Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Schnäppchenjagd: Titel wieder im Sonderangebot

Hadmut Danisch
29.2.2012 11:33

Gibt gerade wieder ein Sonderangebot, Doktor für 39 Euro, Professor für 49 Euro.

Und wenn man sie vollständig nennt wie „Max Mustermann, Dr. h.c. of Metaphysical Sciences, MLDC Institute (USA)“ sogar legal.

Und weil bei uns in Deutschland bei Graden ohnehin nicht die Qualität, sondern die Breite auf der Visitenkarte oder in der Anwesenheitsliste zählt, wäre das doch echt mal was. Gibt auch günstige Druckereien, die einem Visitenkarten zum Aufklappen drucken, die sind dann doppelt so breit.

Werde ich nun Ufologe? Exorzist? Voodoo-Doktor? Ach, bei dem Preis kann man sie eigentlich alle nehmen…

Nachtrag: Und wißt Ihr, was das besonders schöne daran ist? Man geht damit – besser noch zu zweit oder zu dritt – auf irgendeine dieser überheblich-eingebildeten Akademiker-Veranstaltungen, wo sie alle mit Lametta und rausgeputzt rumlaufen, mit Dr. Dr. habil. h.c.weiß nicht was und all dem Popanz, und läßt sich dort mit so einem 39-Euro-Doktor oder -Professor in extrem peinlicher Lächerlichkeit blicken und schreibt sich den aufs Namensschild, irgendwie sowas wie außerirdische Parapsychologie. Und schon ist die ganze Veranstaltung ins Lächerliche gezogen und entwertet. Dazu am besten noch extrem hässliche unpassende Klamotten. 70er-Jahre-Krawatten vom Flohmarkt kommen gut. Und schwätzt dann dort so typischen Akademiker-Mist daher. Dann ist die ganze Veranstaltung im Eimer.

13 Kommentare (RSS-Feed)

Christian
29.2.2012 14:39
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Gestatten, Galactic President Superstar McAwesomeville.


Hadmut Danisch
29.2.2012 14:41
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😀


Hanz Moser
29.2.2012 22:46
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Ich überlege derzeit auch ob ich mit meinem Abschluss wirklich arbeiten soll.
Die Variante nochmal einen Satz Studiengebühren in die Hand zu nehmen, Heilpraktikerzulassung, russischen Doktortitel und Adelstitel zu beschaffen und dann einfach einen brummenden schwarzen Kasten als Wundermaschine zu verkaufen scheint mir so unendlich viel einfacher und erfolgsversprechender als ehrliche Arbeit.


Hadmut Danisch
29.2.2012 22:47
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Brummender schwarzer Kasten hört sich gut an… ich bin dabei.


Hanz Moser
29.2.2012 22:47
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> Und wenn man sie vollständig nennt wie „Max Mustermann, Dr. h.c. of Metaphysical Sciences, MLDC Institute (USA)“ sogar legal.

Kannst du mir da mal Quellen nennen?
Ich zweifle die Aussage nicht an, würde sie aber gerne nachvollziehen.


Hadmut Danisch
29.2.2012 22:49
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Stand so in dem Artikel, den ich oben verlinkt habe.

Ich glaube mich auch zu erinnen, daß das eben so ist, daß man bei den nicht anerkannten Titeln deren Ursprung angeben muß.


Hollister
2.3.2012 16:13
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@Danisch: Und Deinen Nachtrag in realitas schon ausprobiert, oder nur einfach daher “geschwätzt”? 😉 In diesem Zuge bitte mir mal gleich eine derartige Veranstaltung nennen, damit ich das im Zweifel auch mal ausprobieren kann. 🙂

Schönes WE!


Hadmut Danisch
2.3.2012 16:21
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So direkt nicht ausprobiert. Aber ich hab mir durchaus schon den Spaß gemacht, auf gestelzten Veranstaltungen in Zottel-Look aufzutauchen, frech daherzureden und das Buffet leerzufressen.


preiswert
26.3.2012 9:44
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Guten Appetit. 😉

Vielleicht ein wenig off topic, aber wissenswert ist folgender Umstand:

Wohl nicht nur Mediziner dürfen, im Fall des Führens eines nie erworbenen akademischen Grades auf ihrer Homepage, für diese angenommene Form des Betrugs zu Werbezwecken, nur über eine bußgeldfreie Rüge der Staatsanwaltschaft und die Aufforderung zur Änderung des missbräuchlichen Eintrags schmunzeln.

Die richtig stellende Änderung des täuschenden Eintrags, im für Suchmaschinen relevanten Kopfdatenbereich ihrer eigenen HP und derer von Werbepartnern, ist aus praktischen Erwägungen, laut Beschluss der Staatsanwaltschaft, nicht zumutbar. Ein hierzu eingeleitetes Verfahren wurde, wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interesses, eingestellt.

Obwohl ich die mangelhaft begründete Entscheidung zunächst für fehlerhaft hielt, ist sie es nicht.

Denn auch wenn das hier angenommene unberechtigte Führen eines akademischen Grades in öffentlich zugänglichen Medien durchaus als unfair empfunden werden kann, wird § 132a (1) 1., (2) StGB hiervon tatsächlich nicht berührt, da das Gesetz über die Führung akademischer Grade mitsamt der Verordnung zu seiner Durchführung am 30. 11. 2010 erloschen ist.
Das Gesetz ist daher, mangels Ermächtigung, auch auf Landesebene nicht mehr anwedbar.

Meiner Ansicht nach entzog der Gesetzgeber hierdurch nicht nur die Grundlage für die diesbezügliche Anwendung des, vordem auch für das missbräuchliche Führen akademischer Grade gültigen, Paragraphen des StGB, sondern er beraubte die deutsche Wissenschaft um einen fundamentalen Bestandteil ihrer gesellschaftlichen Anerkennung sowie ihres eigenen Selbstverständnisses.

@admin
Vielen Dank und beste Grüße! 😀


Hadmut Danisch
26.3.2012 10:05
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Naja, ganz so ist es nicht.

Dieses Gesetz war seit Einführung der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr anwendbar, weil das nunmehr Ländersache war. Man hat es nur bei der Entnazifizierung vergessen wegzuräumen.

Siehe dazu den Anhang über dieses Gesetz und seine Entstehung in Adele und die Fledermaus. Übrigens gar nicht so unwahrscheinlich, daß das Gesetz aufgrund meines Berichtes darüber endlich mal weggeräumt wurde.

Auf Ländersache ist das alles aber so willkürlich und unüberschaubar, daß es effektiv keine Regelung mehr gibt.

Das unbefugte Führen eines Doktorgrades ist aber nach wie vor ein Straftatbestand, aber einer von der Sorte, die praktisch fast nie verfolgt wird.


preiswert
27.3.2012 13:48
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Danke für die Klarstellung und den bereichernden Link!


preiswert
27.3.2012 23:10
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Allerdings habe ich bisher kein Gesetz gefunden welches, gemäß Art. 80 GG, Landesregierungen ermächtigt, auf der Grund einer erloschenen Verordnung, willkürlich eigene Gesetze zu erlassen oder gar erloschene Grundlagen hierfür weiterhin anzuwenden.
Das gibt, meines Erachtens, weder die Kulturhohheit der Länder, noch die Föderalismusreform her.
Es müsste anderenfalls, der Rechtssicherheit wegen, bspw. Dr. jur. Schleswig Holstein (Vorname,Familienname) heißen.

Ich werde, aus persönlicher Erfahrung, den Eindruck nicht los, daß bei der Entnazifizierung versäumt wurde die damaligen Rechtsanwälte, ob nun Richter, Staatsanwälte oder Freiberufler, samt der auf Anordnung handelnden Verwaltung, vor und nach Inkrafttreten unserer angeblich freiheitlich demokratischen Grundordnung, wegzuräumen.

Wie beteuerte schon der, ganz gewiss nicht demokratisch gewählte, EU-Kommissar für Energie, Günther Hermann Oettinger: “Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.”

Auch dieser Kommentar mag am eigentlichen Thema vorbei gehen, wofür ich um Verständnis bitte.


Hadmut Danisch
27.3.2012 23:20
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@preiswert: Du bringst da einiges durcheinander.

Eine Verordnung ist kein Gesetz. Gesetze macht der Gesetzgeber, Verordnungen macht eine Regierung oder eine Verwaltung. Ein Gesetz das …ordnung heißt ist trotzdem ein Gesetz und keine Verordnung.

Und die Ländern haben ihr Landesrecht nicht aufgrund eines „erloschenen” Gesetzes gemacht, sondern schon viel früher und auf Grundlage der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern an anderer Stelle im Grundgesetz, was übrigens auch immer wieder mal geändert wird. Universitäten sind Ländersache, weshalb die dazu keine Erlaubnis des Bundes oder das Erlöschen irgendeines Gesetzes brauchen. Es hat auch nichts mit Kultur zu tun. Siehe Artikel 70 bis 74 GG.

Mit der Entnazifizierung hast Du völlig Recht – aber es hat überhaupt nichts mit diesem Blog-Artikel zu tun. Mein Verständnis dafür ist begrenzt und mein Blog dafür nicht gedacht. Mach ein Blog auf und schreib’s rein.