Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Der liebe, gute Professor Mörgeli

Hadmut Danisch
31.3.2013 23:08

Könnt Ihr Euch noch erinnern, was mir damals mit Professor Ueli Mauer von der ETH Zürich widerfahren war?

In grenzenloser Arroganz und in herablassender Überheblichkeit hatte der damals geätzt, was alles (ohne es selbst gelesen zu haben) den angeblich so hohen wissenschaftlichen Schweizer Standards nicht genügen könnte. Ach, wie scharf und auf wie hohem Niveau man da in Zürich sei.

Schon damals hatte sich das ja alles als Schwindel erwiesen, die lügen da ja wie gedruckt. Und halten ihre „Doktoratsgutachten” sogar vor dem Doktoranden geheim, damit man nicht merkt, dass da nur leeres Blabla drinsteht. Weil die Züricher Professoren schlichtweg zu doof für tageslichttaugliche Gutachten sind und sie die Dissertationen sowieso nicht lesen, sondern nur im Blindflug was schreibseln. Promotionsanforderungen haben die erst gar nicht, reine Willkürveranstaltung. Dafür jederzeit bereit, das Blaue vom Himmel herunterzulügen. Substanz gleich Null, alles nur herablassendes Gehabe und Getue, alles vorgetäuscht, korrupt bis zum Anschlag. Ach, was sind das gute Wissenschaftler in Zürich.

Schwenken wir (wieder einmal) von der (Bundes-Hochschule) ETH Zürich zur (Kantons-)Universität Zürich rüber. Ein Professor unter meinen Lesern hat mir da gerade einen interessanten Link auf einen Artikel der NZZ geschickt (Danke!), nämlich über den Züricher Professor Christoph Mörgeli und die bei ihm gelaufenen Promotionen.

Es geht wieder mal darum, dass Promotionen in Medizin zu „billig” vergeben wurden. Was erstaunt, denn nach den Feststellungen des Deutschen Wissenschaftsrats werden Promotionen in Medizin ja schon automatisch und leistungsunabhängig vergeben. Was könnten denn noch billiger als gratis sein?

Einige der von ihm betreuten Arbeiten sollen nur Transkriptionen alter Texte (also Plagiate) sein. Sie sollen den Anforderungen an Doktorarbeiten nicht genügen (was eigentlich nicht stimmen kann, denn wie schon früher beschrieben, haben die in Zürich ja gar keine greifbaren Anforderungen, da läuft ja alles nach Willkür und Belieben).

Ein Blick auf die bei FDP-Ständerat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller geschriebenen Dissertationen zeigt etwa, dass schon drei Dutzend Seiten für den Erwerb des Dr. med. reichen können. […]

Die eigentliche Berufsbefähigung weisen Mediziner mit dem Arztdiplom nach, das hohe Ansprüche stellt. In Zürich sind die Anforderung an die zusätzliche Dissertation sehr vage formuliert.

Da wird dann schon klar, warum die in Zürich damals keine Anforderungen benannt haben, massiv Falschgutachten erstellten und Maurer sich dann weigerte, vor einem deutschen Gericht auszusagen. Die wussten schon, dass sie auf ganz dünnem Eis wandeln und sie jemandem, der ernsthaft Fragen nach den Züricher Promotionen stellen würde, nicht standhalten können und sich blamieren.

Interessant ist, was man dort (zumindest in Medizin) als eigenständige Forschungsleistung ansieht:

Mit der Doktorarbeit weist ein fertig ausgebildeter Arzt lediglich die Fähigkeit nach, «ein wissenschaftliches Problem aus den naturwissenschaftlichen und/oder humanwissenschaftlichen Bereichen erfassen, selbständig bearbeiten und unter Berücksichtigung der aktuellen Literatur verständlich darstellen» zu können. Diese Vorgabe umschreibt das Handbuch Dissertation der Fakultät als «eigenständige Forschungsleistung».

Das kann man so lesen als ob es schon genügt, ein Problem sprachlich verständlich wiedergeben zu können, und das „unter Berücksichtigung der Literatur”, also letztlich durch Abschreiben.

Das hätte ich damals gebraucht, um es der ETH Zürich und ihrem aufgesetzten Wissenschaftsgehabe um die Ohren zu hauen. Deren Wissenschaftsniveau ist so ähnlich wie deren Bankgeheimnis: Die Grundlage systematischen Betrugs.

2 Kommentare (RSS-Feed)

Mathias
1.4.2013 22:54
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ETH Zürich und Uni Zürich sind nicht das Gleiche. Steht zwar oben dass ein Schwenk gemacht wird aber nachher wird alles durcheinandergemixt nur um wieder einmal die alte Geschichte rauszuholen, welche hiermit überhaupt nichts zu tun hat. Hier geht ea darum, dass die Messlatte für den Dr. med. zu tief ist.
Transkriptionen sind übrigens keine Plagiate da die Quelle ja klar angegeben ist.


Hadmut Danisch
1.4.2013 23:01
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Ich weiß, dass sie nicht das gleiche sind.

Aber sie sind auch nicht völlig zu trennen, da es innerhalb einer Stadt immer Verbindungen gibt. Zudem wurden damals die Behauptungen der ETH nicht als ETH-spezifisch, sondern als quasi selbstverständlich und allgemeingültig hingestellt, und zwar so allgemeingültig, dass sie auch in Karlsruhe gelten müssten. Und da ist es durchaus ein valides Gegenargument, dass die Ansichten der ETH (die sie nicht mal bei sich selbst halten konnte) ja nicht einmal innerhalb derselben Stadt durchgehalten werden.

Wenn Die Ansichten der ETH nicht auf die Uni Zürich zu verallgemeinern wären, wie konnten sie dann länderübergreifend auf die Uni Karlsruhe verallgemeinert werden?

Dein Denkfehler ist, dass Du micht merkst, dass die Uni Zürich hier als Gegenbeispiel, nicht als Beleg für Gleichheit genannt wird. Und die Uni Zürich ist jedenfalls näher an der ETH Zürich, als die Uni Karlsruhe.

Und man hat damals auch nicht spezielle Anforderungen für Informatik behauptet, sondern generell für das Doktorat. Also muss auch da der Dr. med. als Gegenbeispiel gelten, solange nicht erklärt ist, auf welcher Rechtsgrundlage da etwas anderes gelten sollte.

> Transkriptionen sind übrigens keine Plagiate da die Quelle ja klar angegeben ist.

Auch Abschreiben mit Quellenangabe ist abgeschrieben, und wenn da sonst nichts eigenes mehr ist, eine plagiierte Arbeit, denn eine Diss unterstellt ja immer, dass eigene Leistungen mit drin sind.

Davon abgesehen ist mir keine verbindliche Definition dafür bekannt, dass ein Plagiat heimlich sein müsste. Auch die vielen in China nachgebauten Kopien und Fälschungen werden als Plagiate bezeichnet, obwohl dort ja sogar ausdrücklich der Anschein der Gleichheit oder Identität erweckt wird.