Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Der Wissenschaftsbetrug der Familienministerin

Hadmut Danisch
7.5.2010 2:32

Im Januar hatte ich darüber berichtet, welche Mängel ich in der Dissertation unserer Bundesfamilienministerin Kristina Köhler, inzwischen heißt sie Schröder, sehe (Teil 1,2). Inzwischen habe ich beim Ombudsmann der Uni Mainz Anzeige wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und Wissenschaftsbetrugs gegen die Ministerin und die Prüfer erhoben. Vorhin habe ich die Antwort des Ombudsmanns bekommen. Der offenkundige Versuch der Uni Mainz, sich blind und taub zu stellen.

Zur Information vorab: Meine Anzeige entsprach im wesentlichen einer stark gekürzten und mit einigen zusätzlichen Gründen versehenen Argumentation vom Januar (Teil 1,2). Ich hänge die E-Mail vorsorglich unten an. Das Antwortschreiben habe ich per E-Mail in Form eines Word-Dokumentes als Attachment bekommen, es liegt hier. Die Verfahrensordnung der Uni Mainz für wissenschaftliches Fehlverhalten liegt hier.

Kern des Schreibens ist, daß sie sich mit den Einwänden gar nicht erst abgeben werden. Alles, was er da sagt, ist, daß man nichts prüfen wird und der Professor im Prinzip tun und lassen kann, was er will – es also nach Mainzer Auffassung eigentlich gar kein wissenschaftliches Fehlverhalten geben kann. Es zeigt meines Erachtens, daß der Forschungsbetrug dort kein Einzelfall, sondern Arbeitsprinzip ist. Ich werde nachfolgend einige Punkte des Schreibens aufgreifen:

a) Unter Textziffer 1 erheben Sie Bedenken gegen die Rechtsgrundlage des Verfahrens und erbitten nähere Information. Die Antwort auf Ihre Frage geben Sie sich indes unter Textziffer 5 selbst, wo Sie die einschlägige Promotionsordnung zitieren. Es handelt sich um die Promotionsordnung der Fachbereiche 02 und anderer vom 26. Juli 2000 StAnz. S. 1588, geändert mit Ordnung vom 15. August 2005 StAnz. S. 1198.

Ich hatte denen ausdrücklich geschrieben, daß laut Verfassung und Bundesverfassungsgericht eine Prüfung einer gesetzlichen Grundlage bedarf, und der Gesetzgeber die wesentlichen Anforderungen und Maßstäbe selbst festlegen muß und nicht an die Verwaltung delegieren kann. Wir haben eine Gewaltenteilung, und eine Universität gehört zur Exekutive, nicht zur Gesetzgebung. Die Exekutive kann sich nicht selbst die Rechtsgrundlagen schaffen. Eine Prüfungsordnung ist eine Verwaltungsverordnung, kein Gesetz. Ohne Gesetz geht gar nichts.

b) Unter Textziffer 2 erheben Sie den Vorwurf der Interessenkollision/Befangenheit gegen den Promotionsbetreuer. Ihre Tatsachenangaben erscheinen indes äußerst vage und tragen keinen Anfangsverdacht in diese Richtung. Im Grund beschränken Sie sich vielmehr auf Mutmaßungen über die Kontakte des Promotionsbetreuers zur CDU und legen es nun mir nahe, eine sich daraus ergebende mögliche Interessenkollision im Einzelnen weiter auszuforschen. Dies kommt allerdings nicht in Betracht: Bedenken Sie bitte, dass sowohl die von Ihnen in erster Linie angeschuldigte Bundesministerin als auch der Promotionsbetreuer besonders im Licht der Öffentlichkeit stehen und daher davor geschützt werden müssen, dass aufgrund unsubstantiierter Behauptungen ein Untersuchungsverfahren gegen sie betrieben wird, das Sie bereits als solches in der Öffentlichkeit stark belastet. Allzu leicht könnten sonst durch Behauptungen dieser Art politische Meinungsstreitigkeiten auf die Ebene einer Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens verlagert werden.

Das zu untersuchen wäre eigentlich die verpflichtende Aufgabe der Universität als Dienstherr, denn die muß ja die Nebentätigkeiten genehmigen.

Aber bitte, wenn’s denn sein muß: Falter wurde ungefähr im Zeitraum der Promotion auf den Parteitag der hessischen CDU eingeladen, was kaum ohne Honorar abgelaufen sein dürfte (siehe FAZ, Frankfurter Rundschau sogar mit Bild). Köhler/Schröder gehört zur hessischen CDU. Der Stern bezeichnet ihn übrigens als „Schweinchen Schlau” und hält ihn für einen Dünnbrettbohrer, einen Spezialisten fürs Seichte, was ich bei jemandem sofort glaube, der sowas als Dissertation annimmt.

c) Unter Textziffer 3 erheben Sie den Vorwurf, dass die Bundesministerin einen Mitarbeiter am Institut des Promotionsbetreuers gegen Entgelt mit Teilarbeiten beauftragt habe. Den von Ihnen erhobenen Vorwurf der Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit trägt dieser Vorwurf schon deshalb nicht, weil es sich um eine Nebentätigkeit des Betreffenden handelte und nicht etwa um die Erfüllung seiner Dienstpflichten. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass dieser Mitarbeiter in das Promotionsverfahren eingebunden gewesen wäre, so dass es an der Konnexität zwischen Leistung und verbotener Diensthandlung fehlte.

Die Argumentation mit der Nebentätigkeit ist ein Witz. Der Vorwurf der Bestechlichkeit richtete sich aber nicht gegen diesen Mitarbeiter, sondern gegen Professor Falter. Denn Bestechlichkeit liegt auch vor, wenn ein Dritter das Geld erhält, § 332 StGB.

Auch trägt Ihre Behauptung nicht den Vorwurf des Betruges, wie dieser unter Textziffer 5 erhoben wird, da die Doktorandin selbst den gesamten Vorgang in ihrem Vorwort klar stellt. Sie selbst beziehen Ihre Informationen ja ausschließlich aus dem Vorwort der Dissertation und dem beigefügten anwaltlichen Schreiben der Bundesministerin an die Bild-Zeitung vom Dezember 2009, das seinerseits die Einzelinformationen des Vorwortes wiederholt. Für einen Betrug fehlt es daher leicht erkennbar an einem Täuschungsmoment. Und darin liegt der entscheidende Sachgesichtspunkt: Die von Ihnen vorgebrachten Einzelumstände waren dem entscheidenden Fachbereich bekannt, und es ist nicht ersichtlich, dass dieser vorliegend seinen Beurteilungsspielraum in einer Weise missbraucht hätte, die den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtfertigte (dazu sogleich auch unter 2). Im Bereich der empirischen Feldforschung überlappen sich in der Praxis häufig verschiedene individuelle wissenschaftliche Beiträge. Wird dieser Umstand gegenüber dem entscheidenden Fachbereich unmissverständlich offenbart, kann dieser ohne weiteres entscheiden, ob die Originalbeiträge des Antragstellers allein die Verleihung der Promotionswürde tragen. Dies war hier der Fall.

Das ist Humbug. Ein Prüfling hat die Prüfungsleistung immer selbst zu erbringen, und es liegt nicht in der Entscheidung des Fachbereiches, ob das ein anderer darf. In dem, was die hier schreiben, daß nämlich der Fachbereich wußte, daß sie das nicht selbst gemacht hat, liegt eine Falschbeurkundung im Amt. Zudem weiß der, demgegenüber sie mit Dr. auftritt, ja nicht, was im Vorwort steht.

Die Logik der Uni Mainz erscheint mir aber perfide: Doktorgrade zu verschenken ist kein Wissenschaftsbetrug, wenn der Doktorand ins Vorwort schreibt, daß er eigentlich keine Wissenschaft betreibt und den Rest auch nicht selbst gemacht hat.

d) Unter Textziffer 10 erheben Sie den Vorwurf, dass sich die Bundesministerin selbst als Doktorin bezeichnet hat, bevor Ihr dieser Titel verliehen wurde. Allerdings tragen Sie wiederum keine Tatsachen vor, dass die Bundesministerin selbst sich so bezeichnet hätte und nicht etwa von anderen so bezeichnet wurde. Wiederum erscheinen Ihre Tatsachenbehauptungen vage und können mich deshalb nicht veranlassen, die Bundesministerin den Belastungen einer auf Ausforschung des Sachverhaltes gerichteten Untersuchung zu unterziehen.

Gut, ich hatte es nicht weiter substantiiert, aber schon am 1.12.2009 festgestellt, daß sie das auf ihrer eigenen Webseite angibt. Übrigens ist der Doktor ein Grad und kein Titel.

Der weit überwiegende Teil Ihres Schreibens von Textziffer 6 bis 20 besteht aus inhaltlichen Einwänden gegen die Doktorarbeit der Bundesministerin. Sie kritisieren methodische und inhaltliche Mängel, mahnen fehlende Originalität an usw. Höflichst darf ich Sie aber darauf hinweisen, dass ich im Rahmen der Johannes Gutenberg-Universität nicht als „Revisionsinstanz“ in Promotionsverfahren bzw. als allgemeine Zweitprüfstelle für Doktorarbeiten fungiere. Über die Promotionswürdigkeit einer Leistung entscheidet nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulrecht der Fachbereich einer Universität, und diese Entscheidung ist in der Sache selbst unvertretbar. Mit anderen Worten: Die Entscheidung des Fachbereichs über die Verleihung der Promotionswürde unterliegt nicht einer allgemeinen Inhaltskontrolle durch weitere Instanzen.

Wenn der Ombudsmann die Sache nicht nachprüft, wie will man dann Fehlverhalten aufklären?

Und wie soll nach rheinland-pfälzischem Hochschulrecht der Fachbereich entscheiden, ob eine Promotionswürdigkeit vorliegt, wenn doch gerade diese Gesetzesgrundlage fehlt und er sie selbst nicht benennen konnte? Oben schreibt er, daß sie nur die Promotionsordnung hätten, und jetzt kommt er plötzlich mit rheinland-pfälzischem Hochschulrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 festgestellt, daß die Entscheidung über die Anforderungen und Leistungsmaßstäbe beim Gesetzgeber liegt. U.a. weil Art. 12 I GG (Berufsfreiheit) Einschränkungen nur aufgrund eines Gesetzes zuläßt, und Art. 80 I GG besagt, daß der Gesetzgeber wesentliche Dinge selbst tun muß. Dafür haben wir schließlich die Gewaltenteilung, damit die Exekutive gerade nicht tun und lassen kann, was sie will.

Und natürlich unterliegen Promotionsentscheidungen in Bezug auf fachliche Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung.

Was der da schreibt, ist durchgehend so grottenfalsch, daß ich mich frage, was den (falls er das denn ernst meint, was man aber auch wieder in Frage stellen kann) eigentlich als Professor und Ombudsmann qualifiziert. Das ist in seiner Gesamtheit so massiv fehlerhaft, daß man diese ganze Universität in Frage stellen muß.

Im Ergebnis schreibt der mir da, daß der Fachbereich genau wußte, daß die Ministerin ihre Prüfungsleistung nicht selbst erbracht hat, aber der Fachbereich der Meinung ist, „Doktortitel” willkürlich und nach Lust und Laune und ohne jede Nachprüfbarkeit vergeben zu können, auch für schlechte Leistungen.

Spätestens nach diesem Schreiben steht für mich fest, daß dieser Doktor betrügerisch vergeben wurde und der ganze Fachbereich mit drinhängt. Diese ganze Promotion ist von vorne bis hinten faul. Da ist keine Prüfungsleistung da, die hat man nach Gutdünken, Opportunität und Konsens vergeben.

Jetzt kann man sich natürlich noch die Frage stellen, ob es etwas zu bedeuten hat, daß ich die Antwort nur als E-Mail und neutrales Word-Dokument, ohne Unterschrift, ohne Briefkopf, ohne jegliche Authentizität bekommen habe.

Ich glaube, da habe ich voll ins Schwarze getroffen. (Nettes Wortspiel, oder?) Mal weiterbohren…


[Meine E-Mail vom 27.4.2010]
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Knop,

hiermit erstatte ich bei Ihnen als Ombudsmann Anzeige wegen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen

  • Prof. Dr. Jürgen W. Falter, Institut für Politikwissenschaft
  • Prof. Dr. Gerd Mielke, Institut für Politikwissenschaft
  • Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, zum Zeitpunkt des
    Fehlverhaltens noch Kristina Köhler

Gegenstand des Fehlverhaltens ist das Promotionsverfahren von Frau Dr.
Schröder bzw. Köhler an der Universität Mainz. Ich beziehe mich auf
ihre Dissertation
“Gerechtigkeit als Gleichheit? – Eine empirische Analyse der objektiven
und subjektiven Responsivität von Bundestagsabgeordneten”, wie sie im
VS Verlag für Sozialwissenschaften erschienen ist.

Vielleicht ist Ihnen bekannt, daß dieses Promotionsverfahren schon in
der Presse äußerst kritisch aufgenommen wurde. Ich habe dies vertieft
überprüft und bin zu weit schlimmeren Ergebnissen gekommen. Ergänzend
zu meinen nachfolgenden Ausführungen sind daher noch folgende Links auf
die Presse und mein Blog hilfreich:

Relevant ist auch ein Schreiben eines Anwaltes von Frau Köhler/Schröder
an den
Redakteur der BILD-Zeitung, der ursprünglich auf dessen Webseite
zugänglich war. Da dessen Blogeintrag mit dem Brief nicht mehr online
ist, füge ich diesen Brief, der seinerseits für viel Wirbel sorgte, in
der Anlage bei, so wie er in dessen Blog zugänglich war.

Ich trage im Rahmen der Anzeige vor (vertiefte Ausführungen dazu in
meinen o.g. Seiten unter meinem Blog Forschungsmafia. de):

  1. Der erste Vorhalt ist allgemeiner Natur. Das
    Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung zum
    Prüfungsrecht von 1991 entschieden, daß die Anforderungen und
    Leistungsmaßstäbe in Hochschulprüfungen einer gesetzlichen Grundlage
    bedürfen. Aufgrund der Gewaltenteilung, wegen des Gesetzesvorbehalts in
    Art. 12 I GG und Art. 80 I GG muß der Gesetzgeber die Grundzüge von
    Prüfungen selbst im Gesetz regeln muß. Erst die Einzelheiten darf er
    der Verwaltung (Hochschule) überlassen. Zudem hat das BVerwG
    entschieden, daß ein Prüfer sich zuvörderst über die gesetzlichen
    Prüfungsanforderungen zu informieren hat, sonst kann er nicht wirksam
    prüfen. Ohne Gesetz keine
    Hochschulprüfung.

    Im Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz habe ich dazu aber nichts
    gefunden. Daher wäre zunächst zu klären, auf welcher gesetzlichen
    Grundlage diese Promotion (oder generell Promotionen in
    Rheinland-Pfalz) stattgefunden hat, und von welchen
    gesetzlichen Anforderungen sich die Prüfer zuvor vergewissert haben.

  2. Kristina Köhler/Schröder war zum Zeitpunkt der Promotion
    Politikerin der CDU in Hessen. Der Erstgutachter Falter ist aber, wie
    der Presse zu entnehmen ist, häufig für die hessische CDU und die
    Bundes-CDU tätig und trat laut Presse sogar auf Parteiveranstaltungen
    auf. Es besteht also eine direkte Beziehung zur CDU, die
    höchstvermutlich auch finanzielle Komponenten hat. Professor Falter hat
    daher eigene finanzielle und publizistische Interessen an der CDU,
    steht in einem Interessenkonflikt und
    hätte somit als Prüfer nicht eingesetzt werden dürfen. Auch nach dem
    Landesverwaltungsverfahrensgesetz hätte er nicht ohne weiteres Prüfer
    sein dürfen. Das ist vor allem deshalb kritisch, weil er, wie unten
    gezeigt, ganz offensichtlich seine Pflichten als Prüfer massiv verletzt
    und eine mangelnde Prüfungsleistung pflichtwidrig als bestanden
    gewertet hat.

  3. Hochkritisch ist auch, daß Frau Köhler/Schröder einen Mitarbeiter
    des Instituts für Zuarbeiten bezahlt hat. Das erfüllt den
    Straftatbestand der Vorteilsannahme und -gewährung bzw. der Bestechung
    und Bestechlichkeit, weil diese auch die Zuwendungen an Dritte
    umfassen.

    Zwar wurde in der Presse diskutiert, daß es dem Prüfer bekannt gewesen
    sei, daß hier ein bezahlter Mitarbeiter für Teile der Dissertation
    aufkam, aber das macht die Sache nicht besser, sondern weitaus
    schlimmer, weil dann nämlich eine vorsätzliche und pflichtwidrige
    Beteiligung der Prüfer gegeben ist. Eine unzureichende Prüfungsleistung
    führt nicht dadurch zum Bestehen, daß der Prüfer die Mängel kennt. Dies
    führt im Gegenteil zur einer Dienstpflichtverletzung des Prüfers.

  4. Die Promotion ist – in den Bundesländern, die gesetzliche
    Grundlagen haben – der Nachweis für selbständiges
    Wissenschaftliches
    Arbeiten. Liest man aber das Vorwort und die Danksagung, das
    Anwaltsschreiben, sowie sonstige
    Erklärungen gegenüber der Presse (vgl. mein Blog), dann wird deutlich,
    daß fast alles an dieser Dissertation von Dritten erstellt wurde, sie
    also keine selbständige Leistung darstellt, wie sie für eine Promotion
    gefordert ist.

  5. Die anzuwendende Promotionsordnung gibt in § 1 Abs. 1
    ausdrücklich an, daß auch die Darstellung in angemessener Form Teil der
    Prüfungsleistung ist. Spätestens damit muß auch die Darstellung als
    Teil der zu bewertenden Prüfungsleistung selbst erbracht
    werden.

    Frau Köhler/Schröder räumt aber in Vorwort, Anwaltsschreiben und Presse
    ein, daß
    wesentliche Bestandteile der Darstellung wie Formatierung,
    Ausformulierung, Fußnoten u.ä. und damit ein wesentlicher Teil der
    Prüfungsleistung vom bezahlten (nicht näher benannten) Mitarbeiter des
    Instituts erbracht wurden.

    Damit liegt Prüfungsbetrug vor, erschwerend mit Kenntnis und unter
    Beteiligung der Prüfer.

  6. Die Arbeit hat kein wissenschaftliches, nachprüfbares, greifbares
    Thema. Wie im Vorwort dargelegt und aus dem Inhalt klar wird, dreht
    sich die gesamte Arbeit um ein angebliches Zitat, der SPD-Politiker
    Harald Ringsdorf habe gegenüber Franz Müntefering laut SPIEGEL gesagt,
    daß die Ostdeutschen lieber trocken Brot bekämen als Brot mit
    Margarine, wenn manche auch Kaviar bekämen.

    Es liegt wohl auf der Hand, daß ein in einer Unterhaltung so
    hingeworfener Satz mit einer Metapher kein Thema für eine
    promotionsfähige wissenschaftliche Leistung sein kann. Schon die
    Auswahl des Themas ist für eine Promotion ungeeignet. Das ist eine
    Beschimpfung, aber kein Dissertationsthema.

    Zudem haben
    weder Ringsdorf noch Müntefering die Aussage auf meine Anfrage hin
    bestätigt, womit das Thema der Dissertation nicht einmal nachprüfbar
    ist und schon deshalb nicht wissenschaftlich sein kann. Die
    Dissertation beruht vermutlich auf einer Zeitungsente und
    wissenschaftlich gröbster Schlamperei. Nicht einmal das Kernthema der
    Dissertation, um das sich die ganze Arbeit dreht, hält der geringsten
    Nachprüfung stand. Der Schwindel fängt schon bei der Auswahl des Themas
    an.

  7. Aus der gesamten Dissertation geht hervor, daß es sich nicht um
    eine echte wissenschaftliche Arbeit handelt, sondern daß Frau
    Köhler/Schröder hier eigentlich nur einen pseudowissenschaftlichen
    Vorwand für übelste erzkonservative CDU-Auffassungen schaffen will. Die
    ganze Dissertation läuft darauf hinaus, daß die Ostdeutschen undankbar
    seien, man auf sie keine Rücksicht zu nehmen brauche und es gerecht
    ist, wenn einige wenige sehr viel verdienen.

    Das ist eine politische Meinung, aber keine wissenschaftliche Aussage.
    Da werden extrem rechte Ansichten als wissenschaftliche Erkenntnis
    hingestellt. So etwas zu promovieren ist jeder Universität unwürdig.

  8. Es ist auch überhaupt nicht erkennbar, welcher Neuigkeitswert,
    welche Erkenntnis dieser Dissertation entspringen soll. Alles, was der
    Dissertation zu entnehmen ist, ist eine politische Selbstbestätigung
    der Fortführung eines sehr rechts orientierten politischen CDU-Kurses.

  9. Die Dissertation beruht auf der abwegigen Annahme, daß man
    Personen generell in strenge Egalitaristen, gemäßigte Egalitaristen und
    Nonegalitaristen unterteilen könnte. Beim Lesen fällt aber auf, daß
    diese nur pseudowissenschaftliche Deckbegriffe für Kommunisten,
    Sozialisten und Kapitalisten sind. Setzt man diese eigentlich
    zutreffenden Begriffe an die Stelle dieser künstlichen, wird deutlich,
    daß dieser Text nur eine verkappte politische Agitation, aber keine
    wissenschaftliche Dissertation ist.

  10. Es wird gar nicht erst der Eindruck einer wissenschaftlichen
    Arbeit erweckt. Im Vorwort erklärt Köhler/Schröder mit erstaunlicher
    Chuzpe:

    „In dieser Arbeit soll empirisch die
    Verbreitung dieser normativen
    Positionen untersucht werden. Dabei geht es um die empirische Geltung
    von Werturteilen über Gerechtigkeit, nicht um ihre wie auch
    immer geartetete wissenschaftliche Begründung.

    Eine solche hält die Autorin als Anhängerin des Postulats Max Webers
    zur Werturteilsfreiheit der Wissenschaften für gar nicht möglich.“

    Abgesehen davon, daß Max Weber das so nicht gesagt hat (er sagte, die
    Wissenschaft solle sich der Werturteile, nicht der Begründungen
    enthalten, das ist etwas völlig anderes), und die Anforderungen an eine
    Dissertation von Gesetz und Prüfungsordnung und nicht von Max Weber
    vorgegeben werden, wird hier von vornherein klargestellt, daß diese
    Arbeit keinen wissenschaftlichen Teil hat und der Leser keinen
    wissenschaftlichen Inhalt erwarten darf.

    Und das wird nicht nur angekündigt, das ist auch so. Es werden
    Fragebögen verschickt, die Antworten gezählt, die Zahlenkolonnen durch
    ein Statistikprogramm gedreht (sogar noch mit Hilfe von Dritten), und
    dann werden einfach die Ausgaben des Programms vorgelesen. Und dann ist
    die Arbeit schon zu Ende.

    Das kann nicht promotionsfähig sein. Nach anerkannte Auffassung und der
    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt in der bloßen Anwendung
    wissenschaftlicher Erkenntnisse andere selbst keine wissenschaftliche
    Tätigkeit.

    Die ganze Arbeit erweckt von ihrem Aufbau den Eindruck, als wären die
    Kapitel 2 und 3 nur die Vorarbeit für ein wissenschaftliches Kapitel,
    das noch hätte kommen sollen, aber dann – mangels Zeit oder Befähigung
    – nicht mehr kam.

    Da Frau Köhler/Schröder sich bereits im Rahmen ihrer Ernennung zur
    Ministerin öffentlich als Doktor tituliert hat, bevor die Dissertation
    veröffentlicht war (was jedenfalls an anderen Universitäten und in
    anderen Bundesländern rechtswidrig ist), entsteht hier der Eindruck,
    daß man wegen der Ernennung zur Ministerin eine eigentlich gescheiterte
    Dissertation noch schnell durch Weglassen des Hauptteils durchgewunken
    hat. Empirische Meßwerte und deren Erfassung mit einem
    Statistikprogramm können alleine niemals eine Dissertation darstellen,
    sondern – wenn sie denn fehlerfrei erfolgt wären – nur den Sockel für
    die eigentliche wissenschaftliche Arbeit bilden.

  11. Dazu kommt, daß Frau Köhler/Schröder durchgehend einen der
    schlimmsten wissenschaftlichen Standardfehler begeht: Durch empirische
    Messwerte und statistische Auswertung bestimmt man höchstens eine
    Korrelation, aber noch keine Kausalität. Trotzdem behandelt sie in
    ihren Ausführungen die Werte, als seien es Kausalitäten. Genauso könnte
    man folgern, daß Feuerschäden von Feuerwehrleuten verursacht werden,
    weil der Schaden statistisch umso höher ist, je mehr Feuerwehrleute im
    Einsatz waren.

    Um eine Kausalität zu belegen, ist der wissenschaftliche Standardweg,
    nicht nur empirische Meßwerte zu erfassen, sondern ein Experiment zu
    unternehmen, bei dem die Größen für die Variablen systematisch
    vorgegeben werden und die Auswirkungen auf die anderen Variablen
    beobachtet werden. Das fehlt hier völlig.

    Daher ist schon der Titel der Dissertation fachlich falsch, weil eine
    solche Analyse eben nicht allein durch solches empirisches Beobachten
    möglich ist.  Diese Arbeit ist schon mit der  Auswahl des Themas und
    der Vorgehensweise auf die Schiene des Schwindels gebracht.

  12. Die Umfrage erfolgte unter Mitgliedern der CDU und ist damit
    statistisch wertlos, weil es sich nicht um eine repräsentative
    unabhängige Auswahl handelt. Leute mit konservativer Haltung werden
    eher CDU-Mitglied als andere Leute. Zudem sind CDU-Politiker selbst
    CDU-Mitglieder.

    Wenn Köhler/Schröder also zu dem Ergebnis kommt, daß die Mitglieder die
    Meinung der Politiker bestätigen, dann liegt genau darin der Fehler,
    der durch wissenschaftliche Schlamperei und das Unterlassen des
    wissenschaftlichen Teils entsteht, nämlich das Verwechseln von Ursache
    und Wirkung. Sie meint, die Abgeordneten seien responsiv, weil sie mit
    der Meinung der Mitglieder übereinstimmen. Dabei dürfte es eher
    umgekehrt sein und sich die Mitgliederschaft der CDU nach der
    vorgegebenen politischen Richtung orientieren.

  13. Die ganze Dissertation leidet unter dem systematischen Fehler,
    daß eine einfache Korrelation bei einer einzelnen Umfrage als
    „Responsivität” ausgegeben wird. Responsivität ist ein dynamischer
    Vorgang und mit einer einzelnen Umfrage nicht erfassbar. Genauso könnte
    man fragen, ob der Mond aus grünem Käse ist. Man würde als Ergebnis
    erzielen, daß mehr als 90% der Abgeordneten und Mitglieder das mit Nein
    beantworten. Nach der Köhler’schen Denkweise wäre damit eine besonderes
    hohe Responsivität bewiesen, obwohl überhaupt keine Responsivität
    vorliegt.

  14. Um überhaupt eine Korrelation statistisch aufzeigen zu können,
    müßte
    man mindestens vier Gruppen befragen, etwa CDU-Abgeordnete,
    CDU-Mitglieder, andere Abgeordnete, Nicht-CDU-Mitglieder. Und dann
    zeigen, daß die einen mehr übereinstimmen als die anderen. Köhler
    befragt aber nur zwei Gruppen, nämlich CDU-Abgeordnete und
    CDU-Mitglieder. Damit kann man keine Korrelation und keine
    Responsivität belegen.

    Die ganze Dissertation ist in ihrer Vorgehensweise grob fehlerhaft und
    im Ergebnis unbrauchbar. Da stimmt gar nichts. Das einzige, was damit
    nachgewiesen ist, ist der Umstand, daß die Autorin ihr Fach nicht
    beherrscht.

  15. Die Fragestellungen sind fehlerhaft und können vom Leser ganz
    anders verstanden werden, als Köhler/Schröder dies auslegt, weil die
    Frageformulierung mittendrin wechselt und suggestiv gestellt ist (mehr
    dazu in meinem Blog). Die Umfrage ist schon von der Fragestellung her
    wertlos, die Zahlen willkürlich. Es finden sich noch etliche weitere
    logische und fachliche Fehler und willkürliche Unterstellungen (vgl.
    mein Blog).

    Köhler/Schröder liest da einfach heraus, was sie als Ergebnis haben
    will. Mit Wissenschaft hat das nichts zu tun.

  16. Wer diese Dissertation geschrieben (und wer sie als bestanden
    geprüft) hat, hat wissenschaftliches Arbeiten nie erlernt, und weiß
    offenbar nicht, was das ist.

    An dieser ganzen Arbeit ist überhaupt nichts nachprüfbar,
    verifizierbar, falsifizierbar. Durch das gesamte Werk hindurch liest
    Köhler/Schröder dem Leser irgendetwas vor, was an keiner Stelle
    überprüfbar ist. Meßfehler, Schreibfehler, Rechenfehler, nichts ist
    nachprüfbar. An keiner Stelle könnte man sich davon überzeugen, ob sie
    dabei richtig gerechnet hat. Der Leser kann das glauben oder auch
    nicht.

    Eine Korrelation beschreibt eine Abhängigkeit von zwei oder mehr
    statistischen Variablen. Dazu braucht man von jeder Variable mindestes
    zwei Meßwerte, also insgesamt mindestens vier. Das hat sie aber nicht,
    sie hat nur zwei Gruppen befragt, CDU-Abgeordnete und CDU-Mitglieder.
    Das ist doch schon mathematischer Schwindel. Deshalb wäre es notwendig
    gewesen, daß sie angibt, was sie da überhaupt gerechnet haben will. Da
    ist aber nichts, da werden einfach nur Ergebnisse vorgelesen, ohne daß
    deren Zustandekommen irgendwie nachvollziehbar wäre.

    Die Arbeit ist auch in keiner Weise verwertbar, es gibt für den Leser
    keinerlei Wissensfortschritt. Da ist nichts, was man nachmachen,
    anwenden oder als Wissen bezeichnen könnte.

    Das hat überhaupt nichts mit Wissenschaft zu tun. Da wird einfach
    irgendetwas behauptet, und das war es. Das ist das Gegenteil von
    wissenschaftlichem Arbeiten.

  17. Wie Köhler/Schröder selbst angibt, sind die Fragebögen an ihre
    Privatadresse gesandt worden. Es gibt also überhaupt keinen
    nachprüfbaren Beweis, ob diese Antworten so gegeben worden sind.
    Genausogut könnte sie sich die Umfragewerte auch einfach ausgedacht
    haben, etwa weil zu wenig Antworten kamen oder diese nicht ihrer
    persönlichen politischen Auffassung entsprechen. Es ist doch auffällig,
    daß eine solche Umfrage ausgerechnet exakt die politische Ansicht
    Köhlers bestätigt, die selbst in der CDU als stramm rechtskonservativ
    berüchtigt ist. Das riecht geradezu nach bewußter oder unbewußter
    Manipulation und der Beeinflussung des Ergebnisses. Gerade deshalb wäre
    es unbedingt notwendig, daß der Leser die Methodik und die Messwerte
    nachprüfen kann.

    In jeder ordentlichen Forschungseinrichtung mit empirischen Messwerten
    gibt es ordentliche Laborbücher, in denen man die Experimente und
    Messwerte nachvollziehen kann. Hier gibt es gar nichts. Hier wird
    einfach irgendetwas behauptet, was in keiner Weise überprüfbar oder
    nachvollziehbar ist, und was genauso gut frei erfunden oder gefälscht
    sein könnte. Mit wissenschaftlichem Arbeiten hat das überhaupt nichts
    zu tun.

  18. Mögliche Fehler und Fehlerquellen werden in dieser Arbeit
    überhaupt nicht betrachtet.

  19. Die Arbeit ist künstlich aufgeblasen. Über 100 Seiten sind nur
    schnöde Wiedergabe von Vorlesungsstoff.

  20. Man findet in der Arbeit nichts, was sie selbst getan hat.
    Folgende Teile wurden von Dritten erstellt:

    • Die Fragen der Fragebögen waren nicht neu, sondern wurden
      fast alle aus
      alten Fragebögen übernommen, etwa vom Institut für Demoskopie
      Allensbach, ALLBUS, ISJP (Diss, Seite 157/158).
    • Die optische Gestaltung der Fragebögen erfolgte durch Helfer
      (Anwaltsschreiben).
    • Die Versendung der Fragebögen erfolgte durch Helfer
      (Anwaltsschreiben).
    • Die Übertragung der Daten in Maschinenlesbare Form, also das
      Erfassen erfolgte durch Helfer (Anwaltsschreiben).
    • Die Mathe-Arbeit haben sie auch nicht selbst gerechnet,
      sondern dafür die Software SPSS eingesetzt (Vorwort Diss).
    • Nicht einmal damit ist die selbst klargekommen sondern hat
      „Hilfe”
      bekommen, wobei unklar ist, in welchem Umfang (Vorwort Diss,
      Anwaltsschreiben).
    • Erstellen des Layouts und Formatieren der Dissertation wurde
      auch von einem Dritten erledigt (Vorwort Diss, Anwaltsschreiben).
    • Am Resümee war wesentlich Ole Schröder beteiligt. Zitat aus
      dem
      Vorwort: „Jede wichtige Aussage dieser Arbeit habe ich mit ihm
      diskutiert. Das Resümee sähe ohne ihn anders aus. Im verdankt diese
      Dissertation sehr viel.”

    Mehr als das ist an der Dissertation nicht dran. Der Rest ist
    Füllsprache und das Vorlesen der Ausgaben des Programms.

    In dieser Dissertation gibt es keine promotionsfähige Leistung.

Ich komme daher zu dem Ergebnis, daß diese Promotion ein mit den
Prüfern abgesprochener vorsätzlicher Forschungsbetrug ist.

Da hier der Mitarbeiter direkt und über die CDU-Aufträge auch indirekt
der Erstgutachter finanzielle Zuwendungen erhalten hat, liegen auch
Bestechung und Titelhandel vor.

Und der Vorgang an sich, stramm rechtskonservative Haltungen als
Wissenschaft auszugeben, ist per se verwerflich und eines
Wissenschaftlers oder einer wissenschaftlichen Einrichtung unwürdig.

Die Geheimhaltung meiner Identität ist nicht erforderlich. Für
Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hadmut Danisch
Hofäckerallee 13c
85774 Unterföhring

2 Kommentare (RSS-Feed)

Antjey
15.5.2010 22:35
Kommentarlink

Der Link für “Die Verfahrensordnung der Uni Mainz für wissenschaftliches Fehlverhalten liegt hier.” funktioniert nicht mehr…


Hadmut Danisch
16.5.2010 12:06
Kommentarlink

Danke! Ist korrigiert.