Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Ehrendoktor gegen Geld für Halb-Promi

Hadmut Danisch
23.7.2009 0:39

Ein Leser hat mich auf einen neuen Fall von der Vergabe der “Doktorwürde” gegen Geld aufmerksam gemacht.

An der Uni Hildesheim hat man dem AWD-Gründer Carsten Maschmeyer für die Spende von einer halben Million Euro den Ehrendoktorgrad verpasst.

Doktorgrade – auch Ehrendoktorgrade – werden normalerweise für “besondere wissenschaftliche Leistungen” vergeben. Es kommt immer mehr in Mode, daß sich die wissenschaftliche Leistung im Geldbetrag artikuliert. In Deutschland wird Wissenschaft immer mehr mit Geld gleichgesetzt. Wer Geld hat, bekommt seinen Doktor ohne jede Zusatzleistung. Und wenn keine Diss da ist, nicht einmal eine vom Ghostwriter oder Promotionsberater geschriebene, dann gibt es eben die Ehrendoktorwürde.

Auf der anderen Seite ist es gang und gäbe, daß man Diplomarbeiten und Dissertationen nur noch annimmt, wenn Geld dabei liegt.

Ich werde der Sache mal nachgehen. Ich habe gute Lust, mal in ganz Deutschland in allen Fällen, in denen (Ehren-)Doktorgrade für Geld vergeben wurden, Strafanzeige wegen Bestechung, Bestechlichkeit und unberechtigten Führen eines akademischen Grades zu erstatten. Bis diese Leute sich abgewöhnen, dafür zu zahlen.

Googelt man noch etwas, stößt man auf interessante Aspekte: So soll die Laudatio vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff persönlich gehalten worden sein. Wulff ist CDU. Die bauen gerade systematisch Korruptionsnetzwerke auf. Mal sehen, was die zuständige Staatsanwaltschaft dazu sagt. In den CDU-regierten Bundesländern schauen die Staatsanwaltschaften bei Korruption allerdings sehr gerne weg.

Interessant auch, wieso jemand, der hauptberuflich AWD gegründet hat, seinen Ehrendoktor vom der Fakultät für Erziehungs- und Sozialwissenschaften bekommen hat. Deren Promotionsordnung sagt dazu (§ 1 Abs. 4):

Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen und kulturelle Verdienste kann der Fachbereich den Doktorgrad auch ehrenhalber (Dr. phil. h. c.) verleihen.

Die Formulierung mit den “kulturellen Verdiensten” ist mir neu, das habe ich in noch keiner Promotionsordnung gesehen. Darin liegt auch eine gewisse Ironie, denn die deutschen Universitäten entwickeln ja gerade eine Kultur, in der es nur noch um Geld und sonst gar nichts mehr geht. Aber ist eine Geldzahlung damit gleich ein “kultureller Verdienst”? Das Niedersächsische Hochschulgesetz habe ich jetzt auf die Schnelle nicht genau gelesen, nur mal reingeguckt. Im Paragraphen über die Promotion (§ 9) steht aber gar nichts von einer Ehrenpromotion. Da steht nur, daß die Promotion der Nachweis der Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten ist. Also nicht für Geld vergeben werden kann. Und ohne gesetzliche Grundlage können in der Bundesrepublik überhaupt keine Grade vergeben werden, auch keine Ehrendoktorgrade.

Da bin ich mal gespannt, wie sie das erklären wollen. Da werde ich mal Strafanzeige erstatten.

Und weil der Mensch als AWD-Gründer einen gewissen (wenn auch niedrigen) Promi-Status hat, er ausgerechnet mit der Klatschpressen-Walküre Veronica-Ferres zusammen ist und eben der Ministerpräsident Christian Wulff die Laudatio gehalten hat, könnte das durchaus auf Interesse treffen.

Schaun mer mal…

Ein Kommentar (RSS-Feed)

Stefan
23.7.2009 22:58
Kommentarlink

Viel Erfolg! 🙂