Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Ein Wissenschaftsbetrug, genannt “Ehrendoktorwürde”

Hadmut Danisch
11.9.2009 20:01

Wie das manchmal alles wieder so zusammenkommt.

Ich prügele mich gerade mit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Da läuft jemand mit einem Ehrendoktorgrad herum, den er nach meinem Erkenntnisstand ausschließlich für Geldzuwendungen bekommen hat. Aber die Staatsanwaltschaft Karlsruhe will partout nicht ermitteln, sträubt sich mit Händen und Füßen dagegen. Ursprünglich hatte mich die Staatsanwaltschaft sogar selbst darauf aufmerksam gemacht, daß da jemand den Ehrendoktor in Zusammenhang mit Geldzuwendungen bekommen hat, und nun will sie nichts mehr davon wissen. Warum sie nicht ermitteln will, sagt sie nicht. Immer nur die Phrase, daß sie “aufgrund bloßer Vermutungen” kein Verfahren eröffnen könne. Der Mann führt seinen Doktorgrad auch auf seiner Webseite. Aber die Staatsanwaltschaft meint, es sei nur eine Vermutung von mir. Wissenschaftliche Leistungen sind nicht auffindbar, die Universitätszeitschrift stellt die Verleihung in Zusammenhang mit seinen Förderaktivitäten. Die Staatsanwaltschaft vermeidet es, sich auch nur mit einem Wort zur Sache zu äußern oder zu (er)klären, wie der zu seinem Doktorgrad kam.

Anfangs zog sich die Staatsanwaltschaft noch darauf zurück, daß die Vergabe mehr als 5 Jahre her und damit strafrechtlich verjährt ist. Als ob gekaufte Titel nach 5 Jahren zu echten Graden würden. Dann habe ich die Staatsanwaltschaft daran „erinnert“, daß nicht nur das Erlangen durch Bezahlung, sondern auch das Führen eines unrechtmäßig erworbenen Doktorgrades strafbar ist.

Man merkt sehr deutlich, daß der Mann politisch tabu ist. Der wird nicht angerührt. Aufgrund von erheblichen Einfluß und sehr üppiger Geldspenden, die den Wünschen der Landesregierung entsprechen, darf der da tun und lassen, was er will, die Staatsanwaltschaft rührt ihn nicht an. Das Strafgesetzbuch gilt nur noch für Normalbürger. Wer spendet, bekommt seinen eigenen „rechtsfreien Raum“.

Generell scheint sich aber durchzusetzen, daß der Doktorgrad verhökert wird und der Ehrendoktorgrad für die vergeben wird, die wissenschaftlich eigentlich gar nichts, nicht mal eine schlechte Dissertation haben. Der Anteil an krummen Ehrendoktorgraden an den insgesamt vergebenen scheint so hoch zu sein, daß ein Ehrendoktorgrad quasi schon ein Nachweis für korrupte Gesinnung geworden sein könnte.

Und wie ich da gerade so drüber nachdenke, schickt mir eben ein Leser den Link auf folgenden Blog-Artikel: Dr. h.c. wofür? Unbedingt lesen.

4 Kommentare (RSS-Feed)

Ascag
13.9.2009 16:38
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Wenn man mal etwas zum lachen haben möchte (auch wenn einem das Lachen im Halse steckenbleiben könnte):

Ich bin durch Zufall auf *die* englische Sitcom der 80er gestoßen: “Yes Minister”. Wer es noch nicht kennt: Anschauen! Die Serie spielt in einem britischen Ministerium, und ist berühmt-berüchtigt für seine außergewöhnlich korrekte (und nur leicht übertriebene) Wiedergabe der täglichen Macht- und Korruptionsspielchen die in ganz hohen Kreisen in Britannien stattfinden. Es war nicht umsonst die Lieblingsserie von Margaret Thatcher und anderen britischen Spitzenpolitikern. Es ist alles leider nur zu wahr.

Weshalb ich die Serie hier erwähne: Ich habe gerade Episode 2, 2. Staffel gesehen: “Doing the Honours”. Kurze Zusammenfassung: Ein College in Oxford hat finanzielle Schwierigkeiten. Nach dem üblichen Sitcom-Durcheinander endet die Folge damit, daß das College keine finanziellen Schwierigkeiten mehr hat, und der Minister dafür im Gegenzug sich ab sofort mit einem Ehrendoktor schmücken darf…

Gute Satire zeichnet sich bekanntermaßen dadurchaus, daß sie die Realität nur leicht überspitzt darstellt. Da diese Serie a) schon mehr als 20 Jahre alt ist und b) in Britannien spielt, so fürchte ich, daß dieses korrupte Verschachern von irgendwelchen akademischen Graden gegen Gefälligkeiten schon a) immer gang und gäbe war und b) nicht unbedingt nur auf Deutschland beschränkt ist.


N.M.
15.9.2009 18:15
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In der aktuellen Promotionsordnung des Fachbereichs 3 der Universität Koblenz-Landau heißt es:

“Der Fachbereich 3: Mathematik/Naturwissenschaften kann den akademischen Grad Dr. rer. nat. h. c. (Doctor rerum naturalium honoris causa) als seltene Auszeichnung für besondere Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet oder für besondere Verdienste um die Wissenschaft in Bezug auf den Mathematisch/Naturwissenschaftlichen Fachbereich verleihen.”

Es ist demnach durchaus möglich, daß keinerlei wissenschaftliche Leistungen vorliegen. Wäre also interessant in Erfahrung zu bringen, wie es an der entsprechenden Karlsruher Fakultät geregelt ist. Weiterhin ist das Führen eines nicht vorhandenen Titels strafbar. Wenn ich diesen Blog-Eintrag richtig verstanden habe, wird hier aber ein tatsächlich verliehener Doktorgrad geführt. Insofern halte ich ein Strafverfahren gegen den “Ehrendoktor” für wenig hilfreich und an der Sache vorbei; hier wäre eher die regelwidrige Vergabe durch die Fakultät oder deren unwürdige Regeln anzuprangern.


Hadmut
15.9.2009 18:38
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Naja, da gehen die Meinungen etwas auseinander. Je nach juristischem Kommentar, in den man schaut, wird für Straflosigkeit gefordert, daß der Titel/Grad tatsächlich vergeben oder ordnungsgemäß vergeben wurde. Und ein gekaufter Doktorgrad bzw. einer ohne wissenschaftliche Leistungen ist eben nicht ordnungsgemäß, sondern eben nichtig.

Was in der Promotionsordnung steht, hat auch nur solange etwas zu sagen, wie es vom Landesgesetz gedeckt ist, denn zuänchst mal sind Grade – entgegen landläufiger Meinung – nicht Sache der Universität, sondern des Gesetzgebers. Nur in dem Umfang, in dem der Gesetzgeber die Verwaltung ermächtigt, kann die wirksame Erlasse wie Promotionsordnungen herausgeben. Da das Gesetz aber sagt, daß die Promotion der Nachweis für selbständiges Wissenschaftliches Arbeiten ist, kann die Promotionsordnung nicht wirksam den Ehrendoktor für andere Leistungen vergeben.


N.M.
17.9.2009 1:07
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Aha, demzufolge könnte also die Promotionsordnung der gesetzlichen Lage widersprechen. Ist ja auch ‘mal wieder interessant. Muß ich mich ‘mal um das entsprechende Landesgesetz bemühen.