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Urteil: Filterung von E-Mails durch die Universität Karlsruhe

Nachdem vor einiger Zeit das OLG Karlsruhe auf meinen Antrag hin entschieden hatte, daß die E-Mail-Unterdrückung an der Universität Karlsruhe strafbar war (MMR 2005, 178) hat nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, daß die Unterdrückung auch verwaltungs- bzw. verfassungsrechtlich unzulässig war. Abgedruckt in der neuen Ausgabe von Multimedia und Recht 5/2008, 362.

Zu den Hintergründen der E-Mail-Filterung siehe Adele und die Fledermaus.

(Nachbemerkung: Mit der im Urteil erwähnten “verbalen Aggressivität des Klägers” bin ich gemeint. Deutliche Kritik an der Obrigkeit wird im “Ländle” als verbale Aggressivität angesehen. Wenn überhaupt, darf man Kritik nur verklausuliert, verschleiert, in Andeutungen und höchstens im Konjunktiv mindestens ab III äußern.)

Ein Kommentar (RSS-Feed)

Martin
7.6.2008 20:56
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Ich habe heute einige Zeit damit verbracht in “Adele und die Fledermaus” zu lesen und bin immer noch ziemlich sprachlos. Ich hab 1994 mein Informatik-Diplom an der Uni Karlsruhe gemacht und kann mich noch an Beth, Zorn, Tichy und Co. erinnern. Bei Zorn habe ich eine der ersten Informatik-Vorlesungen im ersten Semester gehört.

Ich hätte wahrscheinlich nicht die Energie gehabt, so gegen die Uni vorzugehen, wenn ich in deiner Situation gewesen wäre.

Den Prof, bei dem Du die Prüfung hattest, die Du im Kapitel “Räusch” beschreibst, kommt mir ziemlich bekannt vor. Ich hatte mal eine Vorlesung bei ihm versucht zu hören, das aber, wie viele meiner Kommilitonen, schnell wieder aufgegeben, weil weder sein Deutsch noch sein Englisch zu verstehen war.

Na jedenfalls bin ich gespannt, wie es mit deiner Promotion weitergeht und wünsche alles Gute 🙂