aufgrund eigener Nachlässigkeit) eine peinliche Dissertation am Hals, die er aus politischen Gründen loben muß, obwohl sie grottenschlecht ist. Kein Wunder, daß die mit den Anwälten auf jeden losgehen, der fragt.

Wie dem auch sei, ich halte diese Dissertation keinesfalls für promotionswürdig und den Doktorgrad für ungerechtfertigt. Meines Erachtens müßte es hier eine Untersuchung geben und geklärt werden, wie dieser Doktor zustandekam. Danach weiß man, inwieweit das disziplinarisch, strafrechtlich und verwaltungsrechtlich durch Feststellung der Nichtigkeit der Promotion und dem Entzug des Grades zu würdigen wäre.

Wäre die deutsche Wissenschaftsszene seriös (was sie nicht ist), dann müßte ein solcher Vorgang zum Absturz der Reputation der beteiligten Wissenschaftler führen. Was auch nichts machen würde, denn die meisten deutschen Professoren haben keine und das stört auch niemanden.

Bleibt zu hoffen, daß dadurch endlich eine öffentliche Diskussion über die extrem korrupte und willkürliche deutsche Promotionspraxis und die Inkompetenz deutscher „Wissenschaftler” in Gang kommt. Der dritte Teil der Bologna-Reform soll ja die deutsche Promotion ersetzen, weil sie international als so undurchsichtig und nicht nachvollziehbar angesehen und gerügt wird. Es wird höchste Zeit, daß dieser Sumpf endlich trockengelegt wird.

2 Kommentare (RSS-Feed)

Stefan W.
11.1.2010 3:00
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Schöner Verriss.

2 Punkte will ich doch bemängeln.
a) Was sie zu Max Weber schreibt, ist vielleicht unklar formuliert. Ich meine sie will sagen, daß Ihre Arbeit nicht zu klären versucht, welche politische Haltung die richtige wäre, sondern dass sie vorhandene Haltungen nur dokumentieren will. Das will sie m.E. sagen, nicht, dass sie das unwissenschaftlich betrachten will. Auch nicht, dass sie keine Kausalität aufspüren will. Das will sie zwar nicht, aber sie sagt es nicht.

b) Daß der Prüfer kontrollieren müßte, ob sie die Fragebögen selbst ausgefüllt hat, geht m.E. zu weit. Ein Grundvertrauen müßte der Prüfer schon haben, und dem Prüfling nicht wie ein misstrauischer Geheimdienst begegnen – es finden sich aber ansonsten genügend Nachlässigkeiten auf Prüferseite.
Wenn der Prüfer sich die Fragebögen anschaut, und meint, daß da überall die gleiche Schrift zu sehen ist, er also misstrauisch wird, dann soll er schon nachhaken, aber grundsätzlich sollte er doch keine anlaßlosen Verdächtigungen hegen. 😉


pepe
11.1.2010 7:18
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Da hast du dir aber einige Arbeit gemacht…Frage ist, was unten bei raus kommt. Dass die Promotion nichts wert ist, wissen vermutlich alle beteiligten. Seit der Bild weiss es auch der Rest Deutschlands, wenn auch nicht so fachlich korrekt begruendet wie von dir hier.

Konsequenzen? Keine. Und da ham’wa wieder die Sorte Ungleichheit, die den Ossi stoert. Einige bekommen eben alles in den Arsch geschoben. Und mit der daraus entstehenden kaputten Weltsicht machen sie dann noch ganze Gesellschaften kapautt.