Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Die Uni Karlsruhe, und wie sie Ausländer prüft…

Es ist ja nun nichts neues mehr, daß man an der Universität Karlsruhe von Prüfungsrecht nicht viel hält und einfach tut und läßt, was man gerade will. Aber wie die mit ausländischen Studenten umgeht, bedarf schon separater Beleuchtung.

  • Vor einiger Zeit bat mich mal ein rumänischer Student um Hilfe, weil ihm übel mitgespielt wurde. Seine Diplomarbeit war in völlig absurder Weise von einem Mitarbeiter schlecht benotet worden, weil sie nicht direkt für dessen Dissertation zu verwursten war. Obwohl die Prüfungsordnung vorsah, daß eine Diplomarbeit von zwei Professoren zu bewerten sei, war sie nur von einem Mitarbeiter bewertet worden, und der Prof hatte das nur abgezeichnet. Akteneinsicht verweigerte dieser Professor dann auch und wollte die Sache natürlich verbergen. Die Fakultät hat natürlich den Professor geschützt. Der Rektor beschied den Widerspruch damit, daß die Fakultät unter Überlast leide und man deshalb generell nicht mehr wie vorgeschrieben mit zwei Prüfern bewertet. Weil der Student schon wußte, wie Gerichtsverfahren in seinem Land laufen, wie es in meinem Fall lief, er sich keinen Anwalt leisten konnte und Ausländer hier eher rechtlos sind (s.u.), gab er auf und nahm die schlechte Note hin. (Siehe Adele und die Fledermaus)
  • Dann gab es kürzlich schon Krach bis vor Gericht zwischen der Uni und einem Studenten aus Mali (KA-News), weil man ihn zu schlecht benotet hatte und sich nicht an die Prüfungsordnung halten wollte.
  • Und nun gibt es den nächsten Krach (siehe KA-News Artikel eins und zwei), diesmal um zwei Studenten aus Spanien und Costa Rica, selbst der Petitionsausschuss und die spanische Botschaft sind involviert, die Sache wächst sich zum Diplomatischen Eklat aus.

Was herrschen denn da für seltsame Zustände? Ich würde es nicht exakt Ausländerfeindlichkeit nennen, eher so eine Feindlichkeit gegenüber den Umständen und Beschwerlichkeiten, die ein Auslandsstudium so mit sich bringt, bzw. eine recht ignorante und böswillige Ausnutzung derselben.

Dazu muß man übrigens folgendes wissen: Das Prüfungsrecht beruht in Deutschland (wie z. B. auch in der Schweiz) nicht auf Gesetzen, sondern auf dem Richterrecht, das aus den jeweiligen Grundrechten abgeleitet wurde, nämlich der Berufsfreiheit und der Rechtswegsgarantie. Das heißt, daß Prüfungsrecht hier nicht vom Gesetzgeber gegebenes Recht ist, sondern eine Folge der Grundrechte. Die Sache hat in Deutschland aber einen Haken. Dieser Artikel 12 Abs. 1 GG lautet nämlich:

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Das heißt, daß die Berufsfreiheit nur für Deutsche gilt. Und damit formal gesehen auch das Prüfungsrecht nur für Deutsche gilt. Ausländer sind in Deutschland bei Prüfungen im Prinzip völlig rechtlos und haben keinerlei gerichtlich einklagbare Rechtsposition, sind also der Willkür völlig ausgeliefert.

Wenn man so etwas sieht und dann mit den Fällen vergleicht, die tatsächlich stattfinden, dann kommt es einem mehr als zynisch vor, wenn deutsche Politiker im Ausland dafür werben, doch in Deutschland zu studieren. Eigentlich kann man unter diesen Randbedingungen Ausländern nur davon abraten, in Deutschland zu studieren.

Bezeichnend ist, daß die deutschen Universitäten, auch die Uni Karlsruhe, von Bewerbern um eine Professur “Internationalität” fordern, also gerade voraussetzen, daß ausländische Universitäten für deutsche Akademiker das tun, was die Deutschen selbst den Ausländern erschweren.

Zwar nicht auf diesen Fall bezogen, aber durchaus lesenswert ist eine Sammlung von Presseartikeln des Foerdervereins der Postgraduierten des Instituts fuer Regionalwissenschaft (IfR) e.V.

Ein Kommentar (RSS-Feed)

yasar
3.12.2007 16:00
Kommentarlink

Ausländerfeindlichkeit an der Uni Karlsruhe würde ich verneinen. Bis zu meinem Diplom war ich damals formal auch Ausländer, auch wenn ich schon die Zusage hatte, eingebürgert zu werden. Daher tippe ich darauf, daß es nur der übliche laxe Umgang mit dem Prüfungsrecht ist, der sich bei ausländischen Studenten halt besonders fatal auswirkt.