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Fährt die Hector-Stiftung gerade gegen die Wand?

Hadmut Danisch
27.8.2009 18:48

Die Hector-Stiftung hatte ich hier auch schon mehrfach angesprochen.

Laut den Webseiten der Hector-Stiftung steht die Uni Karlsruhe im Gespräch mit dem Professor Gerd Ulrich Nienhaus und dem amerikanischen Professor Mehdi Baradaran Tahoori, die sie beide nach Karlsruhe holen wollen. Der Karlsruher Rektor Hippler habe gesagt, daß man beiden ohne die Hector-Stiftung kein wettbewerbsfähiges Angebot hätte machen können. Man könne nun in finanziellen Wettbewerb mit der ETH Zürich und dem MIT treten. Bekanntlich liegt ein Professor in Deutschland mit normalen Zulagen so bei bis zu 100.000 Euro (Chefärzte alledings locker doppelt so hoch, aber das sind Klinik-Einnahmen, nicht das Professorengehalt), während ein Prof an der ETH oder dem MIT mindestens bei 200.000 liegt. Die Hector-Stiftung zahlt also einiges zu.

Nun war vor einigen Monaten in der Presse zu lesen, daß sich Baden-Württemberg darüber beklagt, daß die Professorengehälter eben nicht wettbewerbsfähig seien und man deshalb das Gesetz über die Beamtenbesoldung ändern und einen Kombi-Lohn aus staatlicher und privater Bezahlung einführen wolle. Wieder mal das alte CDU-Konzept, Korruption einfach zu legalisieren und zum Staatsprinzip zu erklären. Sollte eigentlich im Frühjahr 2009 kommen. Kam aber nicht.

Nun habe ich mal beim Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg nachgefragt und heute als Antwort nur blöde Ausflüchte bekommen. Die alte C-Besoldung (C2,C3,C4) sei altersabhängig erhöht worde, während die neue W-Besoldung altersunabhängig funktioniert und dafür leistungsabhängig sei. Kein Wort vom Kombi-Lohn.

Das Gesetzvorhaben scheint kommentarlos in der Versenkung verschwunden zu sein. Dürfte auch grob rechtswidrig gewesen sein, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstatus geht sowas gar nicht und das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedsstaaten, private Zahlungen an Beamte ohne Ausnahme als Korruption zu verfolgen. Deshalb kam’s nicht.

Was aber ist nun die Rechtsgrundlage der Hector-Stiftung? Auf welcher Rechtsgrundlage zahlt da ein Privatmann erhebliche Teile der Professorengehälter und warum soll er sich dabei nicht der Vorteilsgewährung und die Professoren der Vorteilsannahme strafbar machen? Wie kann das überhaupt angehen, daß der Rektor da gezielt auf die Jagd nach Professoren geht, obwohl doch in Deutschland nach Art. 33 Abs. 2 GG zwingend vorgeschrieben ist, daß jede öffentliche Stelle auszuschreiben und nach einer strikten Bestenauslese unter den Bewerbern zu besetzen ist?

Als die Hector-Stiftung gegründet wurde und Hans-Werner Hector mit 200 Millionen Euro vorbeikam, war der Kombi-Lohn noch im Gespräch. Da könnte man ihm vorgegaukelt haben, daß das demnächst alles in sauberen rechtlichen Wegen läuft. Die werden dem das Blaue vom Himmel erzählt haben, um ihm den Haufen Geld aus den Rippen zu leiern. Vielleicht war dieses ganze Kombi-Lohn-Gesetz-Gerede überhaupt nie ernst gemeint, sondern nur eine Finte, mit dem der Wissenschaftsminister Frankenberg (den ich ja sowieso ganz besonders ins Herz geschlossen habe) Hans-Werner Hector verarscht hat, bis die Kohle rüberkam. Der scheint ohnehin nicht so besonders tiefgründig zu sein und könnte denen auf den Leim gegangen sein. Wo er doch jetzt Ehrensenator ist. Gerade wenn man soviel Geld wie ein Milliardär hat, der seine Anteile verkauft und sich zurückgezogen hat, und nun auf einem großen, großen Haufen Geld sitzt und nicht weiß, wohin damit, besteht nun einmal die Gefahr, daß man eben mehr Geld als Verstand hat. Und wo Geld zu holen ist, sind deutsche Professoren nicht fern.

Was aber, wenn sich nun doch herausstellt, daß das ohne gesetzliche Grundlage nicht geht. Zumindest ein Spielverderber in Form meiner Wenigkeit läuft herum und stellt so ganz blöde Fragen. Höchstwahrscheinlich wird es aber noch mehr und größere Spielverderber gegeben haben, denn irgendwer muß dieses Gesetzvorhaben ja geerdet haben.

Was aber macht die Hector-Stiftung, wenn sie ihres Zweckes verlustig geht? Wenn die Zulagen für Professoren nicht gezahlt werden dürfen, wofür sie doch gegründet wurde? Wüßte zu gerne, was für diesen Fall im Stiftungsvertrag steht. Falls dazu überhaupt was drinsteht. Könnten sie in ihrer Blauäugigkeit verschwitzt haben.

Was wäre die Konsequenz? Wird die Stiftung aufgelöst? Müßte Hans-Werner Hector seine 200 Millionen wieder mitnehmen? Wäre das nicht eine Schlagzeile, wenn die Uni die 200 Millionen wieder verlieren würde? Wäre das nicht die weltweite Blamage schlechthin, ein Beleg der Dämlichkeit und des hilflosen inkompetenten Herumgehampels an deutschen Hochschulen?