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Darf die Uni Bayreuth Guttenbergs Dissertation nicht überprüfen?

Hadmut Danisch
3.3.2011 17:45

Ein Leser weist mich gerade auf einen Artikel in der FAZ von Volker Rieble hin, wonach die Uni Bayreuth bei externen Doktoranden nicht legitimiert sei, deren Dissertation auf Plagiat zu prüfen.

Den Artikel jetzt zusammenzufassen ist eher schwierig. Lest Ihn selbst. Weil zu Guttenberg nicht Mitglied der Universität war, hätte sie auch keine korporative Gewalt über ihn und damit keine Rechtsgrundlage, um ihm Fehlverhalten vorzuwerfen. Er sei quasi wie ein Fremder anzusehen, und die Uni könne nun mal nicht jedem Fremden einfach so Schuldvorhaltungen machen.

Allerdings stimme ich mit dem Artikel nicht überein. Ich sehe das anders.

Knackpunkt dürfte sein, daß der Artikel die Sache vor allem arbeits- und bürgerlichrechtlich und nicht prüfungsrechtlich sieht.

Ein zweites Problem ist, daß die Begriffe nicht richtig verwendet werden. Es ist nämlich immer von der Entziehung des Doktorgrades (wie nach Unwürdigkeit) die Rede. Das ist aber meines Erachtens juristisch falsch.

Es geht hier nämlich nicht um eine Entziehung. Wenn jemand die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit entzogen wird, heißt das ja auch nicht, daß an der Fahrprüfung was faul war, die hat damit ja nichts zu tun. Hier aber liegt das Problem nicht in späterem Fehlverhalten, sondern in Mängeln der Prüfung selbst. zu Guttenberg hat die geforderte Prüfungsleistung nicht erbracht. Deshalb war die Prüfung selbst und damit die Vergabe des Doktorgrades nicht in Ordnung. Das zu prüfen ist etwas ganz anderes und keine Entziehung. Wenn jemand bei der Prüfung schummelt, wird ihm der Grad nicht später entzogen, sondern die Prüfung für nicht bestanden erklärt. Also im Nachhinein festgestellt, daß es an einer ordnungsgemäßen Vergabe fehlt.

Auch braucht die Universität dazu keine korporative oder disziplinare Gewalt. Die Zuständigkeit ergibt sich schon daraus, daß sie selbst den Verwaltungsakt vorgenommen hat. Zitat aus dem FAZ-Artikel:

Ein Wissenschaftsbeanstandungsrecht gegenüber Nicht-Mitgliedern oder Nicht-mehr-Mitgliedern kommt der Universität nicht zu. Dafür bedürfte es einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung, die die Universität oder eine staatliche Behörde als Kontrollinstanz gegenüber publizierenden Wissenschaftlern installierte und zu öffentlicher Stellungnahme ermächtigte. So wenig staatliche Ämter ohne Rechtsgrundlage auf verdorbene Lebensmittel hinweisen dürfen, so wenig dürfen Wissenschaftseinrichtungen verdorbene Wissenschaftsprodukte oder deren „Hersteller“ anprangern.

Das ist falsch und richtig zugleich:

Richtig ist es, weil der Universität als Teil der öffentlichen Gewalt (und damit Grundrechtsverpflichteter) ein Eingriff in die Wissenschaft anderer wegen der Wissenschaftsfreiheit nicht zukommt. Der Staat darf Wissenschaftlichkeit nicht durch Prüfung einschränken (was übrigens ein wesentlicher Aspekt meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Promotion als solche ist).

Falsch ist es, weil dem ein grundlegender Konstruktionsfehler der deutschen Promotion und ein Verständnisfehler bei deutschen Professoren (auch dem Autor des FAZ-Artikel als Professor des Rechts) zugrundeliegt. Die Promotion ist nämlich eine ganz normale berufsbezogene Prüfung und darf als solche gar nicht Wissenschaftlichkeit, sondern nur die Beherrschung gelehrten und gelernten Wissens und Könnens abprüfen. Für etwas anderes fehlt ihm wegen Art. 12 I GG die Legitimation. Und deshalb wäre eine Promotion, wenn sie denn verfassungskonform erfolgen würde, nicht auf diffuse Wissenschaftlichkeit, sondern auf das Erfüllen der Prüfungsaufgaben ausgelegt und damit die Frage, ob diese erfüllt ist oder nicht, auch keine „Wissenschaftsbeanstandung”. Ich halte deshalb den FAZ-Artikel für ebenso windschief wie die deutsche Promotion.

Auch bestünden alle diese Probleme nicht, wenn man die Begriffe exakter benutzen würde.

Die Sache hat aber einen anderen Haken: Je nachdem, wie das da konkret gelaufen ist und welches Fehlverhalten den Prüfern anzulasten ist, könnte man vielleicht darüber streiten, ob die Promotionsprüfung nichtig oder nur rechtswidrig war.

War die Prüfung nichtig, dann ist das kein Problem. Dann muß die Universität den Doktor sogar von Amts wegen wieder einsammeln.

War die Prüfung aber rechtswidrig, dann kommt es auf das Verwaltungsrecht an (hab ich jetzt nicht mehr so genau im Kopf), ob die Universität überhaupt aus eigenem Antrieb (weil ja kein Betroffener Rechtsmittel gegen die Promotion eingelegt hat) prüfen kann. Und ich glaube mich da an ein Detail im Prüfungsrecht erinnern zu können (bin mir aber nicht mehr ganz sicher), daß Rechtswidrigkeit nur ein Jahr lang nach der Prüfung zur Aberkennung führen kann.

Das zeigt aber auch, daß das ganze Konzept der Prüfung rechtlich verkorkst ist und die Bundesländer es (trotz Verpflichtung durch das Bundesverwaltungsgericht) bisher veräusmt haben, sich ordentlich darum zu kümmern.

Eine sehr schöne Stelle aus dem FAZ-Artikel möchte ich aber zitieren:

Um sich auf mogelnde Studenten und Doktoranden zu stürzen, braucht es nicht viel. Deshalb möge sich der Philosophische Fakultätentag nicht so aufplustern. Selbstreinigung gegenüber hauptamtlichem Personal an den Universitäten ist eine schwere Aufgabe. Das Ausnutzen der Assistenten als Ghostwriter für den Professor, der nur ein paar Worte umformuliert und dann als Alleinautor fungiert, wird nicht angegangen. Auch das zitatfreie Zusammenschreiben (Kompilieren) fremder Texte ist Usus, ebenso die Übernahme fremder Ideen. Pufendorf schrieb 1667 über die Deutschen: „Auch gilt es bei ihnen nicht für Plagiat, die Bücher anderer Gelehrten als ihre eigenen zu verkaufen, wenn sie nur hier und da ein paar eigene Worte hinzugefügt haben.“

23 Kommentare (RSS-Feed)

Volker Rieble
3.3.2011 19:09
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Lieber Herr Danisch,

es ist komliziert: Prüfungsrechtlich ist die Sache mit dem Entzug des Doktortitels abgeschlossen. Insofern zwingt aber das HochschulG in das Allgemeine Verwaltungsrecht (sorry: mit Arbeitsrecht hat es nix zu tun). Insofern geht es nur um die Frage, ob dort eine Täuschung hätte festgestellt werden sollen. Dazu fehlt nach meiner Auffassung die Befugnis. Das ist auch der Stand der von mir eingehend ausgewerteten Prüfungsrechtsprechung. Die Bayreuther PromO kann auch nichts am höherrangigen Hochschul- und Verwaltungsverfahrensgesetz ändern.

Die korporationsrechtliche Disziplinargewalt der Universität gleicht der Vereinsdisziplinargewalt, etwa im Sportverein. Und sie greift eben nur gegenüber den Mitgliedern. Wer Mitglied ist, bestimmt das Bayerische HochschulG. Doktoranden sind da nicht vorgesehen! Und wer einen Verein verlassen hat (auch: Gewerkschaft), hat dann auch diesem gegenüber kein Rechstverhältnis mehr.

Aber all das braucht es ja auch nicht: Weil wir alle wissen, daß hier massiv getäuscht wurde. Wer braucht die Uni, um das festzustellen?

Viele Grüße
VR


Hadmut Danisch
3.3.2011 19:59
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Lieber Herr Dr. Rieble,

die Frage, was die da jetzt nach Entzug des Doktorgrades noch feststellen wollen (angeblich haben sie gerade den Täuschungsvorsatz festgestellt und verkündet) wirft durchaus die Frage auf, was für ein Verwaltungshandeln das jetzt noch sein kann, wenn doch das eigentliche Problem mit der Entziehung (eben nicht Entziehung, ich will mich aber nicht wiederholen) beendet worden sei.

Meines Erachtens hätten die das aber zuerst untersuchen müssen und erst dann über die Aberkennung entscheiden. Dann hätten die auch den richtigen Rechtsgrund. Nicht die Untersuchung, sondern die verfrühte Aberkennung sehe ich als rechtliches Problem an. Insofern könnte man das auch so auslegen, daß die auf Druck und auf Wunsch zu Guttenbergs den Doktor vorzeitig und verfahrensfehlerhaft aberkannt haben und den Verfahrensfehler jetzt nachträglich geheilt haben.

Grundsätzlich sehe ich die Prüfungsbehörde aber trotzdem befugt, das weiter zu untersuchen, weil die Prüfungsbehörde allgemein verpflichtet ist, das Prüfungsverfahren gegen Täuschung zu sichern. Und dazu gehört es eben auch, vergangene Prüfungstäuschungen näher zu untersuchen und daraus Erkenntnisse und Schlüsse für die Verbesserung des Prüfungsverfahrens in der Zukunft zu ziehen. Denn daß die da in so einem Fall nicht einfach weitermachen können wie bisher (und die Fehler wiederholen) dürfte unstreitig sein und auch unproblematisch unter die Dienstaufgaben der Prüfungsbehörde fallen.

Davon mal ganz abgesehen: Ich bin der Auffassung, daß jeder die Dissertation auf Täuschungsabsichten untersuchen und die Ergebnisse veröffentlichen darf. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in irgendeiner Entscheidung (hab ich jetzt gerade nicht parat) ausgeführt, daß auch die Kritik an den Methoden anderer unter die Wissenschaftsfreiheit fällt. Das ist beispielsweise auch eine der Rechtsgrundlagen, auf denen ich dieses Blog hier betreibe.

Es ist also das Recht jedes Grundrechtsträgers, der forschen möchte, sich die Dissertation zu Guttenbergs anzusehen, sich seine Gedanken zur Methodik zu machen, Schlüsse zu ziehen und Kritik daran zu üben – solange es um wissenschaftliche Fragen geht und es nicht zur Schmähkritik wird. Insofern bedarf es meines Erachtens keinen direkten Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren.

Eher sogar im Gegenteil: Als Prüfer oder sonst Verwaltungshandelnder ist man staatliche Gewalt und Grundrechtsverpflichteter. Handelt man aber einfach so unabhängig vom Prüfungs-/Entzugsverfahren, ist man Grundrechtsträger und damit zunächst mal berechtigt, das zu tun.

Oder anders gesagt: Wer durch Anfertigen und Veröffentlichen einer Dissertation erst einmal in den Ring der Öffentlichkeit und der Wissenschaftlichkeit steigt, der hat sich damit bereits konkludent und explizit damit einverstanden erklärt, im selben Boxring auch öffentlich verdroschen zu werden. Die Öffentlichkeit ist der Wissenschaft und dem Promovieren immanent.


Dr.-Ing. Helmut Hubert
4.3.2011 17:26
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Herr Danisch, Herr Rieble,

ich nehme an, dass Sie beide Juristen sind und deshalb juristische Aspekte des Falles Guttenberg diskutieren.

Meiner Meinung nach hat dieser Fall aber die absolut falsche Richtung genommen. Der SPD-Prof. Andreas Fischer-Lescano hat von Anfang an auf Herrn zu Guttenberg gezielt (natürlich nur aus Sorge um die Wissenschaft!?) und dabei die Uni Bayreuth außen vor gelasssen, ebenso die Opposition und die Medien. Und dann der “Doktorvater” und die Uni Bayreuth: mit ihren Vorwürfen gegen Herrn zu Guttenberg handeln die nach der Methode: “Haltet den Dieb”.

Wie das damals wirklich abgelaufen ist, kann man als Außenstehender nur spekulieren:

entweder
es hat niemand an der Uni die Dissertation gelesen und der Dr.-Titel wurde allein auf Vertrauensbasis verliehen. Dies kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

oder
ein angeblich hochkompetenter und hochangesehener Jura-Prof (der Doktor-Vater) oder auch mehrere Profs (Prüfungskommission) haben die Arbeit durchgesehen und kompetent beurteilt. Bei der Gelegenheit hätten die heute bekannt gewordenen Fehler bemerkt und Herrn zu Guttenberg Gelegenheit zu Nachbesserung gegeben werden müssen. In diesem Fall wäre Herr zu Guttenberg der eigentlich Betrogene!!


Hadmut Danisch
4.3.2011 17:42
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Ich bin kein Jurist. Ich bin Informatiker.

Und sehe durchaus einige Schuld bei der Uni Bayreuth bzw. den Prüfern.


Arno Nym
5.3.2011 11:55
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Herrn Gutenberg als Betrogenen darzustellen ist schon ein starkes Stück. Ist es nicht gerade der Witz, dass man als promovierter nachgewiesen hat, selbständig wissenschaftlich arbeiten zu können (und es dafür elementar zu wissen ist, was plagiieren ist, und dass dies zu unterlassen ist*)? Daraus leitet sich für mich auch nicht die Notwendigkeit ab, dass, sollten die Prüfer Plagiate entdecken, sie ihm eine Chance zur Nachbesserung geben “müssen”.
Sehr wohl aber sehe ich die Notwendigkeit, dass die Prüfer prüfen (daher heißen sie so und nicht etwa “Durchwinker”), ob u.a. Plagiate vorliegen. Das ist hier vermutlich** nicht geschehen.

* Schließlich muss man idR auch noch eine Selbständigkeitserklärung abgeben – spätestens hier müsste man sich doch Fragen, was diese zumindest inhaltlich bedeutet.
** Natürlich ist es nicht immer einfach/möglich Platiage zu entdecken. Doch in zu Guttenbergs Fall handelt es sich um rund 50% reiner Textkopien. Das bedeutet: hier würde man auch ohne Kenntnis der Quellen auf unterschiedliche Schreibstile etc. treffen. Hinzu kommt, dass solche wilden Kopien meist auch inhaltlich wenig Wert sind (so dass Herr Gutenberg die Prüfung über diesen anderen Weg nicht überstanden hätte).


Arno Nym
5.3.2011 11:56
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Gutenberg -> Guttenberg


Dr.-Ing. Helmut Hubert
5.3.2011 17:17
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Hallo Arno Nym,

Sie schreiben: “Daraus leitet sich für mich auch nicht die Notwendigkeit ab, dass, sollten die Prüfer Plagiate entdecken, sie ihm eine Chance zur Nachbesserung geben “müssen”.”

stimmt, aber Sie schreiben auch: “so dass Herr Gutenberg die Prüfung über diesen anderen Weg nicht überstanden hätte”

dann hätte diese Arbeit also auch nach Ihrer Meinung niemals mit Doktortitel belohnt werden dürfen (auch noch “summa cum laude”) – mit den heutigen Folgen!! So will ich meinen obigen Beitrag verstanden wissen!


Nemo
5.3.2011 17:27
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Ich denke auch, daß es wissenschaftlich keinen Grund geben könnte, die Dissertation *nicht* auf einen Vorsatz zu prüfen. Die Arbeit ist publiziert und frei zugänglich, und die Wissenschaft ist frei zu tun, was sie will — siehe Grundgesetz (noch gibt es das ja).

Diese Prüfung “rechtlich” abzulehnen könnte für Herrn zu Guttenberg das Problem bringen, daß sich sonst mehrere Psychologie Doktoranden des Themas annehmen könnten. Und es ist bestimmt nicht wünschenswert für einen Polit-Zurückkehrer in Spe, daß sein Geisteszustand wissenschaftlich in Frage gestellt wird. Denn das wäre unweigerlich der Fall, wenn eine Behauptung “ich habe nicht bewußt in 890* Fällen den geistigen Besitz anderer als meine eigene Leistung dargestellt zur Erlangung eines Ehrengrades” so stehenbleibt.

Was ist schlimmer? Als Betrüger/Trickser in die Annalen der Geschichte eingehen, oder als ein wahnsinniger Politiker der nicht weiß, was er tut? Ich schätze, daß der Betrüger/Trickser besser davonkommt — da kann man sich noch als Robin-Hood oder Arsene-Lupin verkaufen.

In jedem Fall hat zu Guttenberg ein großes Problem, das seine ganze zukünftige Karriere — als was auch immer — belasten wird. Hätte er man schon am ersten Tag die Reißleine gezogen…

* 890 Stellen aus 120 verschiedenen Quellen auf 80% der Seiten der Doktorarbeit. Das ist schon ein starkes Stück Weltfremdheit, hier auf “Unzurechnungsfähig” plädieren zu wollen 😉


Stefan
6.3.2011 1:00
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Herr Dr. Hubert,

natürlich hätte die diese Collage niemals akzeptiert werden dürfen (auch Nachbesserungen hätten bei diesen massiven “Verfehlungen” nicht drin sein dürfen, da hätte er ja nochmal 7 Jahre “arbeiten” dürfen).

Aber denjenigen, der planmäßig und massiv täuscht als den “eigentlich Betrogenen” hinzustellen, ist, wie Herr Nym schon so treffend sagte, ein wirklich starkes Stück.

Der Vergleich hinkt zwar, aber ich nehme mal den von Ihnen erwähnten Dieb: Bei einem Ladendiebstahl ist ja auch nicht der Geschäftsinhaber der Dieb wenn er nicht die Taschen aller seiner Kunden filzt.

Und sollten Sie kein Freund einer oder mehrerer Parteien sein, ändert das auch nichts daran, dass Herr Guttenberg die alleinige Schuld an seinem Fehlverhalten trägt. (Eine gewisse Sorgfaltspflicht der Uni B. möchte ich damit trotzdem nicht verleugnen)

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meier


Arno Nym
6.3.2011 1:13
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Hallo Herr Hubert,

richtig, wir stimmen darin überein, dass Herr zu Guttenberg den Doktortitel damals nicht erhalten hätte dürfen. Nicht ganz einig sind wir wohl hinsichtlich dessen, wie die Schuld an der nun vorliegenden Situation zu verteilen ist.

Wenn ich Sie recht verstehe liegt die Schuld einzig bei der Universität, die den Doktortitel nicht vergeben hätte dürfen. Denn so hätte es auch keine plagiierte Dissertation zum Auffliegen gegeben. Nun wird aber der Plagiator als alleinverantwortlich – wie Sie vermutlich recht haben “aus Sorge um die Wissenschaft” – hingestellt, obwohl die Universität ihren Pflichten nicht nachkam.

Ich kann mit den folgenden zwei Schuldzuteilungen leben:
1) die Universität und zu Guttenberg
2) nur zu Guttenberg
nicht aber mit der Variante, dass die Universität die alleinige Schuld trägt. Erst recht nicht damit, dass zu Guttenberg dabei ein Opfer (“der Betrogene”) ist.

Bezüglich des Schuldfähigkeit der Universität sind wir uns ja einig (hätte Plagiate entdecken / Wertlosigkeit feststellen müssen). Aber selbst wenn man dies aussen vor lässt (und daher ergeben sich meine zwei Varianten), sehe ich in JEDEM Fall eine Schuld des Plagiators. Anders ausgedrückt: meiner Ansicht nach kann sich ein Plagiator beim Auffliegen nicht hinstellen und sagen: “Die Universität hätte mich stoppen müssen – ich bin ohne Schuld, ich wurde Betrogen, mir wurde nicht beigebracht, wie man wissenschaftlich arbeitet…”


nemo
6.3.2011 21:15
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Wir dürfen nicht vergessen: Herr zu Guttenberg hat eine Ehrenwortserklärung abgegeben. Nun mag man es blauäugig nenen, daß eine Universität ein Ehrenwort anerkennt, aber das sei ihnen erlaubt und eine weitere Prüfung wäre (genaugenommen) damit ehrenrühig und ein Vertrauensbruch der Universität gegenüber dem Prüfling. Denn wer ein Wort gibt, den braucht man nicht überprüfen! Sonst kann man sich die Ehrenwortserklärung auch sparen.

(Insbesondere hat man wohl erwartet, daß 750 Jahre von Adel (auch wenn der 1919 offiziell endete) ganz besonders den Wert des Ehrenwortes des Absolventen erhöht)

Vielmehr: (Wenn denn die Prüfung nicht als Automatismus alle Absolventen trifft), hätte Herr zu Guttenberg sogar beleidigt auf eine Plagiatsprüfung reagieren müssen, hat er doch sein (adeliges) Ehrenwort gegeben. Damit kann er sich nicht damit herausreden, daß die Universität es versäumt hat, das Plagiat vor Abgabe und Prüfung zu erkennen.

Der Betrogene ist die Universität und sind die “treudummen” Prüfer und dabei besonders Häberle, dem das ganze wissenschaftliche Vermächtnis von seinem Doktoranden in Scherben gehauen wurde. Und betrogen wurde auch die wissenschaftliche Community — daher der allgemeine Aufschrei gegen Merkels verbreiteten Dumpfsinn.

Bleibt noch die Frage nach dem warum?

Traurig aber wohl wahr: Zu Guttenberg hat im Studium nie gelernt, wie man ordentliche wissenschaftliche Arbeit leistet. Etwas, das man in den ersten beiden Semestern beigebracht bekommt. Daß Häberle und alle an der Dissertation beteiligten Wissenschaftler das grundlegendste Handwerkszeug bei zu Guttenberg vorraussetzen, darf man denen nicht als Fehler anrechnen. Denn zu Guttenberg ist — wie wohl unbestritten ist — ein charismatischer Typ, der sich aus einer Verlegenheit problemlos herauswinden und so eigene Defizite überspielen kann. Man setzte stillschweigend vorraus, daß jeder Student nach der Schule lesen und schreiben kann, und man setzt ebenso stillschweigend voraus, daß ein Student mit Abschluß (= erstes Staatsexamen) wissenschaftliches Arbeiten gelernt hat. Insbesondere, wenn der sich auf eine Dissertation bewirbt.

Wenn überhaupt muß man die Schuld bei der Universität suchen, die zu Guttenberg schon zum ersten Staatsexamen zugelassen hat. Die Zulassung zur Dissertation (mit einem nicht vollbefriedigenden ersten Staatsexamen) war da schon ein Politikum — von universitären CSU Gönnern in einem CSU Bundesland an einer CSU Universität. Daß das dann zu einem Summa-Cum-Laude geführt hat muß eigentlich schon verwundern. Aber ein Professor adelt sich natürlich auch dadurch, daß er einen Doktoranden mit Doppelplusgut bewertet, zumal dieser ja einestages Kanzler sein könnte (jetzt ja hoffentlich nicht mehr!) — und so strahlt dann das Doktorkind auf den Doktorvater zurück.

Das Porzellan ist zerschlagen. Häberle ist nur noch zu bedauern, denn man wird sich bei ihm zuallererst an die Guttenbergaffäre erinnern. Und sein Nachfolger, Lepsius, hat es — wie ich finde — perfekt im Bayrischen Rundfunk auf den Punkt gebracht: “Die Universität ist auf einen Betrüger hereingefallen”. Das ist keine Entschuldigung für das Versagen der Universität; das ist die traurige Wahrheit.


Dr.-Ing. Helmut Hubert
7.3.2011 9:24
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Hallo Herr Danisch,

ich war durch Google auf diese Seite gestoßen, ohne Ihren gesamten Blog zu kennen. Daher meine Bemerkung, dass Sie vielleicht Jurist sind. Wenn ich vorher Ihren gesamten Blog gelesen hätte, hätte ich diese Vermutung nicht ausgesprochen.

Arno Nym und Nemo: wie ist das eigentlich mit den “Spielregeln” dieses Blogs: Ich trete hier unter meinem vollen realen Namen auf und verstecke mich nicht hinter Pseudonymen, falschen E-Mail-Adressen usw. Meine Doktorarbeit ist nicht im Internet, damals gab es die elektronischen Mittel noch nicht. Sie dürfte aber in jeder Uni bzw Hochschule in Papierform vorhanden sein. Ach ja, Herr Danisch, ich habe doch glatt eine Passage aus Ihrem Blog kopiert, ohne ihn zu kennzeichnen. Ist das auch ein Plagiat?

Hallo Herr Meier,

ich nehme an, sie kennen die Redewendung “haltet den Dieb”? Ich habe diese allgemein bekannte Bedeutung gemeint, mit der man seine eigene Mit-Schuld bzw. Mit-Verfehlung auf andere abschieben will!!!

Hallo Herr Meier, Arno Nym und Nemo,

nun zu den Anmerkungen zu meinen Beiträgen: Ich gehöre weder zur CDU, CSU oder einer anderen denen nahestehenden Gruppierung. Es gibt auch keinen räumlichen und zeitlichen und vor allem keinen fachlichen Zusammenhang mit den Geschehnissen in Bayreuth.
Mich hat einfach geärgert, wie man – natürlich nur aus rein wissenschaftlichen Gründen – über Herrn von Guttenberg hergefallen ist, dabei aber die Uni Bayreuth außen vor gelassen hat.
Ich hatte auch nicht die Absicht, Herrn zu Guttenberg als völlig unschuldig an dem ganzen Geschehen zu erklären. Ich habe die fragliche Arbeit nicht gelesen und werde mir dies auch nicht antun. Ich vermute aber: wenn man die gleichen Maßstäbe an alle Doktorarbeiten anlegen würde, wie jetzt an diese fragliche, dann würden viele – vielleicht sogar die meisten – Titel ebenfalls zurückgezogen werden müssen. Ich denke dabei nicht nur an Bayreuth!


nemo
7.3.2011 11:19
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Nur ein schnelles Statement, was den Klarnamen in manchen Diskussionen angeht: Mein Urgroßvater — ein strammer Sozialdemokrat — wurde 1935 in einem KZ in der Nähe von Bremen “zutodegearbeitet”.

Anhänger von “Lichtgestalten” tendieren in Deutschland zuweilen dazu, die Namen ihrer Gegner zu sammeln, um sie bei passender Gelegenheit zu verwenden. Nenne Sie mich paranoid, aber ich kenne die Macht und Möglichkeien des Internet und ich weiß, wie man sich mit einem einfachen Skript die benötigten Daten zusammencrawlen kann. Und das Netz vergißt nie! Viele Pro-Guttenberg “Aktivisten” verwenden schon eine sonderbare Sprache, die mich zuweilen zweifeln läßt, ob wir uns wirklich schon im 21. Jahrhundert befinden.

Doch zurück zur Sachlichkeit.

Wenn es hier um “Schuld” oder “Unschuld” geht, dann können wir die Diskussion sofort beenden. Herr zu Guttenberg hat 890 Zitate nicht angegeben und als sein eigenes geistiges Werk ausgegeben. Unwissenheit schützt im Zweifel auch nicht vor Strafe. Er hat die Dissertation geschrieben… kein anderer der Uni-Bayreuth war beteiligt… er alleine muß die Konsequenzen tragen.

Als Physiker habe ich meine Endnoten nicht numeriert — also kann ich deren Zahl ohne Mühe nicht benennen (es werden wohl aber so um die 150 gewesen sein). Ich würde mehr als mein Ehrenwort geben, um zu Erklären, daß ich (mit Absicht) nichts unterschlagen habe. Natürlich können auch mir einige Formulierungsähnlichkeiten unterlaufen sein, denn man liest viel und alles dreht sich im Kopf. Das kann ich nicht ausschließen! Aber 890 Fußnoten wortwörtlich übernommen? Ich habe promoviert, ich weiß wie man wissenschaftlich arbeitet, und ich darf daher behaupten, daß so etwas nicht ohne festen Vorsatz passieren kann.

Dazu auch: Ich habe mir die Dissertation heruntergeladen (illegal?!). Ich habe die Guttenplag-Ergebnisse in Stichpunkten überprüft. Sie sind korrekt, da gibt es nichts zu diskutieren. Ohne zu wissen, daß es eine Collage ist, liest sie sich ganz gut. Hätte zu Guttenberg alle Zitate angegeben, hätte er — aufgrund großariger fehlender Eigenleistung — wohl noch Rite bekommen.

Ich kann und will nicht die Hand für alle Mitglieder meiner Zunft und der Nachbarzünfte ins Feuer legen. Aber solch ein eklatantes Fehlverhalten, wie von zu Guttenberg ist in der deutschen akademischen Landschaft wohl einzigartig. Eben weil der Täter fast alles abgeschrieben hat (was nach den echten Zitaten und den vergessenen Zitaten bleibt, ist schon etwas dünn), weil er prominent ist, weil er sein eigenes Versagen noch jetzt abstreitet und die Schuld für den notwendigen Rücktritt bei anderen sieht, und weil das Interesse der ganzen Repbulik auf den Fall gerichtet ist.

Und weil der Fall zu Guttenberg so herausragt, muß er auch vollständig untersucht werden. Das hat die gleiche Qualität, wie als wenn man eine neue Vormenschenspezies entdeckt. Daran können sich Generatinen an Jura-Doktoranden abarbeiten. Schon alleine aus diesem Grund ist die hohe politische Karriere von zu Guttenberg vorbei, denn jedes Jahr wird das akademisch neu aufgekocht werden.

Sicher ist man als Geisteswissenschaftler der Copy-and-Paste Mentalität anfälliger, weil man keine Meßwerte hat, über die man promovieren kann. Und so hat das “Ehrenwort” der Doktoranden hier einen ganz besonderen Stellenwert.

Ich will darauf noch einmal herumreiten, denn es entlastet in meinen Augen die Universtität und alle anderen Beteiligten vollständig.

Einen Eid zu brechen hat juristische Folgen, es kann aber durchaus opportun sein. Und manch einer, der seinen Eid bricht, kann zu einem Helden werden. Manche im Netz bedauern, daß zu Guttenberg keine eidesstattliche Versicherung, statt seines Ehrenwortes abgeben mußte. Ich bin nicht dieser Meinung.

Ein Ehrenwort zu brechen hat juristisch keine Konsequenzen. Hingegen bedeutet der Bruch eines Ehrenwortes den Tod — nicht physisch, sondern Gesellschaftlich. Wer sein Ehrenwort gebrochen hat, der kann kein Held mehr sein. Außer in einer Gruppe, in der das Ehenwort keinen absolut Wert besitzt — aber selbst die Mafia (die echte und nicht die in der Forschung) achtet darauf, das Ehrenworte eingehalten werden (mit physischen und nicht gesellschaftlichen Konsequenzen).

Die Uni-Bayreuth hat sich auf das Ehrenwort von zu Guttenberg verlassen. Eine Prüfung war daher nicht mehr notwendig, denn damit hätte sie das Ehrenwort des Prüflings in Zweifel gezogen. Dieses darf man nicht hoch genug bewerten. Zumal Professor Häberle ein wirklich väterlicher Doktorvater gewesen sein soll — mit Hausmusik und anderen Nebenaktivitäten zur Promotion.

Ein Beispiel zur Erklärung: Ein Ohrring ist verschwunden und man vermutet ihn in der Tasche der Freundin. Sie gibt ihr Ehrenwort, daß er sich dort nicht befindet. Nimmt man das Ehrenwort an, dann besteht die Gefahr, daß man betrogen wurde. Durchsucht man dennoch die Tasche und findet keinen Ohrring, dann hat man zudem auch die Freundin verloren. Denn man hat ihr damit gezeigt, daß einem das Ehrenwort von ihr nichts wert ist; sie mithin also eine ehrlose Person ist.

Und man kann auch nicht sagen: Zu Guttenberg hat sein Ehrenwort nur gegenüber der akademischen Community gebrochen — das macht ihn doch nicht zu einem schlechten Verteidigungsminister! Falsch: Der Bruch des Ehrenwortes ist ein Zeichen von Charakterschwäche und betrifft alle Bereiche des Lebens. Es gibt nicht Ehrenworte gegenüber Polizisten, Ehrenworte gegenüber Kameraden, Ehrenworte gegenüber Kommilitonen — es gibt nur eine Ehre, die man besitzt (oder eben nicht).

Man kann vielleicht glauben, sein Ehrenwort gilt nicht gegenüber Verbrechern, Verrätern, Schändern, Vergewaltigern und anderem Gesochs. Aber man muß denen gegenüber aber kein Ehrenwort abgeben — das ist freiwllig; kein Zwang.

Und ich will nicht hoffen, daß für zu Guttenberg sein Ehrenwort nur unter adeligen Standeskollegen gilt.

Mein Fazit zum Thema: Zu Guttenberg war dumm und leichtfertig. Dumm zu Glauben, daß er mit seiner Dissertationscollage eine echte Doktorarbeit verfaßt hat… Leichtfertig im Abgeben seines Ehrenwortes, denn das ist ein wirklicher Makel, den er nie wieder los wird (denn dafür gibt es keine Entschuldigung). Letzteres haben die Medien und seine Anhänger aber noch nicht kapiert!


Dr.-Ing. Helmut Hubert
7.3.2011 19:44
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Hallo nemo,

ich habe doch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich Herrn zu Guttenberg garnicht verteidigen will.

Sie schreiben: “Er hat die Dissertation geschrieben… kein anderer der Uni-Bayreuth war beteiligt… er alleine muß die Konsequenzen tragen.” Ich könnte mir vorstellen, dass sich Herr zu Guttenberg über diese Ihre Meinung freuen würde, da Sie damit die Frage nach einem Ghostwriter, die an verschiedenen Stellen gestellt wird, doch verneinen.
Aber wer hat diese Dissertation “summa cum laude” bewertet und wer hat den Doktortitel verliehen??? Dies waren doch Profs der Uni Bayreuth oder etwa auch Herr zu Guttenberg???
Das ist neben dem “Fall Guttenberg” meiner Meinung nach mindestens genau so schlimm wenn nicht noch schlimmer.

Und ich kann noch mit einem passenden Sprichwort aufwarten: “der Fisch stinkt vom Kopf her”.
Aber Herr zu Guttenberg ist nicht der Kopf!!!


Arno Nym
7.3.2011 20:17
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Hallo Herr Hubert,

zu den Spielregeln dieses Blogs: in der Kommentar-Policy steht bezüglich der Anonymität abschließend folgendes: “Auf anonyme Kommentare oder solche mit falschen Angaben werde ich [=Hadmut Danisch] mich künftig nur noch dann einlassen, wenn ich sie für förderlich und nützlich halte, wenn also etwas vernünftiges und tageslichttaugliches drin steht.”

Wie es bereits nemo im vorherigen Kommentar, Herr Danisch u.a. in seiner Dokumentation “Adele und die Fledermaus” und andere (z.B. http://www.wissenschaftliche-gepflogenheiten.de) ausgeführt haben, muss man mit Repressalien rechnen, wenn man sich frei äußert. Das ganze betrifft eben nicht nur die eigene Promotionstätigkeit (die habe ich zum Glück ohne der in diesem Blog geschilderten Probleme überstanden). Man ist auch in der beruflichen Tätigkeit stark gefährdet. Und im Extremfall kann ich mir auch vorstellen, dass man Gegenstand einer Zersetzung wird (die Methode der Stasi in der DDR).

Und der Vollständigkeit halber: Ob Sie wirklich Helmut Hubert sind, oder jemand anderes, der sich dieses Namens bedient, kann ich nicht wissen. Verstehen Sie das nicht als persönlichen Angriff.

Nun zum eigentlichen Beitrag, wobei ich auf “Ich vermute aber: wenn man die gleichen Maßstäbe an alle Doktorarbeiten anlegen würde, wie jetzt an diese fragliche, dann würden viele – vielleicht sogar die meisten – Titel ebenfalls zurückgezogen werden müssen. Ich denke dabei nicht nur an Bayreuth!” eingehen möchte:

Hier fühle ich mich nicht “bedroht”, da ich von mir sagen kann, meine Arbeit vollständig selbst geschrieben zu haben, und eine die voller eigener Ideen steckt ohne dabei zu “geschwätzig” zu sein. Sehr wohl sehe auch ich sehr viele Arbeiten mit wenig Beitrag. Hier wäre es mir auch lieber – da bin ich bei Ihnen – dass diese nicht zu einem Doktortitel hätten führen dürfen. Allerdings diskutieren wir im Falle Guttenbergs den Umstand des Plagiierens und nicht den, des wenigen bzw. werlosen Eigenanteils (wenn er alle Übernahmen korrekt ausgewiesen hätte). Und da bin ich auch bei Ihnen, dass überall Titel zu entziehen sind, wo Plagiate stattfanden.

Ob man bei zu wenig / wertlosen Eigenanteil eine Entziehung überhaupt vornehmen kann (mein erster Gedanke: Kristina Köhler/Schröder), wüsste ich juristisch (da Laie) nicht einzuordnen. Zumal es hierfür faktisch keine objektiven Maßstäbe gibt.


nemo
8.3.2011 9:15
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Ich “glaube” wirklich nicht, daß zu Guttenberg einen Ghostwriter hatte. Zumindest hatte er keinen, der die ganze Arbeit geschrieben hat. Wenn überhaupt, dann hat ihm jemand “Unter die Arme gegriffen” und vor- oder nachgearbeitet. Aber das war dann kein Profi, denn der würde wissen, wie man eine ordentliche wissenschaftliche Arbeit schreibt (Lassen wir die ca. 60 Seiten vom Wissenschaftlichen Dienst einmal beiseite).

[Im Guttenplag wird u.A. auch gemutmaßt, daß seine Frau die Hand im Spiel hatte. Die ist bei weitem nicht so dumm, wie man vermuten könnte — stichwort RTL2. Aber sie ist keine Wissenschaftlerin, womit sich die handwerklichen Fehler erklären ließen. Nur am Rande, wo doch heute der Weltfrauentag ist ;-)]

Was das Summa angeht. Der Professor adelt sich durch sein Doktorkind und beweist durch die Note, daß er sich gut gekümmert hat. Daß die vielleicht letzte bewertete Promotion des Professors von einem zukünftigen Bundeskanzlers oder Präsidenten zu einem Summa wird, verwunert mich nun wirklich nicht.

Und: Her zu Guttenberg hat auf 475 Seiten das Thema vollständig erschlagen und einige für die Prüfer überzeugende Schlußfolgerungen gezogen. Häberle hat sie gelesen und für sehr gut befunden. Sein Co-Prüfer hat sie überflogen und sich Häberles Sichtweise angeschlossen. Schließlich hat zu Guttenberg — als charmanter Redner — alle Beteiligten im Kolloquium von seinen Qualitäten überzeugt und noch ein weiteres Summa erhalten.

Es ist für zu Guttenberg aber auch die Prüfer schon dumm gelaufen. Hätte er nur ein Rite/Cum-Laude bekommen (wenn er denn alle Zitate korrekt gekennzeichnet hätte) und in der Verteidigung dennoch ein Summa, dann hätten sich seine Prüfer vielleicht sogar noch auf ein Magna geeinigt und die ganze Geschichte wäre nicht soooooo peinlich.

Und es ist in der Tat korrekt: Aus vielen Dissertationen läßt sich leider nur wenig Wissenschaft (im Wortsinn von “erschaffen” von neuem “Wissen”) herauslesen. Das darf sich aber nur in der Endnote, und nicht im Doktor JA/NEIN niederschlagen.
Denn: Zum einen kann sich nach fünf Jahren Arbeit ergeben, daß das Thema doch nicht so viel neues ergibt — das ist aber auch ein anerkennenswertes Ergebnis. Zum anderen soll die Arbeit in erster Linie ein Beweis sein, daß der Doktor wissenschaftlich arbeiten kann. Eine Belohnung für neue Erkenntnisse ist der Doktor jedenfalls nicht. Und ein Doktor als Titel, à la Österreich, steht nur für Politiker im Vordergrund.

Ich persönlich würde zwecks Qualitätssicherung einen anderen Weg gehen.
Erstens: Man sollte den Umfang jeglicher Dissertation in welchem Fach auch immer beschränken — auf nicht mehr als 100 Seiten inklusive Anhang und Vorwort. Wer seine Erkenntnis nicht in 100 Seiten unterbringen kann, der produziert doch nur heiße Luft und macht dem Prüfer eine korrekte Bewertung unmöglich. Sind die Erkenntnisse doch größer, kann der Doktorand ja gleich damit habilitieren.

Zweitens: Peer-Review ist zwar auch eine Gurke, aber dennoch sollte man eine Dissertation von einem dritten Prüfer anonym bewerten lassen. Jemand vom Fach, der aber keine direkte Verbindung zum Doktoranden hat.

Was die Plagiate angeht. Da reicht mir das Ehrenwort des Doktoranden.

Sofern im Nachhinein aber ein Plagiat erkannt wird (und hier bedarf es Regeln, was erlaubt ist und was nicht), darf es keine Verjährung oder “Heilung” des Vergehens geben. Mit allen drakonischen Konsequenzen = Ein Professor mit unrechtmäßigem Doktortiel verliert auch nach 30 Jahren seinen Job, seinen Beamtenstatus, seine Pension, bekommt ein Betrugsverfahren und eine Strafe. Hart, aber Fair!


Dr.-Ing. Helmut Hubert
8.3.2011 10:04
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Hallo Arno Nym,

in diesem Thread sind mehrere Beiträge mit Namen gekennzeichnet:
Hadmut Danisch
Volker Rieble
Helmut Hubert
Stefan Meier

und zwei erkennbar anonyme:
Arno Nym
nemo

Herr Danisch hat meine eMail, er kann sich auf diesem Weg gerne versichern, ob ich hier unter meinem echten Namen angetreten bin. In diesem Thread werde ich keine weiteren Daten zu meiner Person preisgeben.

Aber zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads:
Es geht hier doch nicht um das Verschulden des Herrn zu Guttenberg sondern um die (Mit-)Verantwortung der Uni Bayreuth insbesondere um den Doktorvater Prof. Häberle und den Zweitprüfer Prof. Streinz. Nach der neuesten Erklärung der beiden Profs (habe ich bei spiegel online vom 07.03.11 gelesen) wiederhole ich meinen Vorwurf erst recht: beide schreien “haltet den Dieb”.


nemo
8.3.2011 14:30
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Ein gutes Plagiat zu erkennen — ohne technische Mittel — ist kaum möglich. Und das ist auch nicht der Job der Prüfer: Die Prüfer haben eine Arbeit inhaltlich zu bewerten. Jeder, der schon einmal selbst Prüfer oder Coprüfer war (ich nur bei Diplomarbeiten), der weiß das. Und man hat ein Vertrauensverhältnis zu seinem Prüfling/Betreuten — und man erwartet, daß dieser sich an die Regeln der Kunst hält!

Vielleicht haben sich die beiden Prüfer/Betreuer zu sehr auf den guten Charakter oder das Charisma ihres Prüflings verlassen. Aber sie haben nicht fahrlässig gehandelt.

Im Übrigen: Die übliche Plagiatsprüfsoftware hat bei zu Guttenberg auch weitestgehend versagt und kaum etwas gefunden. Die Ergebnisse in Guttenplag stammen von der zähen Handarbeit vieler Hundert Hobbydetektive, die jeden einzelnen Satz der Dissertation mit Google recherchiert haben. Bei dem Gehalt eines Professors wäre es schon ein Witz, wenn man diese Arbeit von denen verlange wollte!

Und ich will doch noch einmal definitiv Festhalten: Der Betrüger ist immer der Täter… und nicht diejenigen, die sich betrügen lassen.

Schließlich haben wir uns alle von zu Guttenberg zum Narren halten lassen und ihm über Jahre unkommentiert seinen gefälschten Lebenslauf präsentieren lassen.

Häberle und Co ernten zudem den Spott — und sind dadurch ebenfalls bestraft.

Wir sollten hier das Rechtssystem nicht auf den Kopf stellen und die Täter zu Opfern machen!


Dr.-Ing. Helmut Hubert
8.3.2011 18:23
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Hallo nemo,

die Kommentare zu spiegel online vom 07.03.11 enthalten bereits alles, was zur Stellungnahme der beiden Profs zu sagen ist.

Zusätzlich empfehle ich Ihnen
http://plagiat.htw-berlin.de/

“Ein gutes Plagiat zu erkennen — ohne technische Mittel — ist kaum möglich.” So doll sind die dem Vernehmen nach doch nun wirklich nicht. Außerdem hätte bereits eine einzige Fundstelle genügt, um – wie sagen die Juristen – einen Anfangsverdacht zu begründen.

“Wir sollten hier das Rechtssystem nicht auf den Kopf stellen und die Täter zu Opfern machen!” Da gebe ich Ihnen vollstädig recht – die beiden Täter!!!


quarc
10.3.2011 21:14
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> Zum anderen soll die Arbeit in erster Linie ein Beweis sein, daß
> der Doktor wissenschaftlich arbeiten kann.

In der Juristerei vielleicht. In richtigen Wissenschaften hat man
diese Fähigkeit bereits mit dem Diplom oder Magister nachzuweisen.
Mit der Dissertation weist man die Fähigkeit zu _selbstständigem_
wissenschaftlichen Arbeiten nach, und dies bedeuted insbesondere,
dass man selbst etwas neues herausbekommt, auch wenn es noch so
gering ist. Dies schließt auch das Riskiko ein, dass man nichts
neues herausbekommt und es dann eben noch nicht für eine Dissertation
reicht.


Hadmut Danisch
10.3.2011 21:45
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Stimmt so auch nicht. Denn – wie Du ja selbst sagst – muß die Dissertatio die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten und nicht das Finden von neuem nachweisen. Prüfungsrechtlich genügt es, wenn das, was man gemacht hat, grundsätzlich geeignet war, etwas neues zu finden.

Auch in anderen Prüfungen muß das Ergebnis nicht richtig sein, sondern die Arbeitsweise. Wenn beispielsweise der Prüfling nach „falscher Weichenstellung” , also einem Anfangsfehler, folgerichtig weitermacht, muß das als bestanden gewertet werden (gibt’s Urteile zu). Daher muß die Dissertation auch nichts Neues enthalten, sondern Arbeitsweisen belegen, mit denen man etwas neues hätte finden können.


quarc
12.3.2011 18:43
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Nun, mit wissenschaftlichem Arbeiten meinte ich in diesem speziellen Fall
in erster Linie Forschung (wobei ich die Lehre auch für wichtig halte, nur
nicht im Zusammenhang mit einer Dissertation).

“Grundsätzlich geeignet” um etwas neues zu finden, ist so gut wie alles,
ob es sich wirklih eignet, merkt man erst wenn es funktioniert.
Ich wüsste nicht, wie man die Fähigkeit etwas neues zu finden in diesem
Bereich anders nachweisen könnte, als indem man es erfolgreich tut.

Nun bin ich nicht so naiv, zu glauben, dass dies wirklich in allen
Disziplinen beherzigt wird. Aber das macht eben in meinen Augen den
entscheidenden Unterschied zwischen richtigen Wissenschaften und so
etwas wie Jura aus (und in der Tat erinnere ich ein Interview mit einem
Jura-Professor aus Köln, der meinte, etwas neues zur Forschung brauche
man in einer juristischen Dissertation nicht beizutragen, das sei
allenfalls für “summa cum laude” Arbeiten erforderlich).


Arno Nym
13.3.2011 0:57
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Auch wenn dieser “Thread” inzwischen aus Zeitaspekten wahrscheinlich nicht mehr weitergeführt wird, möchte ich mich noch ein mal – der Annalen wegen – äußern:

Hallo Herr Hubert,

“Herr Danisch hat meine eMail, er kann sich auf diesem Weg gerne versichern, ob ich hier unter meinem echten Namen angetreten bin.”

Da sich Herr Danisch diesbezüglich nicht öffentlich geäußert hat, könnte ich dies so interpretieren, dass er sich versichert hat. Ich könnte es aber auch so interpretieren, dass es ihm (wie es für mich übrigens der Fall ist) für die Diskussion nicht wichtig ist, dies zu tun.

Ein theoretische Prüfmöglichkeit ersetzt die praktische nicht (und genau genommen weiß ich auch nicht, ob die von ihnen angegebene Emailadresse die eines offenen Providers ist… oder ob andere Kenntnis von den Zugangsdaten ihrer Email erhalten haben… usw.).

“In diesem Thread werde ich keine weiteren Daten zu meiner Person preisgeben.”

Das habe ich auch in keinster Weise erwartet oder erhofft. Ich hätte die Diskussion genauso mit Ihnen geführt, wären sie anonym aufgetreten. Mein Standpunkt war ja gerade, dass ich Ihre Entscheidung, mit vollem Namen aufzutreten, für meine Art der Diskussionteilnahme nicht von Wirkung sehe.