Jetzt werden sogar Professoren gefälscht
Der Titelhandel erreicht eine neue Eskalationsstufe. Oder: Wie die PR-Chefin der Deutschen Bahn ihren „Doktorgrad” verlor, ohne ihn je erworben zu haben.
An den Universitäten wird ja inzwischen so gut wie alles gefälscht. Da gab’s doch mal irgendwo in Schottland oder Irland den Fall, wo sie eine ganze Universität gefälscht, eine komplette Uni vorgegaukelt haben, die es gar nicht gab. Mit allem drum und dran, Publikationen, Webseiten, Fotos.
In Deutschland hat gerade die PR-Chefin der deutschen Bahn eines Doktorgrades verlustig gegangen, den sie nie hatte. Das muss man sich echt mal reinziehen.
Die hat zuhause geschrieben und sich das von einem kommerziellen Promotionsberater abwickeln lassen, ging da nur zur Disputation und für die Urkunde mal an die Uni Hamburg, angeblich zu einem Professor Vincenz Timmermann. Da bekam sie ihre Urkunde und hat sich um nichts mehr gekümmert.
Dumm nur, dass der (echte) Professor Timmermann davon gar nichts weiß und die Frau gar nicht kennt. Aufgeflogen ist das, weil irgendwer gemerkt hat, dass es keine veröffentlichte Doktorarbeit gibt. Da hat sich irgendwer anderes einfach als Professor Timmermann ausgegeben und in irgendeinem Seminarraum der Uni eine Fake-Promotionsprüfung abgehalten, der einen Wisch gegeben, die hatte (angeblich) geglaubt, sie sei promoviert, und an der Uni hat’s keiner gemerkt.
Die Uni selbst will damit nichts zu tun haben. Was erstaunlich ist, denn das ist ja noch in mindestens einem anderen Fall passiert.
Mir gehen dabei aber eine ganze Menge Fragen durch den Kopf.
Erstens glaube ich dieser PR-Chefin der Bahn nicht. Wie kann das angehen, dass jemand zuhause promoviert ohne ein einziges Mal am Institut des vermeintlichen Doktorvaters gewesen zu sein und den Doktorvater in der Promotionsprüfung zum ersten Mal gesehen zu haben? Nicht mal eine Mail mit dem Institut ausgetauscht habe, wo sowas doch sofort auffiele. Und welcher Doktorand würde sich mit der Promotionsurkunde zufrieden geben und sich gar nicht erst um die Publikation der Dissertation kümmern?
Ich kann mir das nicht vorstellen, dass die gutgläubig gewesen sein könnte.
Allerdings glaube ich auch der Uni Hamburg nichts. Denn gerade in der Gegend da oben, wo der Feminismus blüht, baut man den Promotionsschwindel ja regelrecht hoch. Da wird sowieso gefälscht, dass die Wände wackeln. Neulich hab ich ja eine Genderistin aus Bremen dabei ertappt, dass sie schon vor der Veröffentlichung und förmlichen Aushändigung mit dem Phantasiedoktor „Dr. des.” herumrannte, obwohl es den gar nicht gibt. Auf die Frage an die Fakultät (Bremen, Informatik), warum eine Dissertation 3 Jahre nach der Prüfung immer noch nicht veröffentlicht ist, bekamen die einen Schreck, denn das hatten die noch gar nicht gemerkt. Wenn die nicht mal über ihre eigenen Promotionen den Überblick behalten können, ist es kein Wunder, dass es solche Fälschungen gibt.
Wäre interessant zu untersuchen, wieviele der deutschen „Doktoren” auf solchen Fälschungen beruhen.
6 Kommentare (RSS-Feed)
11.10.2013 20:56
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Dr. des. ist kein Fantasietitel sondern die Bezeichnung für jemanden, der zwar die Promotionsprüfung absolviert hat (somit promoviert ist), die Arbeit aber noch nicht veröffentlicht hat und somit nur ein designierter Dr. ist.
Quatsch. Solange es dafür keine Rechtsgrundlage durch eine Prüfungsordnung gibt, ist es ein Fantasietitel und dessen Gebrauch strafbar, weil mit richtigen Doktorgraden zu verwechseln.
Man kann sich nicht einfach irgendwelche Bezeichnungen ausdenken und geben. Wir sind hier nicht beim Karneval.
Ne, ich finde das ne super Sache. Ich bin dann schonmal Dr.-Ing. viel.
Denn: *vielleicht* reiche ich mal meine Arbeit ein. Bis dahin nehme ich halt schon mal diesen Grad. Bei der persönlichen Ansprache reicht mir aber auch „Doktor“ 😉
Oder wo genau besteht da der Untscherschied, Nicht-Dr.?
Den Dr. des. (Doktor designatus) gibt es tatsächlich wie beschrieben an einigen Fakultäten. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser in der entsprechenden Promotionsordnung vorgesehen ist. Das dürfte aber eher der Ausnahmefall sein.
Ein Beispiel für so eine Ausnahme ist die Promotionsordnung der Universität Passau für den Dr. rer. pol., siehe § 17 (3). Link: http://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/beschaeftigte/Rechtsvorschriften/PromO/PromO_Phil.pdf
Bei der Universität Bremen sehe ich eine entsprechende Regelung nicht. In der Promotionsordnung für den Dr. phil. heißt es nur lapidar in § 12 (2) “Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.” Und diese darf nach (3) erst dann ausgehändigt werden, wenn die Veröffentlichung abgeschlossen ist.
In der Schweiz gibt es auch einige Hochschulen, die das haben.
Aber meines Wissens machen sowas nur die Geisteswissenschaftler. Und an denen hab ich sowieso so meine Zweifel.
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