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Gesundheitskarte: Zwei Millionen Euro “Zuwendung”?

Nach dem diversen Kleinkram will ich in diesem Blog mal wieder etwas zum eigentlichen Kernthema bringen: Korruption im Forschungsbereich. Ich bin, dem Informationsfreiheitsgesetz sei Dank, gerade auf etwas gestoßen, was mir überaus seltsam vorkommt.

Im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte hat das Bundesgesundheitsministerium einer Forschungseinrichtung auf deren Antrag hin (meine Meinung dazu: viel Blabla und Standardphrasen, wenig Substanz) einfach mal so rund zwei Millionen Euro zugeworfen.

Es gab aber nicht etwa eine Ausschreibung, wie es sie eigentlich hätte geben müssen. Das Geld wurde einfach so, ohne Ausschreibung, ohne Vertrag, nur mal eben so als Verwaltungsakt aus dem Füllhorn als “Zuwendung” vergeben. Angeblich nach § 23 BHO. Nur setzt der voraus, daß es ein erhebliches Interesse gibt, das anders als durch eine Zuwendung nicht zu befriedigt werden kann.

Was genau heißt denn das eigentlich? Ein Interesse, das anders als durch eine Zuwendung nicht befriedigt werden kann? Könnte man das nicht (auch) so verstehen, daß der Gesetzgeber hier Schmiergeldzahlungen durch den Staat billigt, wenn es anders nicht geht?

Die Diskussion, ob solche Methoden generell notwendig sind, will ich hier mal nicht führen.

Aber ging es denn nicht anders? Was hätte denn dagegen gesprochen, einen Forschungsauftrag auszuschreiben?

Nichts hätte dagegen gesprochen. Das BMG legt Wert auf die Feststellung, daß die Zahlung als Verwaltungsakt und nicht aufgrund eines Vertrages erfolgte. Nur: Schon auf dem Antrag selbst steht, welche Vertragsbedingungen der Antragsteller zugrundelegen will. Also ist schon der Antragsteller selbst von einem Vertrag und nicht einer Zuwendung durch Verwaltungsakt ausgegangen. Warum sollte es dann also notwendig sein, es so zu tun und nicht auf die übliche Weise?

Ich glaube, an der Stelle ist noch einiges zu finden. Da müßte man mal schweres Bohrgerät in Stellung bringen, da stößt man bestimmt noch auf mehr.

Falls ein Journalist daran interessiert ist, kann er sich bei mir melden.